-
Gefahrenherd Wallbox
Das Laden von Elektrofahrzeugen ist nicht ungefährlich
Die Öffentliche Oldenburg hat mit anderen Versicherern einen Leitfaden für die Installation von Ladeeinrichtungen in Garagen erarbeitet. Jan-Bernd Burhop, Direktionsbeauftragter Schadenverhütung bei der Öffentlichen, erläutert Einzelheiten.
10. November 2021
Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge werden immer beliebter. Sie müssen mit Strom geladen werden – immer häufiger auch in der Garage oder in Tiefgaragen. Das birgt Gefahren, denn beim Laden fließen große Ströme, die bei technischen Fehlfunktionen Brände auslösen können. Da können dann schnell die private Garage, das angrenzende Haus oder die Tiefgarage von Mehrparteienhäusern in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Brandschutz ist hierbei daher besonders wichtig. Die deutschen Versicherungsunternehmen haben hierzu einen Leitfaden entwickelt.
Installation nur durch Fachbetrieb
„Grundsätzlich sollten Ladeeinrichtungen, wie Ladesäulen oder eine Wallbox, den mobilen Ladeeinrichtungen, etwa durch an Steckdosen betriebenen Geräten, vorgezogen werden“, erläutert Jan-Bernd Burhop, Direktionsbeauftragter Schadenverhütung bei der Öffentlichen Oldenburg, die den Leitfaden mitentwickelt hat. Fest installierte Ladeeinrichtungen (z.B. Ladesäule, Wallbox) sind für eine Dauerbelastung mit Ladestrom ausgelegt. Dies ist bei Schuko- oder CEE Steckdosen nicht der Fall. Aus diesem Grund stellt das Laden über Steckdosen einen Sonderfall dar, etwa zum kurzzeitigen Laden von Hybridfahrzeugen, ist aber nicht für eine Dauerbelastung wie beim Laden von reinen E-Fahrzeugen geeignet.
„Bereits in der Planungsphase ist die elektrische Anschlussleistung durch eine Elektrofachkraft oder einen Fachplaner Elektrotechnik zu überprüfen“, sagt Burhop. Oft reiche die Leistungsreserve nicht aus, um Anschlusspunkte wie Wallbox oder Steckdose an allen Stellplätzen einer Garage gleichzeitig zu versorgen.
„Die Installation einer Ladeeinrichtung einschließlich zugehöriger Stromversorgung darf nur durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb erfolgen“, weiß Burhop. Ansonsten könne im Schadenfall der Versicherungsschutz beeinträchtigt sein. Überhaupt sollte man über so ein Vorhaben seine Gebäudeversicherung informieren. Zu beachten ist auch, dass Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber grundsätzlich anzuzeigen sind. Ab einer Anschlussleistung von zwölf Kilovoltampere ist zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers vor Inbetriebnahme einzuholen.
Mindestanforderungen müssen sein
Bei der Installation sind laut Burhop normgerechte Mindestanforderungen zu erfüllen. Dazu zählen u.a. die Installation von Überstromschutzeinrichtungen mit Leitungsschutzschaltern, ein Fehlerstromschutzschalter (RCD) und ein Überspannungsschutz. Der Experte der Öffentlichen nennt weitere Schadenverhütungsmöglichkeiten: die automatische Abschaltung aller Ladeeinrichtungen in einer Garage beim Auslösen eines automatischen Feueralarms oder die Einrichtung einer manuellen Notabschaltung für die Feuerwehr, etwa an der Brandmeldezentrale. Dass Ladestationen und Steckdosen nicht auf brennbarem Untergrund montiert werden, versteht sich eigentlich von selbst. Nach Installation ist der Eigentümer bzw. Betreiber für die Abnahme bzw. Erstprüfung zuständig.
Verlängerungsleitungen sind tabu
Burhop hat noch weitere Sorgfaltstipps: „Die Ladekabel und Ladeeinrichtungen sollten regelmäßig, möglichst vor jedem Ladevorgang, auf Beschädigungen überprüft werden.“ Vermieden werden sollten das Überfahren der Leitungen oder Quetschungen. „Und haushaltsübliche Verlängerungsleitungen, z.B. Kabeltrommeln, Mehrfachsteckdosenleisten, oder Adapter dürfen zum Laden von Elektrofahrzeugen nicht verwendet werden.“ Für den Brandschutzexperten der Öffentlichen ist klar: Nur eine fachgerecht ausgeführte, regelmäßig geprüfte und instand gehaltene Elektroinstallation von Ladestationen gewährleistet einen störungsfreien und sicheren Betrieb.
Einen weiteren Bericht zum Thema Laden von Elektrofahrzeugen finden Sie im Online-Magazin der Öffentlichen „Wir sind Nähe“ über den Link: https://www.oeffentlicheoldenburg.de/content/privat/magazin/gut-zu-wissen/unterwegs/2021/eautos-laden.html
Einen weiteren Bericht zum Thema Laden von Elektrofahrzeugen finden Sie im Online-Magazin der Öffentlichen „Wir sind Nähe“ über den Link: https://www.oeffentlicheoldenburg.de/content/privat/magazin/gut-zu-wissen/unterwegs/2021/eautos-laden.html