• 10 weit verbreitete Rentenirrtümer

    Stimmt das?

    10 weit verbreitete Rentenirrtümer

Wie wenig man selbst über die ge­setz­liche Rente weiß, merkt man oft erst, wenn man be­ginnt, sich kurz vor Ren­ten­ein­tritt damit zu be­schäf­ti­gen. Wir klä­ren schon vor­her, welche Irr­tümer kursieren.

28. April 2023

Zu spät, zu wenig, zu viele Ab­züge: Vielen Men­schen be­rei­tet ihre spä­te­re Rente Sorge. Doch nicht alle An­nah­men oder Vor­ur­teile be­stä­ti­gen sich in der Praxis. Einige kön­nen Sie getrost ad acta legen.

1. „Die Renten­kasse legt meine ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge an – und zahlt sie mir spä­ter als Rente aus.“

Falsch. Das Ren­ten­sys­tem funk­tio­niert via Um­la­ge­ver­fah­ren. Das be­deu­tet, dass ein Groß­teil der ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge von Ver­sicher­ten direkt an Rent­ne­rin­nen und Rent­ner aus­be­zahlt wird. Nur eine klei­ne Re­ser­ve wird zu­rück­be­hal­ten, die un­er­war­te­te Schwan­kun­gen aus­glei­chen soll, schreibt die Zeit­schrift „Finanz­test“ (10/2022). Statt­des­sen be­kom­men Ver­sicher­te für ihre ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge Ren­ten­punk­te gut­ge­schrie­ben, aus denen sich spä­ter ihre je­wei­li­ge Rente errechnet.

2. „Das Renten­system ist am Ende.“

„Das ist sehr un­wahr­schein­lich“, so „Finanz­test“. Das Ren­ten­sys­tem mit sei­nen rund 77 Mil­lio­nen Ver­sicher­ten, Rent­ne­rin­nen und Rent­nern stehe nicht vor dem Kol­laps. Im Gegen­teil: Das Um­la­ge­ver­fah­ren schüt­ze sogar recht zu­ver­läs­sig vor un­vor­her­seh­ba­ren Ent­wick­lun­gen auf den Ka­pi­tal­märk­ten – weder Fi­nanz­krise noch Corona-Pan­de­mie hätten dem Sys­tem nach­hal­tig Pro­ble­me be­rei­tet. Eine hohe Ar­beits­lo­sig­keit und eine al­tern­de Be­völ­ke­rung seien zwar für das Um­la­ge­sys­tem un­güns­tig. Dem könne die Po­li­tik aber mit An­pas­sun­gen an ver­schie­dens­ten Stel­len be­geg­nen.

3. „Wenn ich im Osten ar­bei­te, be­kom­me ich weniger Rente.“

„Im Gegenteil“, teilt die DRV mit. „Be­schäf­tig­te im Osten be­kom­men für das glei­che Ge­halt mehr Rente als Be­schäf­tig­te im Wes­ten.“ Jeden­falls noch. Denn bis Ende 2024 wer­den Ost­ge­häl­ter mit einem Um­rech­nungs­fak­tor auf­ge­wer­tet, was bei glei­chem Ein­kom­men zu einer ge­ring­fü­gig hö­he­ren Rente führt.

4. „Ob ich eine Ost- oder West­rente be­kom­me, hängt davon ab, wo ich wohne.“

Das stimmt nicht, sagt „Finanztest“. Ob Ver­sicher­te eine Ost-, West- oder Misch­rente be­kom­men, hängt nicht von ihrem Wohn­ort, son­dern von ihren je­wei­li­gen Be­schäf­ti­gungs­or­ten ab. Wer so­wohl in den alten als auch in den neuen Bun­des­län­dern ge­ar­bei­tet hat, dessen Rente be­rech­net sich aus den Teil­wer­ten von Ost und West, so Finanztest.

5. „Die Rente sinkt immer weiter ab.“

„Die indi­v­iduel­len Ren­ten sin­ken nicht, viel­mehr stei­gen sie“, teilt die Deut­sche Ren­ten­ver­siche­rung Bund mit. Einer Prog­nose der Bun­des­re­gie­rung im ak­tuel­len Renten­ver­siche­rungs­be­richt zu­fol­ge stei­gen die Ren­ten bis zum Jahr 2036 um gut 43 Pro­zent. Der Grund: Die Ren­ten fol­gen der Lohn­ent­wick­lung. Bei stei­gen­den Löh­nen stei­gen auch die Ren­ten. Bei sin­ken­den Löh­nen greift eine ge­setz­liche Ren­ten­ga­ran­tie, die das Ab­sin­ken der Ren­ten ver­hindert.

6. „Die Rente wird ab dem Ren­ten­ein­tritt auto­ma­tisch über­wiesen.“

Auch das ist ein Irr­glau­be. Bis auf den Grund­ren­ten­zu­schlag müss­ten alle Leis­tun­gen aus der Ren­ten­ver­siche­rung be­an­tragt wer­den, teilt die DRV mit. Und damit soll­ten Ver­sicher­te nicht bis auf den letz­ten Drücker war­ten. Die DRV rät, den Ren­ten­an­trag be­reits drei Monate vor dem ge­plan­ten Ren­ten­ein­tritt zu stellen.

7. „Wenn ich 45 Jahre ein­ge­zahlt habe, kann ich mit 63 ohne Ab­züge in Rente gehen.“

Das stimmt zu­min­dest nicht immer, so die DRV. Wer 45 Jahre Bei­trä­ge ge­zahlt hat, hat zwar grund­sätz­lich An­spruch auf die Al­ters­ren­te für be­son­ders lang­jäh­rig Ver­sicher­te ohne Ab­zü­ge – aller­dings erst nach Er­rei­chen der ent­spre­chen­den Al­ters­gren­ze. Je nach Ge­burts­jahr liegt die­se zwi­schen 63 und 65 Jahren.

8. „Wenn ich vor­zei­tig in Rente gehe, en­den die Ab­schlä­ge mit Er­rei­chen der re­gu­lä­ren Alters­rente.“

Falsch. Wer vor Er­rei­chen der re­gu­lä­ren Al­ters­gren­ze in den Ruhe­stand geht, büßt für jeden Monat 0,3 Pro­zent der Rente ein. „Die­se Ab­züge blei­ben auch nach Er­rei­chen der Regel­ren­ten­zeit be­ste­hen“, heißt es auf der Webseite der DRV.

9. „Die letzten Be­schäf­ti­gungs­jahre vor der Rente sind be­son­ders wichtig.“

Das kann man so pau­schal nicht sagen. Die Ren­ten­höhe hängt vom ge­sam­ten Ver­siche­rungs­leben ab, nicht von den Ein­zah­lun­gen der letz­ten Ar­beits­jahre. Aber: Bei den meis­ten Ver­sicher­ten stei­gen die Ge­häl­ter im Laufe des Be­rufs­le­bens an, in den Jah­ren vor Ren­ten­ein­tritt sind diese daher oft sehr viel höher als bei­spiels­weise zum Be­rufs­ein­stieg.

10. „Eine Hinter­blie­be­nen­rente steht nur Ehe­frauen zu.“

Das stimmt nicht. Sowohl Frauen als auch Män­ner haben laut DRV An­spruch auf Hin­ter­blie­be­nen­rente. Vor­aus­set­zung ist, dass der ver­stor­be­ne Ehe­part­ner min­des­tens fünf Jahre lang Ren­ten­bei­trä­ge ein­ge­zahlt hat.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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