• Aus für E-Auto-Förderung

    Aus für E-Auto-Förderung

    Was nun für Betroffene gilt

Für viele völlig über­raschend wurde Ende 2023 der Um­welt­bonus für E-Autos ein­ge­stellt. Was ist mit bis­he­ri­gen An­trä­gen und sol­chen, die nicht bis zu dem un­er­war­te­ten Stich­tag ein­ge­gan­gen sind?

5. Januar 2024

Immer war klar: Die För­de­rung der E-Autos soll­te nur so lan­ge dauern, wie Geld im Topf ist – vor­aus­sicht­lich bis Ende 2024. Doch ein ge­naues Datum war bis­lang nicht be­kannt. Klar war aller­dings: Be­reits ab 2024 soll­ten neue, ge­rin­ge­re För­der­prä­mien gel­ten. Wer des­halb nun noch schnell bis Jah­res­ende einen An­trag stel­len woll­te, dürf­te vom plötz­lichen För­der­stopp mit Ab­lauf des 17. De­zem­bers 2023 über­rascht wor­den sein. Seit dem 18. De­zem­ber 2023 kön­nen keine neuen An­trä­ge mehr für den Um­welt­bo­nus beim zu­stän­di­gen Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (Bafa) ge­stellt wer­den. Das teilte das Wirt­schafts- und Klima­schutz­mi­nis­te­rium mit.

Bereits zu­ge­sag­te Be­trä­ge wer­den aus­ge­zahlt

Die gute Nach­richt vor­weg: „Wenn Sie die För­der­zu­sage be­reits haben, dann soll­ten Sie die maxi­mal 4.500 Euro auch be­kom­men“, sagt ADAC-Sprecherin Katrin van Randenborgh. Bei An­trä­gen, die noch vor die­sem kurz­fris­tig ge­setz­ten Ab­lauf ein­gin­gen, ver­weist der ADAC auf Aus­sa­gen des Bafa. Da­nach wür­den alle An­trä­ge noch be­rück­sich­tigt wer­den in der Rei­hen­fol­ge ihres Ein­gangs. „Das ist eine etwas kryp­ti­sche For­mu­lie­rung“, sagt van Randenborgh. Weil gleich­zei­tig eine sol­che För­de­rung immer unter dem Vor­be­halt statt­fin­de, dass der För­der­topf noch voll ist.

Rudert die Re­gie­rung noch mal zurück?

Was ist mit allen, die nun nach der Frist den An­trag stel­len wol­len? „Die sind nach jet­zi­gem Stand raus“, sagt die Spreche­rin. Und zwar egal, ob ein Auto be­reits ge­kauft und zu­ge­las­sen wur­de und nur eben noch der An­trag hätte ge­stellt wer­den müssen. Etwas be­we­gen könne sich da nur noch über po­li­ti­schen oder über öffent­lichen Druck. „Die Kri­tik ist auch inner­halb der Am­pel­koa­li­tion ja jetzt sehr, sehr laut, so dass sich die Bun­des­re­gie­rung da viel­leicht noch mal kor­ri­giert“, sagt van Randenborgh.

Das Auto wurde ge­kauft – kann ich noch zu­rückt­reten?

Was aber, wenn man nun ohne den För­der­be­trag vom Kauf des E-Autos zu­rück­tre­ten will? „Das geht nur in Ein­zel­fäl­len“, sagt van Randenborgh. Dann etwa, wenn der Umwelt­bonus als Ge­schäfts­grund­lage des Kauf­ver­trags zu wer­ten ist, die nun weg­fällt. An­sons­ten ist bei einem Rück­tritt in der Regel ein pau­scha­ler Scha­den­er­satz in Höhe von 10 bis 15 Pro­zent des Kauf­prei­ses fällig.
„Wenn Ihnen der Händ­ler zu­ge­sagt hat, dass Sie die För­de­rung in jedem Fall noch mit­neh­men kön­nen, egal ob schrift­lich oder münd­lich, dann soll­ten Sie sich darauf be­ru­fen“, sagt Hermann-Josef Tenhagen. Und wenn es sich um ein Auto aus einem ganz fri­schen Online-Kauf han­delt, könn­te das 14-tägige Rück­tritts­recht aus dem Fern­ab­satz­ge­setz grei­fen, sagt der Chef­re­dak­teur des Rat­ge­ber­por­tals „Fi­nanz­tip“.
Der ADAC und Hermann-Josef Tenhagen rech­nen damit, dass so ei­ni­ge Her­stel­ler den staat­lichen Teil des Um­welt­bonus in Tei­len oder ganz als zu­sätz­lichen frei­wil­li­gen Ra­batt ge­wäh­ren dürf­ten. „Gerade in Hin­sicht auf die Kon­kur­renz aus China“, sagt Tenhagen. Das haben laut Me­dien­be­rich­ten be­reits auch erste Her­stel­ler an­ge­kündigt.
„Aber es gibt keine recht­liche Hand­habe zu sagen: Jetzt ist mir der staat­liche Anteil ge­stri­chen wor­den, jetzt legen Sie da mal was drauf. Das ist aus­schließ­lich Goodwill des Her­stel­lers“, sagt ADAC-Spreche­rin van Randenborgh. „Wir gehen aber davon aus, dass jetzt ein biss­chen mehr Preis­wett­be­werb in den Markt kommt vor dem Hin­ter­grund, dass die Fahr­zeu­ge ein­fach noch so teuer sind, dass sie am Ende des Tages nur schwer ver­käuf­lich sind.“
Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

Das könnte Sie auch interes­sieren

Unfall­­versicherung

Alle 4 Se­kunden passiert ein Unfall und plötz­lich ver­ändert sich alles.

Mit unserer Pri­vaten Unfall­ver­sicherung bieten wir Ihnen die passende Ab­sicherung.

Jetzt mehr erfahren

Kfz-Versicherung

Un­­fälle im Straßen­­ver­kehr möchte nie­­mand gerne er­­leiden oder ver­ur­­sachen. Dennoch ist keiner davor ge­­schützt. Damit diese An­­sprüche ab­­ge­­sichert sind, ist für jeden Fahr­­zeug­­halter ge­setz­­lich vor­­ge­­schrieben, eine Kfz-Haft­­pflicht­­ver­­sicherung ab­­zu­­schließen.

Infor­­mieren Sie sich jetzt über den passenden Rund­­um-Schutz für Ihr Auto.

Jetzt mehr erfahren

Verkehrs-Rechts­schutz

Möchten Sie sich gegen Buß­geld­bescheide oder einen drohen­den Führer­schein­entzug opti­mal ab­sichern? Wollen Sie sich gegen Streitig­keiten im Straßen­ver­kehr, auch als Fuß­gänger, Rad­fahrer oder Fahr­gast schützen?

Dann ist eine Verkehrs-Rechts­schutz für Sie uner­lässlich!

Jetzt mehr erfahren

Wir für Sie

Sie interessieren sich für Themen rundum die Öffentliche? Dann sind Sie hier genau richtig!

Zum Bereich "Wir für Sie"