UnterwegsFünf Dinge, die Reisende für 2025 wissen sollten13. Januar 2025

Die Urlaubsplanungen fürs neue Jahr laufen bei vielen Menschen auf Hochtouren. Wer einen neuen Pass braucht oder nach Großbritannien reist, sollte nun weiterlesen. Und es gibt noch mehr Neuerungen.

2025 bringt für Urlauberinnen und Urlauber eine Reihe von Änderungen. Für ein weiteres beliebtes Reiseland muss man bald vorab eine Reisegenehmigung beantragen, während es an den Grenzen von zwei europäischen Ländern künftig schneller gehen dürfte.

Und Venedig kostet auch 2025 Eintritt an bestimmten Tagen – sogar mehr als bisher.

Hier sind fünf Neuerungen, von denen man gehört haben sollte:

1. Nur noch digitale Bilder für Reisepässe

Ab Mai 2025 haben Passbilder auf Papier ausgedient – Behörden akzeptieren für Ausweisdokumente dann ausschließlich digitale Bilder. Das muss man auch beim Beantragen von Reisepässen im Hinterkopf haben.

Wer die Fotos von professionellen Fotografen in einem Studio machen lässt, muss sicherstellen, dass sie von dort ans zuständige Bürgeramt weitergeleitet werden. Oder man nutzt vor dem Termin einen der Passbildautomaten, die in immer mehr Ämtern aufgestellt sind – und von denen die Bilder direkt ins System der Behörde weitergeleitet werden, sodass Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen von ihren Rechnern auf sie zugreifen können.

Ob im Amt vor Ort solche Fotogeräte stehen, sollte man vorab erfragen, heißt es auf dem Personalausweisportal des Bundes.

Gute Nachricht: Voraussichtlich ab Mai 2025 soll es auch möglich sein, sich Reisepässe nach Hause schicken zu lassen. Voraussetzung dafür: Man ist in Deutschland gemeldet. Den Gang zum Amt, um sein Ausweisdokument abzuholen, kann man sich damit sparen.

2. Einreisegenehmigung für Großbritannien nötig

Wer ins Vereinigte Königreich reist, braucht ab 2. April eine elektronische Reisegenehmigung. Sie muss rechtzeitig vor der Einreise online beantragt werden und kostet zehn Pfund (rund zwölf Euro).

Einmal erteilt, gilt sie für alle Einreisen mit je maximal 180 Tagen Aufenthalt binnen zwei Jahren – falls der hinterlegte Reisepass vor dieser Zwei-Jahres-Frist abläuft, erlischt auch die ETA entsprechend früher, so das Auswärtige Amt. Anträge für die britische ETA können Urlauberinnen und Urlauber aus Deutschland ab 5. März stellen.

Viele Staaten verlangen eine Einreisegenehmigung – das bekannteste Beispiel sind die USA. Ein weiteres Land, wo das ab 2025 Pflicht wird, ist Israel. Hier heißt sie ETA-IL.

3. Höhere Vignettenpreise für Österreich

Die Preise für die „Pickerl“ für die Autobahnen der Alpenrepublik legen zu. Die nur digital verfügbaren 1-Tages-Vignetten kosten laut ADAC im neuen Jahr 9,30 statt zuvor 8,60 Euro, und damit acht Prozent mehr. Ähnlich ist der Preissprung bei den 10-Tages-Vignetten von 11,50 auf nun 12,40 Euro. Die Jahresvignetten liegen dem Verkehrsclub zufolge mit 103,80 Euro erstmals über der 100-Euro-Marke (zuvor 96,40 Euro).

Wird man ohne Vignette erwischt, wird eine Ersatzmaut von 120 Euro fällig – oder eine Anzeige und eine noch höhere Geldstrafe, wenn man den Betrag nicht sofort bei der Kontrolle zahlen kann.

4. Rumänien und Bulgarien im Schengenraum

Der grenzkontrollfreie Schengenraum wächst: Ab Januar können Bulgarien und Rumänien vollständig beitreten. Kontrollen an den Flughäfen und Seegrenzen mit anderen Staaten des Schengenraums waren schon seit März 2024 weggefallen, nun wird das auch an den Landgrenzen möglich.

Keine Personenkontrollen, das bedeutet: Wartezeiten bei der Ein- und Ausreise werden dadurch weitgehend der Vergangenheit angehören, so der ADAC. Das betrifft die Landgrenzen Ungarn – Rumänien, Rumänien – Bulgarien und Bulgarien – Griechenland.

Ausweisdokumente muss man dennoch immer bei sich haben. Zum einen, weil man sich stets ausweisen können muss. Zum anderen, weil Personenkontrollen an den Grenzen auch nach dem Schengen-Beitritt möglich sind und jederzeit befristet wieder aufgenommen werden können.

Das zeigt sich beispielhaft an den aktuell laufenden Kontrollen an den deutschen Grenzen, die zwar oft nur stichprobenartig sind, aber bei der Einreise aus Polen, Österreich, der Schweiz und Tschechien regelmäßig für Staus und Wartezeiten sorgen, so der ADAC.

5. Mehr Eintritt in Venedig

Dieses Jahr mussten Kurzbesucher an 29 Tagen fünf Euro Eintritt zahlen, um die Lagunenstadt zu besuchen. 2025 verdoppelt sich der Betrag auf zehn Euro und wird dann an 54 Tagen zwischen Mitte April und Ende Juli fällig. Ausnahme: Wer mehr als vier Tage im Voraus kauft, bezahlt weiterhin nur fünf Euro. Auf der Website https://cda.veneziaunica.it/de/zugangsbeitrag gibt es Informationen zur Eintrittsgebühr und den Tagen, an denen sie fällig wird. Übernachtet man in Venedig, spart man sich die Gebühr zwar – muss aber, wie zuvor schon, Kurtaxe bezahlen.

Foto: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn  

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Autor dieses Beitrags

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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