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Besitzen oder nicht
Wann sich die Miete von Geräten lohnt
Schicker Fernseher, Oberklasse-Smartphone, Drohne oder Luxus-Waschmaschine: Dienstleister bieten begehrenswerte Produkte zur Miete an. Doch das macht sich für Verbraucher nicht immer bezahlt.
27. Oktober 2020
Soll es das neue iPhone sein oder die PS4 Pro? Auf dem Konto ist aber gerade nicht genug Geld? Dienstleister wie Grover oder Otto Now und mit ihnen kooperierende Händler wollen da ins Spiel kommen und bieten solche Geräte zur Miete statt zum Kauf an.
Ihr Versprechen dabei: stets die neueste Technik, mehr Nachhaltigkeit, Kostenübernahme bei Schäden sowie kostenloser Rückversand. Aber für wen lohnt sich so ein Mietmodell und wer lässt lieber die Finger davon?
Bequem, schnell und einfach
Das Konzept „Leihen statt Kaufen“ sei vor dem Hintergrund neuer Zielgruppen entstanden, für die Besitz kein Statussymbol mehr darstelle, erklärt Eva Stüber vom Institut für Handelsforschung (IFH). „Es bedient Bequemlichkeit, Schnelligkeit, Einfachheit und entspricht ganz dem Zeitgeist.“
Lisa Brack vom Magazin „Chip“ sieht zwei Anwendungsfälle für das Leihen von Geräten. Nummer eins: Ein technikaffiner Mensch will stets die neuesten Gadgets besitzen oder zumindest testen, aber nicht so viel zahlen. Fall Nummer zwei: Jemand benötigt nur für einen gewissen Zeitraum ein bestimmtes Produkt. Zum Beispiel, um im Urlaub mit einer tollen Kamera Fotos zu machen.
Bei dauerhafter Nutzung lieber kaufen
Ob sich das Leih-Modell tatsächlich lohnt, kommt auf den Artikel und die Dauer der Nutzung an. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind die Leihgebühren gerade bei „Weißer Ware“, also etwa Waschmaschinen oder Geschirrspülern, recht hoch.
„Häufig hat man nach drei Jahren so viel Miete bezahlt, wie eine Waschmaschine kostet“, erklärt Umweltexperte Philip Heldt von der Verbraucherzentrale NRW. Die halte aber in der Regel nicht nur 3 Jahre, sondern eher 10 bis 15. „Es gibt kaum Weiße Ware, bei der sich das Mieten lohnt“, meint Heldt. Ein Vorteil: Anlieferung, Anschluss und Abholung sind im Preis meist enthalten.
Reparatur wird in der Regel übernommen
Und was, wenn das gemietete gute Stück einmal kaputt geht? Für den Fall soll man den Vertrag unbedingt darauf prüfen, ob eine Versicherung gegen Schäden enthalten oder wie im Schadensfall vorzugehen ist, raten die Experten.
Grover wirbt damit, im Schadensfall, etwa bei „technischen Defekten, Display-Bruch, Wasserschäden und starken Abnutzungserscheinungen“ 90 Prozent der Reparaturkosten zu übernehmen, bei Drohnen 50 Prozent. Auch Otto Now verspricht bei „sachgemäßer Nutzung“ Reparatur oder Austausch. Gebrauchsspuren nehmen jedoch beide in Kauf.
Auch nachträglicher Kauf möglich
Sollte einem das Gerät zu gut gefallen, um es wieder wegzugeben, bietet Grover an, dass man es kaufen kann. Auch bei Otto Now ist dies für bestimmte Fabrikate möglich. „Das Mieten ist dann wie ein Abbezahlen und wird entsprechend angerechnet“, sagt Brack.
Man darf allerdings nicht erwarten, immer ein Neugerät zu bekommen. Schließlich spielt bei dem Konzept auch der Nachhaltigkeitsgedanke eine gewisse Rolle. „Möglicherweise handelt es sich um wiederaufbereitete Artikel“, merkt Brack an. Zudem seien nicht immer alle Gadgets sofort verfügbar.
Foto: Daniel Karmann/dpa/dpa-tmn