• Änderungen 2022

    Vieles neu macht 2022

    Wichtiges, was sich im neuen Jahr ändert

Die Än­de­run­gen reichen von Ener­gie­prei­sen über Ein­kom­men­steuer, Min­dest­lohn, Porto, Küken­töten bis zur Rente.

28. Dezember 2021

Neues Jahr, neue Gesetze – das gehört zu einem Jahres­wechsel dazu. Die Ver­braucher­zen­tra­len haben einige der wich­tig­sten Punkte zu­sam­men­ge­stellt.

Heizen und Tanken wird teurer

Zum Jahres­wechsel steigt die CO2-Steuer von 25 Euro auf 30 Euro pro Ton­ne für Unter­neh­men, die Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel in Ver­kehr bringen. Diese er­höh­ten Be­schaf­fungs­kosten werden von den Ener­gie­ver­sor­gern in der Regel an die Ver­braucher weiter­ge­ge­ben. Dies ver­teu­ert Erd­gas, Heizöl und das Tanken. Als teil­weiser Aus­gleich wird die Erneuer­bare-Energien-Um­lage auf Strom auf 3,723 Cent pro Kilo­watt­stunde fast halbiert.

Aus für Plastiktüten

Die Ein­weg-Plastik­tüte für den Ein­kauf ist ab Januar 2022 ver­boten. Der Handel darf die typischen Kunst­stoff­tüten mit Wand­stärken von 15 bis 50 Mikro­metern dann nicht mehr in Um­lauf bringen. Weiter­hin an­ge­boten werden dür­fen jedoch die soge­nann­ten Hemd­chen­beu­tel (Stärke weniger als 15 Mikrometer) an Obst-, Gemüse- und Frische­the­ken. Erlaubt  sind auch Mehr­weg­taschen aus dicke­rem Kunst­stoff und Ein­kaufs­tüten aus Papier.

Pfand­pflicht auch auf Saft­flaschen aus Plastik

Ab 1. Januar 2022 gilt die Pfand­pflicht für sämt­liche Einweg­ge­tränke­flaschen aus Kunst­stoff (bis zu drei Litern) und für Getränke­dosen. Wer im neuen Jahr zu Säften und alko­holi­schen Misch­ge­tränken greift, Smoothies in kleinen Plastik­flaschen und Dosen kauft oder Gemüse-Shots auf dem Ein­kaufs­zettel hat, muss dafür dann 25 Cent Pfand an der Kasse zahlen. Damit wird auch für diese Produkte Pflicht, was für Ein­weg-Ge­tränke­flaschen und Dosen für Bier, Mineral­wasser, Er­frischungs­ge­tränke wie Apfel­schorle, alkohol­haltige Misch­ge­tränke und Milch­misch­getränke mit Molke­anteil schon seit über 18 Jahren als Pfand­regel gilt. Aller­dings keine Regel ohne Über­gangs­rege­lung: Bereits im Ver­kehr befind­liche Getränke­ver­packun­gen dür­fen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfand­frei ver­kauft werden. Weiter aus­ge­nom­men von der Pfand­pflicht sind Milch­pro­dukte in Dosen oder Plastik­flaschen – für diese hat der Gesetz­ge­ber sie erst ab 2024 vor­ge­se­hen.

Mehr Ein­kom­men steuer­frei

Bei der Ein­kom­mens­steuer steigt der Grund­frei­be­trag. Er erhöht sich 2022 auf 9.984 Euro (2021: 9.744 Euro). Für zu­sam­men ver­an­lagte Ver­hei­ra­te­te sind es damit 19.968 Euro (2021: 19.488 Euro). Bis zum Grund­frei­be­trag ist das Ein­kommen steuer­frei. Er soll das Existenz­mini­mum sichern.

Seit dem Jahr 2019 müssen Arbeit­geber bei neu ab­ge­schlos­senen Ver­trä­gen zur betrieblichen Altersversorgung durch Ent­gelt­um­wand­lung bis zu 15 Prozent des um­ge­wandel­ten Ent­gelts zu­sätzlich ein­zahlen. Ab 2022 gilt diese Ver­pflich­tung auch für Ver­träge, die vor 2019 ab­ge­schlossen wur­den. Sie besteht, so­weit Arbeit­geber durch die Ent­gelt­um­wand­lung Bei­träge zur Sozial­ver­siche­rung ein­sparen.

Gesetz­licher Mindest­lohn steigt

Der gesetz­liche Mindest­lohn steigt ab 1. Januar 2022 von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde an­ge­hoben werden. Gut zu wissen: Im Koalitions­ver­trag haben die Ampel-Parteien eine An­he­bung des Mindest­lohns auf 12,00 Euro die Stunde ver­ab­redet. Wann genau das auf den Weg gebracht wird, ist aber noch unklar.

