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E-Commerce
Was gilt bei Online-Bestellungen aus dem Ausland?
Wer im Internet Waren bestellt, sollte sich das Impressum des Händlers genau anschauen. Sonst könnten im Zweifelsfall böse Überraschungen drohen.
23. Dezember 2020
Im Internet gibt es fast nichts, was es nicht gibt. Ein paar Klicks und schon ist die Ware bestellt. Was mitunter zunächst nicht ersichtlich ist: Die Angaben zum Produkt sind zwar auf Deutsch, ebenso der Name des Anbieters. Tatsächlich kommt die Ware aber aus Fernost. Solange alles glatt geht, spielt das keine Rolle. Doch was tun, wenn die Bestellung nicht ankommt, sich verzögert, defekt ist?
„Das kann zu Problemen führen, weil bei Online-Händlern mit Sitz im Ausland mehr zu beachten ist“, sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale NRW. Generell empfiehlt es sich laut Tryba beim Online-Shopping, sich erst einmal zu informieren, bei wem man kauft.
Informationen müssen erkennbar sein
„Marktplatzbetreiber wie etwa Ebay haben darauf zu achten, dass die Identität der Händler klar erkennbar ist“, erklärt Eva Behling. Sie ist Syndikusrechtsanwältin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh).
Jeder Händler muss in seinem Impressum seine Adresse und weitere Kontaktdaten nennen. So hat der Verbraucher die Möglichkeit zu prüfen, wo der Händler seinen Sitz hat. Sollte das Produkt wider Erwarten gar nicht oder defekt eintreffen, stehen dem Kunden Gewährleistungsansprüche zu.
Plattformen bieten gewissen Schutz
Gestaltet sich die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer schwierig oder antwortet dieser gar nicht, bieten viele Marktplatzbetreiber von sich aus Hilfe an und erstatten zum Beispiel den Kaufpreis. „Bei Amazon gibt es etwa die A-Z-Garantie oder bei Ebay den Ebay-Käuferschutz“, erklärt Behling. Auch einzelne Zahlungsdienstleister leisten schnelle Rückzahlungen, wenn es Probleme bei der Abwicklung gibt.
Um sich von vornherein beim Online-Kauf zu wappnen, sollten Verbraucher immer auf eine sichere Bezahlart achten. „Nie via Vorkasse zahlen oder mit Kreditkarte“, rät Tryba. Besser sind die Varianten auf Rechnung oder per Lastschrift. „Dann kann etwa defekte Ware einfach zurückgeschickt werden, ohne dass Kunden vorher bezahlt haben“, so Verbraucherschützer Tryba.
Kunden haben Gewährleistungsanspruch
Aber was ist, wenn die Ware nach einem Jahr defekt ist? „Deutsche Verbraucher haben zwei Jahre lang einen Gewährleistungsanspruch, wenn die Ware bereits bei der Lieferung einen Mangel aufgewiesen hat“, erläutert Behling.
„Aktuell wird in den ersten sechs Monaten nach der Lieferung vermutet, dass ein Mangel, der sich innerhalb dieser sechs Monate zeigt, bereits beim Übergang der Ware vom Verkäufer auf den Käufer bestanden hat“, erklärt Behling. Nach den ersten sechs Wochen kann der Händler vom Verbraucher eine Beweispflicht verlangen – muss er aber nicht.
Kunden müssen mit weiteren Kosten rechnen
Wer bei einem Online-Shop im Ausland Waren ordert, muss mit zusätzlichen Steuern, Zollgebühren und hohen Versandkosten rechnen. „Der Verkäufer steht in der Pflicht, den Kunden auf diese Zusatzkosten hinzuweisen“, erklärt Tryba.
EU-weit gilt zudem ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das bedeutet: Der Kunde kann 14 Tage nach Abschluss eines Vertrags oder dem Erhalt bestellter Ware den Kauf widerrufen.
Welches Recht ist anwendbar?
„Kommt es zu Problemen bei der Vertragsabwicklung, kann eine gerichtliche Durchsetzung der eigenen Rechte schwierig werden“, sagt Behling. Bei der Frage, welches Recht anwendbar ist – das im Land des Verkäufers oder das im Land des Kunden – kommt es darauf an, ob der Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit auf das Heimatland des Verbrauchers fokussiert hat.
Dies ist etwa der Fall, wenn der Anbieter im Land des Verbrauchers etwa über Zeitungsanzeigen für sich wirbt. „Bei Onlineshops spielt vor allem die jeweilige Webseite eine Rolle“, erläutert Tryba. Gibt es dort zum Beispiel eine Telefonnummer mit deutscher Vorwahl oder können Kunden in deutscher Sprache bestellen?
Foto: Christin Klose/dpa-mag