

Bare Minimum Monday? Ein Konzept, das Probleme birgt
24. Februar 2025Oh nein, schon wieder Montag! Nach dem Wochenende wieder in den Arbeitsmodus zu schalten, fällt oft gar nicht so leicht.
Sind Sie nach dem Wochenende im Motivationstief? Da soll ein Montag helfen, an dem man nur das Allernötigste im Job macht.
Dahinter steckt, die vor allem auf sozialen Medien wie Tiktok verbreitete Idee, zum Wochenstart erst mal nur das Allernötigste zu machen. Das soll die negativen Gefühle, die viele Menschen am Montag empfinden, reduzieren und dafür sorgen, dass man mit mehr Energie und Motivation in die neue Woche startet. Ein gutes Konzept für etwas Selbstfürsorge, oder? Schließlich haben viele Beschäftigte damit zu kämpfen, sich für die Arbeit zu motivieren, legen Umfragen nahe. Aber: Auch wenn die Idee zunächst einleuchtend klingen mag – es gibt Kritik.
Ein solches Verhalten kann als unfair gegenüber dem Team gewertet werden, warnt Marlene Pöhlmann, Managing Director beim Personalvermittler Robert Half. Außerdem riskiert man mit dieser Methode, dass sich Projekte verzögern oder Aufgaben, die man montags verschiebt, auch die nächsten Tage liegen bleiben. Die To-do-Liste wächst weiter, der Stress ist schnell zurück.
Pöhlmann wirft zudem die Frage auf, ob der „Bare Minimum Monday“ wirklich nachhaltig ist. Sich zum Wochenstart nur auf die wichtigen Aufgaben zu konzentrieren, könne zwar kurzfristig helfen, die Gesundheit zu schützen. „Bei andauerndem Stress oder Überforderung sollte man sich jedoch an seine Vorgesetzten wenden, um eine dauerhaft achtsame und gesunde Arbeitsweise zu erzielen“, rät die Personal-Expertin.
Die Umstrukturierung von Aufgaben zusammen mit Team und Vorgesetzten anzugehen, sorgt für Transparenz und reduziert gleichzeitig die Gefahr für Konflikte. Dafür bieten sich Pöhlmann zufolge regelmäßige Check-ins oder Team-Meetings an.
Pöhlmann warnt nicht zuletzt davor, dass Beschäftigte, die den „Bare Minimum Monday“ auf die Spitze treiben, unter Umständen Arbeitszeitbetrug begehen. Die Gefahr, eine arbeitsvertraglich getroffene Übereinkunft nicht zu erfüllen, sei hoch. Beschäftigte riskieren damit im schlimmsten Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen, die von einer Abmahnung bis zur Kündigung reichen können.
Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn
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