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Umstrittene Helfer
Was Sie über Blitzer-Warner wissen sollten
Spezielle Warngeräte und Smartphone-Apps melden Blitzer, bevor man hineinrauscht. Klingt verlockend. Aber sind solche Helfer nun erlaubt oder sind sie verboten?
24. März 2021
Eine kurze Unaufmerksamkeit genügt: Wenn der Blick auf dem Radio ruht oder man hat einfach ein Schild übersehen, dann kann es schon im nächsten Moment rötlich aufblitzen. Blitzer unterscheiden nicht zwischen Rasern und denen, die sonst immer angepasst fahren und für einen Moment abgelenkt oder unaufmerksam waren.
Es gibt Autofahrerinnen und Autofahrer, die versuchen, sich mit technischer Hilfe vor Blitzern zu schützen. Dafür kommen sogenannte Blitzer-Warngeräte oder Blitzer-Apps fürs Smartphones zum Einsatz.
Jammer und Detektoren
Kleine Warngeräte kosten online kaum mehr als 50 Euro. Peter Schmitz vom Computer-Fachmagazin „c't“ unterscheidet Störgeräte (Jammer) von Warngeräten auf Detektor sowie auf GPS-Grundlage mit Datenbank. „Die Jammer verhindern eine gültige Messung, indem sie die Signale der Radar-Messung stören“, erklärt Schmitz. Detektoren reagieren auf die Wellen von Radar- oder Lidar-Messgeräten, würden aber auch bei Weidezäunen und vor Bahnübergängen gelegentlich ausschlagen.
„Die einfacheren und heute am meisten verbreiteten Geräte hingegen arbeiten nur auf Grundlage einer GPS-Positionserkennung und greifen auf eine Datenbank von Blitzerstandorten zurück“, sagt Schmitz. Kauf und Besitz solcher Geräte sind in Deutschland erlaubt, aber sie dürfen nicht während der Fahrt betrieben werden.
Populäre Apps
Besonders populär seien heute Blitzer-Apps fürs Smartphone oder fürs eingebaute Auto-Navigationssystem, sagt Schmitz. „Das Herunterladen und Installieren von Apps wie Blitzer.de, Radarbot oder Waze ist legal.“ Die Apps ermitteln wie die einfachen GPS-Warngeräte die Fahrzeugposition über GPS, greifen auf eine Koordinaten-Datenbank im Internet zurück und warnen vor bekannten Blitzerstandorten.
In Deutschland messen rund 4.500 stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen den Verkehr. Dazu kommen aber noch mobile Stationen sowie Radarpistolen bei Polizeikontrollen. Autofahrerinnen und Autofahrer dürfen sich in solchen Apps ihre Strecke vor der Fahrt – und nur dann – anschauen und sich eventuelle Blitzer merken, erklärt Peter Schmitz.
Anders ist es auch hier, wenn man unterwegs ist: „Autofahrer dürfen während der Fahrt keine Warn-Apps auf ihrem Smartphone oder Blitzer-Warner benutzen“, sagt Uwe Lenhart, Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht in Frankfurt/Main. Eine installierte Warn-App dürfe zwar auf dem Smartphone gespeichert, aber nicht betriebsbereit sein.
Betriebsbereit ist verboten
Betriebsbereit bedeutet im Fall einer Verkehrskontrolle, dass die App aktiv ist. Eine Zuwiderhandlung wird mit 75 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg geahndet. Haben die Fahrerin oder der Fahrer das Handy in der Hand oder hat es eine Polizistin oder ein Polizist dort kurz vorher gesehen, wird es teurer: In diesem Fall wird das Vergehen mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Bei Polizeikontrollen gilt: „Autofahrer sollten Ruhe bewahren und freundlich bleiben, das verkürzt meist die Prozedur“, rät Lenhart. „Sie sollten außerdem so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig reden. Sofern ihnen ein konkreter Vorwurf gemacht wird, sollten sie sich zur Sache nicht äußern, sondern nur ihre Personalien mitteilen.“
Foto: Lino Mirgeler/dpa/dpa-mag