Ände­run­gen in den Sozial­ver­siche­rungen

Ab 1. Januar steigt die Beitrags­be­mes­sungs­grenze in der all­ge­meinen Ren­ten­ver­siche­rung (neue Bundesländer) auf 6.750 Euro im Monat (2021: 6.700 Euro). In den alten Ländern sinkt sie auf 7.050 Euro im Monat (2021: 7.100 Euro). Bis zur Beitrags­be­messungs­gren­ze ist das Ein­kom­men eines Be­schäftig­ten beitrags­pflichtig, alles darüber ist beitrags­frei. Anders als in den ver­gan­ge­nen Jahren bleibt die Ver­siche­rungs­pflicht­grenze in der gesetzlichen Kranken­ver­sicherung (GKV) un­ver­ändert: Sie liegt wie 2021 bun­des­weit ein­heit­lich bei 64.350 Euro im Jahr. Bis zur Versicherungs­pflicht­grenze müssen Be­schäftig­te gesetzlich kranken­ver­sichert sein. Wird über den Betrag hinaus ver­dient, ist ein Wechsel in eine private Kran­ken­ver­sicherung möglich. Die Beitrags­be­messungs­grenze in der GKV bleibt eben­falls unverändert bei 58.050 Euro im Jahr. Bis zu diesem Ver­dienst ist das Ein­kommen bei­trags­pflichtig, für darüber hinaus­gehen­den Ver­dienst müssen keine Bei­träge mehr gezahlt werden.

Porto wird teurer

Die Deutsche Post erhöht zum 1. Januar die Preise für ver­schiedene Produkte, darunter auch das Brief­porto. Für den Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief werden ab 2022 jeweils fünf Cent mehr verlangt. Die Postkarte kostet dann 70 Cent statt 60 Cent, der Standard­brief 85 Cent statt 80 Cent.

Tattoofarben werden sicherer: Die Ver­wendung von über 4.000 gefährlichen Chemikalien in Tätowier­farben und Permanent Make-up wird ab 4. Januar 2022 EU-weit beschränkt. Grenz­werte hat die EU zum Beispiel für bestimmte Azofarbstoffe, karzinogene aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlen­wasser­stoffe (PAK), Metalle und Methanol festgelegt.

Gute Nachricht für männliche Küken

Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken der Lege­hennen­rassen getötet, weil sie keine Eier legen und sich nicht für die Fleisch­produktion eignen. Ab dem1. Januar 2022 ist das verboten. Nun wird entweder das Geschlecht bereits im Brutei bestimmt und Bruteier mit männ­lichen Embryonen aus­sortiert, oder die geschlüpften männ­lichen Küken werden alternativ als „Bruderhähne“ gemästet. Deutschland ist das erste Land mit solch einem Verbot. Das bedeutet jedoch auch, dass aus dem Ausland importierte Eier dieser Regelung nicht unterliegen und weiterhin in Deutschland verkauft werden dürfen oder auch in Nudeln oder Kuchen verarbeitet werden können.


Bald kürzere Kündi­gungs­fristen

Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäfts­bedin­gungen, dass Lauf­zeit­verträge drei Monate vor Ablauf der Vertrags­laufzeit gekündigt werden müssen. Ansonsten würden sie sich um ein Jahr ver­längern. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kün­di­gungs­frist von einem Monat haben.

Ob Smart­phone, Fern­seher oder Fitness­tracker: Das Gesetz zur Update-Pflicht stärkt Verbraucher­rechte. Her­steller digitaler Produkte sind künftig dazu ver­pflichtet, Updates für ihre Produkte an­zu­bieten. Dadurch soll sicher­gestellt werden, dass die Geräte dauer­haft sicher funktionieren.

Renten steigen endlich wieder

Und zum Schluss noch eine gute Nachricht für alle Rentnerinnen und Rentner: Aller Voraus­sicht nach steigen die Renten in West­deutschland zum 1. Juli um 4,4 Prozent (nach allerdings einer Nullrunde 2021). Die tat­sächliche Erhöhung der Renten steht aller­dings erst im Frühjahr fest. Für Personen, die eine vor­gezogene Alters­rente erhalten, gilt auch im Jahr 2022 eine erhöhte Zuverdienst­grenze von 46.060 Euro im Jahr (statt ursprünglich 6.300 Euro). Damit sollen die bereits in den Jahren 2020 und 2021 ergriffenen Maß­nahmen gegen pande­mie­bedingte Personal­eng­pässe fort­gesetzt werden.

Oberes Bild: Anfang 2022 gibt es wieder viele Änderungen in verschiedenen Bereichen. Foto: Pexels-Cottonbro

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Klaus-Peter Jordan

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Klaus-Peter Jordan ist als freier Journalist tätig.

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