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Baden im eigenen Pool
Diese Bauvorschriften gilt es zu beachten
Ein Schwimmbecken im eigenen Garten ist reizvoll. Das Angebot ist ebenso groß wie verlockend. Bevor gebaut wird, sollten Sie sich schlau machen. Genehmigungen und Regeln gilt es zu beachten.
18. Mai 2022
In den warmen Monaten träumen wohl viele Menschen vom Badeparadies im eigenen Garten. Mehr als eine Million privater Pools soll es in Deutschland bereits geben. Vor dem Sprung ins erfrischende Nass ist jedoch trockene Lektüre angesagt. Denn wer ein Schwimmbecken anlegen will, sollte um die rechtlichen Rahmenbedingungen wissen.
Vorschriften unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland
Die Anforderungen an den Bau unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die meisten Länder verzichteten für Schwimmbecken mit bis zu 100 Kubikmeter Fassungsvermögen auf eine Baugenehmigung, sagt Ute Wanschura, Geschäftsführerin des Bundesverbands Schwimmbad & Wellness. Vorausgesetzt, der Pool liegt in einem Siedlungsgebiet und wird nicht direkt ans Haus angebaut.
Dennoch sind Bauvorschriften zu beachten. Unter anderem der Bebauungsplan (B-Plan). Schließt dieser zum Beispiel Nebenanlagen aus, „kann man sich den Pool abschminken“, sagt der Vertrauensanwalt des Bundes privater Bauherren (vpb), Holger Freitag.
Achtung bei der Flächengröße!
Freitag macht auf eine weitere Besonderheit aufmerksam: die Baunutzungsverordnung. Sie bestimmt, dass Nebenanlagen dem Hauptgebäude untergeordnet sein müssen. Das bedeutet, dass das Verhältnis von Pool- zu Hausgröße zueinanderpassen sollte. Dem vpb-Experten zufolge nehmen Nachbarn die Vorgabe jedoch des Öfteren zum Anlass, um gegen das Badeparadies nebenan vorzugehen, Einwände zu erheben und zu klagen. „Selbst wenn die Bauaufsicht mal ein Auge zudrücken sollte: Bei der Baunutzungsverordnung ist Vorsicht angeraten“, sagt er. „Der Neidfaktor ist nicht zu unterschätzen“, warnt auch Ute Wanschura. Sie empfiehlt, vorab mit den Nachbarn über das Projekt zu sprechen – und sie später mal zum Planschen einzuladen.
Die rechtlichen Vorgaben können übrigens auch auf große Aufstellbecken angewandt werden, etwa solche mit Metallwänden. Eine Anfrage beim Bauamt verschafft Klarheit über die im Ort geltenden Regeln zum Schwimmbad-Bau und beugt damit Problemen vor.
Recht auf Ruhe: Nachts planschen bringt Ärger
Bei Betrieb und Nutzung des Pools sind Lärmgrenzen einzuhalten. Schwimmer sind an die üblichen Ruhezeiten gebunden, also meistens mittags von 13.00 bis 15.00 Uhr. Während der Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr darf eigentlich niemand ins Becken eintauchen. „Das ist ein Problem für Frühschwimmer und Nachtaktive“, sagt Holger Freitag.
Neben Schwimmern bildet die Wärmepumpe eine Lärmquelle. Das Gerät darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Die Höhe der Grenzwerte hängt von der Art des Gebiets ab in dem der Pool entsteht. Ein reines Wohngebiet wird anders betrachtet als ein Mischgebiet.
Pool-Abwasser gehört in die Abwasserleitung
Mindestens ein- bis zweimal im Jahr muss frisches Wasser ins Becken. Dann stellt sich die Frage nach der Entsorgung des Schmutzwassers. „Auf keinen Fall im Garten versickern lassen. Wegen der Zusätze ist das Wasser ein Chemiecocktail“, sagt Holger Freitag. Der gehöre durch die Abwasserleitung entsorgt. Dafür seien, wie im Haushalt, Gebühren zu zahlen. Wer einfach in die Botanik entsorgt, riskiere nicht nur ein Verfahren wegen Abgabenhinterziehung, sondern auch Probleme mit den Umweltbehörden.
Für das Befüllen des Pools mit Wasser aus dem öffentlichen Netz ist in der Regel keine Erlaubnis erforderlich. Vorsorglich sollte jedoch bei der Kommune nachgefragt werden. Restriktionen greifen, wenn Gemeinden im Sommer wegen Dürre den Wasserverbrauch begrenzen.
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn