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Schäden durch Schlaglöcher
Wer zahlt die Reparatur?
Ein harter Schlag aus dem Nichts - und das Auto ist beschädigt. Schlaglöcher können zur tückischen Falle für Autofahrer werden. Kommt es dadurch zu Schäden, sollten Autofahrer nicht auf Schadenersatz vom Staat hoffen.
23. Februar 2024
Schäden durch Schlaglöcher: Wer zahlt die Reparatur?
Ein harter Schlag aus dem Nichts - und das Auto ist beschädigt. Schlaglöcher können zur tückischen Falle für Autofahrer werden. Kommt es dadurch zu Schäden, sollten Autofahrer nicht auf Schadenersatz vom Staat hoffen.
Warum entstehen Schlaglöcher häufig im Winter?
Winterliche Witterungsverhältnisse mit sich abwechselndem Frost- und Tauwetter sowie marode Straßenbeläge erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Schlaglöcher entstehen. Der erste Schritt zum Schlagloch ist rissiger Asphalt. Wenn Wasser in die Risse eindringt und gefriert, dehnt es sich aus. Das Eis sprengt förmlich den Asphalt. Die mechanischen Erschütterungen durch den Verkehr können das Schlagloch vergrößern.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Wer in ein Schlagloch gefahren ist und dadurch sein Auto beschädigt hat, sollte alle Details genau dokumentieren: Wie ist der Schaden entstanden und wann? Wo liegt das Schlagloch? Und gibt es am Straßenrand Warnhinweise oder -schilder? Der wichtigste Tipp nach einem Schlaglochschaden lautet:
Fotografieren Sie die Unfallstelle, das Schlagloch sowie den Schaden am Wagen!
Die Angaben und die Fotos können die Schadenregulierung der Kfz-Versicherung beschleunigen. Unter Umständen sollten Autofahrer auch die Polizei rufen. Ist ein größerer Schaden entstanden oder gefährdet das Schlagloch etwa auch andere Verkehrsteilnehmer, ist ein Anruf bei der Polizei sicherlich sinnvoll.
Die Angaben und die Fotos können die Schadenregulierung der Kfz-Versicherung beschleunigen. Unter Umständen sollten Autofahrer auch die Polizei rufen. Ist ein größerer Schaden entstanden oder gefährdet das Schlagloch etwa auch andere Verkehrsteilnehmer, ist ein Anruf bei der Polizei sicherlich sinnvoll.
Welche Versicherung ersetzt den Schlaglochschaden?
Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, der durch Schlaglöcher am Auto entstehen kann. Prinzipiell ersetzt die Vollkaskoversicherung Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel nach einem selbst verursachten Unfall. Wer den Schaden über die Vollkaskoversicherung abwickelt, muss allerdings die vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen. In der Regel erfolgt in diesem Fall auch eine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
Die Kfz-Haftpflicht- sowie die Teilkaskoversicherung übernehmen keine Schlaglochschäden. Die Kfz-Haftpflicht ist in erster Linie für die Entschädigung der Unfallopfer zuständig. Die Kfz-Teilkaskoversicherung leistet unter anderem, wenn das Auto gestohlen wurde, bei Wildunfällen oder Schäden durch Naturgefahren.
Was sind typische Autoschäden bei Schlaglochunfällen?
- kaputte Reifen
- beschädigte Felgen
- Verbogene Spurstange
- Verzogenes Fahrwerk
- Beschädigte Radaufhängung
- Verändertes Fahrverhalten
- Riss in der Ölwanne
Kommt der Staat für Schlaglochschäden auf?
Der Staat ist zwar verpflichtet, auf Straßenschäden aufmerksam zu machen. Der Nachweis, dass Bund, Land oder Kommune ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind, ist für die meisten Autofahrer jedoch nur schwer zu erbringen. Kurzum: Die Aussicht auf staatlichen Schadenersatz ist äußerst gering.
Hinzu kommt: Weisen Warnschilder auf Straßenschäden hin oder ist der Autofahrer zum Beispiel etwas zu schnell gefahren, sinkt die Wahrscheinlichkeit für Schadenersatz gegen Null. Das sogenannte Sichtfahrgebot, festgelegt in der Straßenverkehrsordnung, erschwert die Aussicht auf staatlichen Schadenersatz darüber hinaus. Demnach müssen Autofahrer mit angemessenem Tempo unterwegs und notfalls auch in der Lage sein, vor Gefahrenstellen – und damit eben auch Schlaglöchern – rechtzeitig zu reagieren.
In ganz seltenen Fällen können Geschädigte auch mal Erfolg mit einer Klage haben. So sprach im Jahr 2006 das Landgericht Meiningen einer Autofahrerin einen Schlaglochschaden in Höhe von 403,63 Euro zu. Sie konnte der Stadt Suhl Mängel bei der Absicherung von Fahrbahnschäden nachweisen.
In anderen Urteilen wurde allerdings die Übernahme der Schäden abgelehnt. Tenor hier: Bei allgemein schlechten Straßenzuständen, ausreichender Beschilderung und angemessener Fahrweise können Schäden vermieden werden.
Quelle: GDV-Medieninformation