• Schwimmingpool

    Baden im eigenen Pool

    Diese Bauvorschriften gilt es zu beachten

Ein Schwimm­becken im ei­ge­nen Gar­ten ist reiz­voll. Das An­ge­bot ist eben­so groß wie ver­lockend. Be­vor ge­baut wird, soll­ten Sie sich schlau ma­chen. Ge­neh­mi­gun­gen und Re­geln gilt es zu be­ach­ten.

 18. Mai 2022

In den war­men Mo­na­ten träu­men wohl viele Men­schen vom Ba­de­pa­ra­dies im ei­ge­nen Gar­ten. Mehr als ei­ne Mil­li­on pri­vater Pools soll es in Deutsch­land be­reits ge­ben. Vor dem Sprung ins er­fri­schen­de Nass ist je­doch tro­cke­ne Lek­tü­re an­ge­sagt. Denn wer ein Schwimm­be­cken an­le­gen will, soll­te um die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen wis­sen.

Vor­schrif­ten un­ter­schei­den sich von Bun­des­land zu Bun­des­land

Die An­for­de­run­gen an den Bau un­ter­schei­den sich von Bun­des­land zu Bun­des­land. Die meis­ten Län­der ver­zich­te­ten für Schwimm­be­cken mit bis zu 100 Ku­bik­me­ter Fas­sungs­ver­mö­gen auf ei­ne Bau­ge­neh­mi­gung, sagt Ute Wanschura, Ge­schäfts­füh­re­rin des Bun­des­ver­bands Schwimm­bad & Well­ness. Vor­aus­ge­setzt, der Pool liegt in ei­nem Sied­lungs­ge­biet und wird nicht di­rekt ans Haus an­ge­baut.
Den­noch sind Bau­vor­schrif­ten zu be­ach­ten. Un­ter an­de­rem der Be­bau­ungs­plan (B-Plan). Schließt die­ser zum Bei­spiel Ne­ben­an­la­gen aus, „kann man sich den Pool ab­schmin­ken“, sagt der Ver­trau­ens­an­walt des Bun­des pri­va­ter Bau­her­ren (vpb), Holger Freitag.

Ach­tung bei der Flä­chen­grö­ße!

Frei­tag macht auf ei­ne wei­te­re Be­son­der­heit auf­merk­sam: die Bau­nutzungs­ver­ord­nung. Sie be­stimmt, dass Ne­ben­an­la­gen dem Haupt­ge­bäu­de un­ter­ge­ord­net sein müs­sen. Das be­deu­tet, dass das Ver­hält­nis von Pool- zu Haus­grö­ße zu­ein­an­der­pas­sen soll­te. Dem vpb-Ex­per­ten zu­fol­ge neh­men Nach­barn die Vor­ga­be je­doch des Öf­te­ren zum An­lass, um ge­gen das Ba­de­pa­ra­dies ne­ben­an vor­zu­ge­hen, Ein­wän­de zu er­he­ben und zu kla­gen. „Selbst wenn die Bau­auf­sicht mal ein Au­ge zu­drü­cken soll­te: Bei der Bau­nut­zungs­ver­ord­nung ist Vo­rsicht an­ge­ra­ten“, sagt er. „Der Neid­fak­tor ist nicht zu un­ter­schät­zen“, warnt auch Ute Wanschura. Sie emp­fiehlt, vor­ab mit den Nach­barn über das Pro­jekt zu spre­chen – und sie spä­ter mal zum Plan­schen ein­zu­la­den.
Die recht­li­chen Vor­ga­ben kön­nen übri­gens auch auf gro­ße Auf­stell­be­cken an­ge­wandt wer­den, et­wa sol­che mit Me­tall­wän­den. Ei­ne An­fra­ge beim Bau­amt ver­schafft Klar­heit über die im Ort gel­ten­den Re­geln zum Schwimm­bad-Bau und beugt da­mit Pro­ble­men vor.

Recht auf Ruhe: Nachts plan­schen bringt Är­ger

Bei Be­trieb und Nut­zung des Pools sind Lärm­gren­zen ein­zu­hal­ten. Schwim­mer sind an die üb­li­chen Ru­he­zei­ten ge­bun­den, al­so meis­tens mit­tags von 13.00 bis 15.00 Uhr. Wäh­rend der Nacht­ru­he zwi­schen 22.00 und 6.00 Uhr darf ei­gent­lich nie­mand ins Be­cken ein­tau­chen. „Das ist ein Pro­blem für Früh­schwim­mer und Nacht­ak­tive“, sagt Holger Freitag.
Ne­ben Schwim­mern bil­det die Wär­me­pum­pe ei­ne Lärm­quel­le. Das Ge­rät darf be­stimm­te Grenz­wer­te nicht über­schrei­ten. Die Hö­he der Grenz­wer­te hängt von der Art des Ge­biets ab in dem der Pool ent­steht. Ein rei­nes Wohn­ge­biet wird anders be­trach­tet als ein Misch­ge­biet.

Pool-Ab­was­ser ge­hört in die Ab­was­ser­lei­tung

Min­des­tens ein- bis zwei­mal im Jahr muss fri­sches Was­ser ins Be­cken. Dann stellt sich die Fra­ge nach der Ent­sor­gung des Schmutz­was­sers. „Auf kei­nen Fall im Gar­ten ver­si­ckern las­sen. We­gen der Zu­sät­ze ist das Was­ser ein Che­mie­cock­tail“, sagt Holger Freitag. Der ge­hö­re durch die Ab­was­ser­lei­tung ent­sorgt. Da­für seien, wie im Haus­halt, Ge­büh­ren zu zah­len. Wer ein­fach in die Bo­ta­nik ent­sorgt, ris­kie­re nicht nur ein Ver­fah­ren we­gen Ab­ga­ben­hin­ter­zie­hung, son­dern auch Pro­ble­me mit den Um­welt­be­hör­den.
Für das Be­fül­len des Pools mit Was­ser aus dem öf­fent­li­chen Netz ist in der Re­gel kei­ne Er­laub­nis er­for­der­lich. Vor­sorg­lich soll­te je­doch bei der Kom­mu­ne nach­ge­fragt wer­den. Re­strik­tionen grei­fen, wenn Ge­mein­den im Som­mer we­gen Dür­re den Was­ser­ver­brauch be­gren­zen.
 
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
 
 

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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