Leben

Was? Ich soll auf meine Rente Steuern zahlen?

7. Dezember 2021

Auch bei der Rente ist brutto nicht gleich netto.

Viele wissen es gar nicht: Doch auch auf die Rente fal­len seit 2005 Steuern an. Das nennt sich nach­ge­la­ger­te Be­steue­rung. Grund­ge­dan­ke da­hin­ter: Alles, was man für die Al­ters­vor­sor­ge auf­wen­det, wird zu­neh­mend steuer­frei. Im Ge­gen­zug wer­den dafür die spä­te­ren Ren­ten­ein­künf­te be­steu­ert.

 Aber keine Angst, es gibt Frei­be­trä­ge, die die Steuern sen­ken oder einen gleich ganz von der Zah­lung be­frei­en. Wir ver­ra­ten, worauf es ankommt!

Der Renten­frei­be­trag

Hier haben wir den ers­ten wich­ti­gen Fak­tor, um die ei­ge­ne Steuer­last zu sen­ken.
Der Ren­ten­frei­be­trag zeigt Neu­rent­nern, wel­cher Teil ihrer Ren­te steuer­frei ist. 2005 waren das noch 50 %, doch der An­teil nimmt bis zum Jahr 2040 kon­ti­nuier­lich ab, bis er schließ­lich den Wert 0 er­reicht. Ein Bei­spiel: Im Jahr 2021 be­trägt der Ren­ten­frei­be­trag 19 %. Das heißt, Neu­rent­ner müss­ten in die­sem Jahr 81 % ihrer Ren­te ver­steu­ern, wäh­rend die übri­gen 19 % von der Steuer be­freit sind. Wer erst nach dem Jahr 2040 in Ren­te geht, pro­fi­tiert lei­der nicht mehr vom Ren­ten­frei­be­trag.

Der steuer­liche Grund­frei­be­trag

Er ist der zwei­te wich­ti­ge Fak­tor, wenn es um die Re­du­zie­rung der Ren­ten­steuer­last geht. Der steuer­liche Grund­frei­be­trag gibt die jähr­liche Ren­ten­sum­me an, auf die man als Rent­ner kei­ne Steuern zah­len muss. Er wird der Sum­me aus sämt­lichen Ren­ten­ein­künf­ten (auch den pri­va­ten) ge­gen­über­ge­stellt, ab­züg­lich des oben er­wähn­ten Ren­ten­frei­be­trags. Ein Bei­spiel: Im Jahr 2021 liegt der steuer­liche Grund­frei­be­trag bei 9.744 € für Allein­ste­hen­de und 19.488 € für Ver­hei­ra­te­te. Lie­gen die jähr­lichen Ren­ten­ein­künf­te darüber, fal­len auf die Dif­fe­renz Steuern an. Lie­gen sie da­run­ter muss man auch keine Steuern zahlen.

Wie hoch ist der Steuer­satz auf mei­ne ge­setz­liche Rente?

Im nächs­ten Schritt wird der Steuer­satz be­stimmt, mit dem das ren­ten­pflich­ti­ge Ein­kom­men ver­steuert wird. Dazu muss man wissen: Ren­ten wer­den in Deutsch­land pro­gres­siv be­steu­ert. Das heißt, je hö­her das Ren­ten­ein­kom­men ab­züg­lich der oben er­wähn­ten Frei­be­trä­ge, des­to hö­her auch der Steuer­satz. Er be­ginnt bei 14 % und steigt von Ein­kom­mens­stu­fe zu Ein­kom­mens­stu­fe kon­ti­nuier­lich an. Durch die Viel­zahl an Va­ria­blen lässt sich die ei­ge­ne Steuer­last am ein­fachs­ten über einen prak­ti­schen Renten­rech­ner er­mit­teln.

Und wie sieht es mit mei­ner pri­va­ten Al­ters­vor­sor­ge aus?

Auch auf die pri­va­te Alters­vor­sor­ge wer­den Steuern an­ge­rech­net. Aller­dings nur auf den Er­trags­an­teil, der an­gibt, wel­cher Teil der Ren­te über­haupt steuer­pflich­tig ist. Mit zu­neh­men­dem Alter bei Ren­ten­ein­tritt nimmt der Er­trags­an­teil ab. Wer zum Bei­spiel mit 67 in Rente geht, zahlt Steuern auf einen Er­trags­an­teil von 17 %. Bei einer pri­va­ten Ren­te von mo­nat­lich 100 € wären das also nur 17 €, auf die der ei­ge­ne Steuer­satz an­ge­wandt wird. Pri­va­te Al­ters­vor­sor­ge­ver­trä­ge, die vor 2005 ab­ge­schlos­sen wur­den, sind sogar gänz­lich von der Steuer be­freit.

Fazit

Wer sei­nen Ren­ten­be­scheid in Hän­den hält und sich über die dort ein­ge­tra­ge­ne Summe freut, soll­te immer be­den­ken, dass in den meis­ten Fäl­len noch Steuern fäl­lig wer­den. Des­halb ist es mit Sicher­heit kei­ne schlech­te Idee, er­gän­zend zur ge­setz­lichen Ren­te auch noch pri­vat vor­zu­sor­gen. Zum Bei­spiel mit der KonzeptRente der Öffent­lichen. Die bie­tet nicht nur vie­le Vor­tei­le, son­dern auch ei­ni­ge Frei­hei­ten, wie die Mög­lich­keit, die Ein­la­ge sicher­heits-, wachs­tums- oder in­vest­ment­orien­tiert an­zu­le­gen. So kann sich jeder sein ganz ei­ge­nes und auf seine Be­dürf­nis­se zu­ge­schnit­te­nes Ren­ten­pa­ket schnü­ren.

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