Crowdfinanzierung
22. Mai 2024Was das ist und wo die Gefahren liegen.
Crowdfunding und Crowdinvesting – viele nutzen die beiden Begriffe synonym. Dabei gibt es Unterschiede zwischen den beiden Formen der Schwarmfinanzierung.
Angenommen, jemand hat eine innovative Geschäftsidee oder will ein bestimmtes Projekt wie ein Buch, einen Film oder ein Computerspiel realisieren: Ohne ausreichend Startkapital klappt das nicht. Das nötige Geld kann über einen Kredit kommen – oder über eine Crowdfinanzierung. „Crowd“ heißt übersetzt „Schwarm“. Die Schwarmfinanzierung erfolgt zumeist über spezielle Internetplattformen. Anlegerinnen und Anleger können sich schon mit kleinen Beträgen an einem bestimmten Projekt beteiligen. Fünf Punkte, die Sie rund um die Crowdfinanzierung wissen sollten.
1. Crowdfunding und Crowdinvesting ist nicht das Gleiche
Wer sich für Crowdfunding entscheidet, macht eine Spende. Den Geldgebern ist es hierbei wichtig, dass ein bestimmtes Projekt zustande kommt. „Als Gegenleistung erwarten sie keine Rendite, sondern freuen sich über die Umsetzung und eventuell eine Sachleistung wie ein signiertes Buch oder ein Privileg“, sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.
Crowdinvesting gehört indes in den Bereich Geldanlage. „Geldgeber haben beim Crowdinvesting in der Regel auch eine Gewinnabsicht“, erklärt Kathleen Altmann vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Die Anlegerin oder der Anleger stellt beispielsweise im unternehmerischen Bereich einem Start-up Kapital zu Verfügung. Im Gegenzug gibt es eine Beteiligung am Gewinn beziehungsweise Zinsen.
2. Diese rechtlichen Vorgaben gibt es für Crowdfinanzierungen
Für die Anbieter gelten je nach Geschäftsmodell unterschiedliche rechtliche Vorgaben. „Dennoch sollten Verbraucherinnen und Verbraucher dem Geschäftsmodell niemals blind vertrauen, sondern Anbieter und Projekt immer kritisch prüfen“, rät Scherfling. Selbst bei einem seriösen, gesetzlich regulierten und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beaufsichtigten Anbieter könne es zu einem Totalverlust kommen.
Muss der Anbieter der Bafin etwa Prospekte oder Vermögensanlagen-Informationsblätter vorlegen, prüft die Behörde zum Beispiel, ob die Dokumente inhaltlich vollständig sind. „Sie prüft aber nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells oder die Bonität des Anbieters“, so Scherfling. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Prospekt und Informationsblatt genau lesen und vor allem die Warnungen ernst nehmen, die die Bafin auf ihrer Internetseite verbreitet.
Ebenfalls wichtig: Beim Crowdinvesting bieten die Existenz von Prospekt und Informationsblatt keine Gewähr dafür, dass es wirklich zu der für das Projekt versprochenen Rendite kommt.
3. So riskant ist Crowdfunding für Anlegerinnen und Anleger
Generell besteht sowohl beim Crowdfunding als auch beim Crowdinvesting immer die Gefahr, dass das Projekt scheitert und die zur Verfügung gestellten Gelder ganz oder teilweise verloren sind – ohne dass das anvisierte Ergebnis realisiert ist. „In der Regel haben Anleger keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik, tragen jedoch das mit der Anlage verbundene unternehmerische Risiko“, warnt Scherfling. Altmann verweist darauf, dass Crowdfunding- oder Crowdinvesting-Projekte auch scheitern können. Mögliche Gründe: „Das kann etwa ein schlechtes Timing sein oder die für ein Projekt nötige Summe ist schlicht falsch kalkuliert“, so Altmann.
Anlegerinnen und Anleger sollten sich daher im Vorfeld informieren, was passiert, sollte das Projekt nicht zustande kommen. Das gilt umso mehr, falls Anleger zunächst an die Plattform zahlen und diese das Geld zu einem späteren Zeitpunkt an das Projekt weiterleitet. „Hier stellt sich die Zusatzfrage, was mit dem Geld im Fall der Insolvenz der Plattform geschieht“, so Scherfling.
4. Worauf bei der Crowdfinanzierung zu achten ist
Wer über eine Crowd-Plattform Geldgeber sucht, zahlt den Kunden beim Crowdinvesting Zinsen, aber auch der Plattform ein Entgelt. „Insofern profitiert die Plattform davon, wenn sie möglichst viele solcher Projekte vermitteln kann“, erklärt Altmann. Daher sollte man vor einer Entscheidung nicht allein auf die Angaben der Plattformen bauen, sondern sich selbst umfassend informieren.
Altmann empfiehlt auch, sich zu erkundigen, welche Laufzeiten das Projekt hat und ob und in welcher Form es Kündigungsmöglichkeiten gibt. Bei schwammigen oder widersprüchlichen Formulierungen sollte man besser die Finger von der Sache lassen.
Scherfling verweist darauf, dass man Risikostreuung auch innerhalb des Crowdfundings beziehungsweise Crowdinvestings betreiben kann – indem man das Kapital auf verschiedene Projekte verteilt. „Keinesfalls sollte man einen größeren Teil des Vermögens in eine einzige Geldanlage stecken“, rät der Verbraucherschützer.
5. Welche Investitionsgrenzen es gibt
Wichtig zu wissen: Wer sich mit mehr als 1.000 Euro an einem Crowdinvesting-Projekt beteiligt, muss gegenüber dem Vermittler, zum Beispiel der Internetplattform, eine Selbstauskunft abgeben. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben für sogenannte Schwarmfinanzierungen erfüllt.
Doch auch mit der Selbstauskunft dürfen Privatpersonen höchstens 10.000 Euro in ein und dasselbe Projekt investieren, sofern sie frei über ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro verfügen können. Haben sie ein entsprechend gutes Einkommen, wird die Grenze auf bis zu 25.000 Euro aufgeweicht, wenn der Investitionsbetrag zwei ihrer durchschnittlichen Nettomonatsgehälter nicht übersteigt.
Autor dieses Beitrags
Das könnte Sie auch interessieren
Drohnen über Deutschland
Was? Ich soll auf meine Rente Steuern zahlen?
Altersteilzeit und Co.
Welchen Welpen hätten Sie denn gerne?
Computerpflege
Frühjahrsputz im Vertragsordner
Im Brandfall richtig vorbereitet
Das Leben verlängern
Wir sind für Sie da!
Schadentelefon
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
Vertragsservice
Tel.: 0441 2228 0
E-Mail: info@oevo.de
Self-Service Persönliche Anliegen können Sie digital melden.