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    Partydroge Lachgas

    Was sind die Risiken?

Die Nutzung von Lach­gas als Frei­zeit­dro­ge hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren stark zu­ge­nom­men. Doch ne­ben der eupho­ri­sie­ren­den Wir­kung kann die ver­meint­lich harm­lo­se Party­subs­tanz den Kör­per schä­di­gen.

25. Juni 2024

Ab­ge­se­hen von der me­di­zi­ni­schen Ver­wen­dung als Nar­ko­se­mit­tel wird Lach­gas zu­neh­mend als Party­dro­ge be­nutzt. Der Ef­fekt in der Re­gel: star­ke Eupho­rie, auch Be­nom­men­heit und Hal­lu­zi­na­tio­nen. In­ha­liert wird es durch Luft­bal­lons, die vor­her mit Lach­gas-Kar­tu­schen be­füllt wer­den.
Un­mit­tel­bar nach dem In­ha­lie­ren setzt der Rausch ein und hält von ein paar Se­kun­den bis zu drei Mi­nu­ten an, so Andrea Piest vom Not­dienst für Sucht­mit­tel­ge­fähr­de­te und Ab­hän­gi­ge in Berlin. Doch das frei ver­käuf­li­che Gas kann kurz- und mit­tel­fris­tig ge­fähr­lich sein. 

Lach­gas: Kur­zer Rausch mit lan­gen Fol­gen

Der re­gel­mä­ßi­ge Ge­brauch von Lach­gas kann laut Piest zu Vi­ta­min-B12-Man­gel und so­gar ei­ner Ner­ven­schä­di­gung füh­ren. Setzt man den Bal­lon wäh­rend des Kon­sums nicht zwi­schen­durch ab, um nor­mal Luft zu ho­len, kann es zu ei­nem Sau­er­stoff­man­gel im Ge­hirn und in den Or­gan­en kom­men. Wer Lach­gas kon­su­miert, soll­te da­her laut Piest den Bal­lon re­gel­mä­ßig ab­set­zen und mög­lichst im Lie­gen oder Sit­zen in­ha­lie­ren. Das schützt vor Ver­let­zun­gen, wenn es zu Ko­or­di­na­tions- oder Kreis­lauf­stö­run­gen kommt. 
„Wer­den aus­reich­end Pau­sen ein­ge­hal­ten, ver­rin­gert sich das Ri­si­ko­po­ten­zial für den Kör­per wie­der“, so die Ex­per­tin. Wenn Taub­heits­ge­füh­le in den Ex­tre­mi­tä­ten auf­tre­ten, kann das auf ei­ne Ner­ven­schä­di­gung und Un­ter­ver­sor­gung hin­wei­sen. In die­sem Fall soll­te drin­gend ärzt­li­cher Rat ein­ge­holt wer­den Piest rät da­zu, dem me­di­zi­ni­schen Per­so­nal mit­zu­tei­len, dass man Lach­gas kon­su­miert hat, da­mit man Ne­ben­wir­kun­gen schnell ent­ge­gen­wir­ken kann. 
Zu­dem soll­te man tal­kum­freie Bal­lons ver­wen­den, da das da­rin ent­hal­te­ne Mi­ne­ral nicht zum Ein­at­men ge­dacht ist. Kon­sum di­rekt aus dem Spen­der oder mit­hil­fe ein­er Mas­ke soll­te man un­be­dingt ver­mei­den, so der Rat der Not­hil­fe. Ab­so­lut ta­bu: Un­ter Ein­fluss von Lach­gas am Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men. 

Lach­gas: Vor­sicht bei Misch­kon­sum mit an­de­ren Subs­tan­zen

Um Ri­si­ken zu mi­ni­mie­ren, soll­te man ge­ne­rell auf Misch­kon­sum ver­zich­ten. Ins­be­son­de­re so­ge­nann­te „Dow­ner-Dro­gen“ wie GHB (Liquid Ecstasy), Al­ko­hol und Opi­ate ver­stär­ken sich laut Piest ge­gen­sei­tig. Und das Ri­si­ko be­steht, ohn­mäch­tig zu werd­en oder zu er­bre­chen. Lach­gas wird häu­fig in Kom­bi­na­tion mit Can­na­bis kon­su­miert. So soll der Lach­gas­rausch ver­län­gert und der Canna­bis-Rausch in­ten­si­viert wer­den. Das kann laut Ex­per­tin Piest vor al­lem bei ho­hen Do­sen ge­fähr­lich werd­en, da bei­de Subs­tan­zen den Blut­druck sen­ken und sich so­mit das Ri­si­ko für ei­ne Be­wusst­lo­sig­keit er­höht. 
Foto: Annette Birschel/dpa

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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