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    Annullierungen

    So bekommen Sie Geld für Flugtickets zurück

Durch die Corona-Pandemie fielen und fallen Flüge aus. Viele Verbraucher möchten deshalb das Geld für ihre Tickets zurück. Doch das ist zurzeit gar nicht so einfach.

18. September 2020

Der Flug wurde schon vor Mo­naten an­nulliert, aber die Air­line hat Ihnen das Geld noch im­mer nicht zurück­er­stattet? Trotz schwerer Zei­ten für die Flug­gesell­schaften: Das müssen sich Ver­braucher nicht gefal­len lassen. „Die meis­ten haben Ver­ständ­nis für die gegen­wär­tige Si­tuation, aber Mo­nate müs­sen Rei­sende nicht war­ten. Auch in der Pan­demie haben sie An­spruch auf ihr Geld“, sagt Eva Klaar von der Ver­braucher­zen­trale Ber­lin.
Bei ge­strichenen Flü­gen haben Rei­sende dank der Euro­päischen Flug­gast­rechtever­ord­nung An­spruch darauf, inner­halb von sie­ben Tagen ihren ge­zahlten Ticket­preis zurück­zuer­halten. Auch oh­ne ak­tives Han­deln, betont die Ver­braucher­schützerin. Soll­ten die Air­lines nicht zahlen, emp­fiehlt sie, sich an die Flug­gesell­schaften zu wenden und eine Frist von zwei Wochen für die Rück­zahl­ung zu setzen.

Schlichtungs­stellen an­rufen oder Bank ein­schalten

Re­agieren Air­lines dann noch immer nicht, kön­nen Be­troffene ihren An­spruch auch vor Gericht er­streiten. „Die­sen Weg scheuen aber viele, vor al­lem, wenn sie keine Rechts­schutz­ver­sicherung haben“, be­obachtet die Ver­braucher­schützerin. Rei­sende können sich auch an die Ver­braucher­zentrale ihres Bun­des­landes oder an die Schlich­tungs­stelle für den öf­fentlichen Per­sonen­verkehr (SÖP) wenden. Beide versuchen zunächst, sich außer­gerichtlich mit den Airlines zu einigen. Für Ver­braucher ist der Service kos­ten­los.
Mög­lich ist es der Ver­braucher­zentrale zu­folge auch, dass sich Kun­den, die mit Kredit­karte gezahlt haben, ihr Geld über ihre Bank zurück­holen oder dies gegen­über der Flug­gesell­schaft zumin­dest in einer Mah­nung an­drohen. Die Geld­institute haben hier unter­schied­liche Fris­ten, in denen das möglich ist.

Keine klare Kom­muni­kation der Air­lines über Rück­zahlungen

„Dass viele Flu­ggesell­schaften auf die Be­schwer­den und be­rechtigten For­derungen der Rei­senden nicht reagieren, ist mehr als enttäuschend“, sagt Ver­braucher­schützerin Klaar. „Das Ver­halten der Flug­gesell­schaften ist ganz ein­deutig rechts­widrig.“
Klaar wünscht sich, dass die Airlines klare Voraus­sagen machen, wann Rück­zahlungen erfolgen – und sich dann auch daran halten. Denn nicht nur die Flug­gesell­schaften litten unter der Co­rona-Krise. „Auch die Rei­senden müs­sen die Be­gleiter­scheinungen aus­halten.“
Aber warum dauern die Rück­zahlungen derzeit eigentlich so lange? Nach An­gaben der SÖP gibt es dafür mehrere Gründe. Einer­seits hätten die Unter­nehmen infolge der Pan­demie Pro­bleme mit ihrer Zahlungs­fähigkeit. Darüber hinaus sind viele Mit­arbeiter der Air­lines im Home­office oder in Kurz­arbeit. Das er­schwert Klewe zufolge die schnelle Be­arbeitung der Kunden­beschwerden.

Gut­scheine bergen Risiko

Die Ver­zögerungen rühr­ten zu­dem daher, dass lange unklar war, ob eine Gut­schein­lösung anstelle einer Geld­zahlung rechtlich möglich ist. Die Bundes­regierung hatte diesen Plan unter­stützt, um drohende Insol­venzen der Air­lines zu ver­meiden. Die EU-Kom­mission kippte das Vor­haben.
Noch immer bieten die Flug­gesell­schaften Gut­scheine für an­nullierte Flüge an. „Es schwebt aber ein Risiko über den Gutscheinen“, sagt Verbraucher­schützerin Klaar. Denn: Sollte die Airline pleite­gehen, haben Rei­sende kaum Chancen ihr Geld zurückzuerhalten.

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