Gesundheit

Hausapotheke

30. April 2025

Warum Ihre Hausapotheke nicht ins Badezimmer gehört.

Hustensaft, Schmerzmittel, Wundsalbe: Mindestens einmal im Jahr sollten wir prüfen, welche Medikamente in der Hausapotheke weilen – und ob sie nicht in den Müll gehören. So gehen Sie es richtig an.

Mit fiesen Halsschmerzen aufgewacht? Plötzlich hohes Fieber bekommen? Dann ist die Dankbarkeit groß, wenn man für Linderung bloß in eine Schublade greifen muss, anstatt den Weg zur Apotheke anzutreten. Dumm nur, wenn man in der Hausapotheke nicht findet, was man braucht. Oder die Halspastillen schon seit einem halben Jahr abgelaufen sind. Damit das nicht passiert, sollte man die Hausapotheke mindestens einmal im Jahr checken und abgelaufene Präparate aussortieren, rät die Landesapothekerkammer Hessen.

Hier kommen drei Fragen, die man sich beim Check stellen kann:

Frage 1: Lagern meine Medikamente am richtigen Ort?

Ihre Hausapotheke weilt im Badezimmerschrank oder in einer Küchenschublade? Dann sollte sie umziehen. Denn in diesen Räumen herrscht ein feucht-warmes Raumklima. Das kann die Arzneimittel leicht beschädigen. Und zwar oft, ohne dass man es den Präparaten ansieht. Besser, man lagert Medikamente in Räumen mit konstanter und niedrigerer Temperatur, etwa im Flur oder Schlafzimmer. Direkt neben der Heizung ist kein guter Platz, so die Stiftung Gesundheitswissen – auch nicht in diesen Räumen.

Zwei weitere Hinweise:

  • Im Haushalt leben Kinder? Sie sollten die Hausapotheke nicht erreichen können. Das können Eltern mit einem abschließbaren Medikamentenschrank sicherstellen. 
  • Es gibt auch eine Hausapotheke für Hund, Katze und Co.? Arzneimittel für Haustiere sollten an einem anderen Ort gelagert werden, rät die Stiftung Gesundheitswissen. Sonst droht Verwechslungsgefahr.
Frage 2: Sind die Medikamente noch haltbar?

Medikamente haben kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern ein Verfalldatum. Ist das überschritten, gehört das Präparat also in den Müll – und nicht mehr in oder an den Körper. Abgelaufene Medikamente können nämlich ihre Wirksamkeit verlieren oder sogar der Gesundheit schaden. Auch Verbandmaterial und Pflaster ein Verfalldatum, heißt es von der Stiftung Gesundheitswissen. Ab diesem Datum sind sie womöglich nicht mehr steril, sie sollten also ebenfalls aussortiert werden.

Kniffeliger wird es bei Medikamenten, die nach dem Öffnen nur innerhalb einer bestimmten Frist genutzt werden dürfen. Sind die Augentropfen schon sechs Monate offen? Um das verlässlich festzustellen, hilft nur eines: bei der ersten Benutzung das Datum auf der Verpackung notieren. Wer das bislang nicht getan hat, fasst sich das als guten Vorsatz.

Und wohin nun mit den aussortierten Tabletten, Säften und Salben? Auf gar keinen Fall sollten die über das Waschbecken oder die Toilette entsorgt werden. Vielerorts dürfen aussortierte Medikamente in den Restmüll wandern, es gibt aber Ausnahmen. 

Frage 3: Ist meine Hausapotheke vollständig?

Der letzte Schritt: aufstocken, was fehlt. Dafür kann man sich in der Apotheke beraten lassen. Eine gut aufgestellte Hausapotheke umfasst laut einer Checkliste der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) unter anderem:

  • Schmerz- und Fiebermittel, • Medikamente gegen Erkältungsbeschwerden, Allergien, Insektenstiche/Sonnenbrand/Juckreiz, Verdauungsbeschwerden, Desinfektionsmittel, Wund- und Heilsalbe,
  • Fieberthermometer, • Verbandmaterial, dazu zählen auch Heft- und Blasenpflaster, Schere und Pinzette,
  • Notfalladressen und -telefonnummern, etwa für den Giftnotruf oder den ärztlichen Notdienst. Leben Kinder im Haushalt, kommen noch weitere Arzneimittel dazu, etwa Fieberzäpfchen oder Kinder-Nasenspray. 

Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

Das Online Magazin „Wir sind Nähe“
Diesen Beitrag teilen

Autor dieses Beitrags

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Das könnte Sie auch interessieren

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300
Zum Onlineschaden-Service

Berater Vor Ort

Hier finden Sie Ihren persön­lichen Berater vor Ort.
Jetzt Berater finden

Vertragsservice

Montag - Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr
Tel.: 0441 2228 0
E-Mail: info@oevo.de
Self-Service Persönliche Anliegen können Sie digital melden.
Zu unseren Self-Services