• BLitzer-Warner

    Umstrit­tene Hel­fer

    Was Sie über Blitzer-Warner wis­sen soll­ten

Speziel­le Warn­ge­rä­te und Smart­phone-Apps mel­den Blit­zer, be­vor man hinein­rauscht. Klingt ver­lockend. Aber sind sol­che Hel­fer nun erlaubt oder sind sie ver­boten?

24. März 2021

Eine kur­ze Unauf­merk­sam­keit ge­nügt: Wenn der Blick auf dem Ra­dio ruht oder man hat ein­fach ein Schild über­se­hen, dann kann es schon im näch­sten Moment röt­lich auf­blitzen. Blitzer unter­schei­den nicht zwischen Rasern und denen, die sonst im­mer an­ge­passt fah­ren und für einen Mo­ment ab­ge­lenkt oder un­auf­merk­sam waren.
Es gibt Auto­fahrerin­nen und Auto­fahrer, die ver­suchen, sich mit tech­nischer Hilfe vor Blitzern zu schützen. Da­für kom­men so­ge­nannte Blitzer-Warn­ge­räte oder Blitzer-Apps fürs Smart­phones zum Ein­satz.

Jammer und Detektoren

Kleine Warn­geräte kosten on­line kaum mehr als 50 Euro. Peter Schmitz vom Computer-Fach­ma­gazin „c't“ unter­scheidet Stör­ge­räte (Jammer) von Warn­ge­räten auf Detektor sowie auf GPS-Grund­lage mit Daten­bank. „Die Jammer verhin­dern eine gül­tige Mes­sung, in­dem sie die Sig­nale der Radar-Mes­sung stören“, erklärt Schmitz. Detek­toren rea­gieren auf die Wel­len von Radar- oder Lidar-Mess­ge­rä­ten, wür­den aber auch bei Wei­de­zäunen und vor Bahn­über­gän­gen ge­legent­lich aus­schla­gen.
„Die ein­fache­ren und heu­te am meisten ver­brei­te­ten Ge­räte hin­gegen ar­beiten nur auf Grund­lage einer GPS-Po­si­tions­er­ken­nung und grei­fen auf eine Da­ten­bank von Blitzer­stand­orten zu­rück“, sagt Schmitz. Kauf und Besitz sol­cher Ge­räte sind in Deutschland er­laubt, aber sie dür­fen nicht wäh­rend der Fahrt be­trie­ben wer­den.

Populäre Apps

Be­son­ders populär seien heute Blitzer-Apps fürs Smart­phone oder fürs ein­ge­baute Auto-Navi­ga­tions­system, sagt Schmitz. „Das Herunter­laden und Instal­lieren von Apps wie Blitzer.de, Radarbot oder Waze ist legal.“ Die Apps er­mit­teln wie die ein­fachen GPS-Warn­geräte die Fahr­zeug­po­si­tion über GPS, grei­fen auf eine Ko­or­di­na­ten-Daten­bank im In­ter­net zu­rück und war­nen vor be­kann­ten Blitzer­stand­or­ten.
In Deutschland mes­sen rund 4.500 sta­tio­näre Ge­schwin­dig­keits­über­wachungs­an­la­gen den Ver­kehr. Da­zu kom­men aber noch mo­bile Sta­tio­nen so­wie Ra­dar­pisto­len bei Polizei­kon­trol­len. Auto­fahrerin­nen und Auto­fahrer dür­fen sich in sol­chen Apps ihre Strecke vor der Fahrt – und nur dann – an­schauen und sich even­tuel­le Blit­zer mer­ken, erklärt Peter Schmitz.
An­ders ist es auch hier, wenn man unter­wegs ist: „Auto­fahrer dür­fen wäh­rend der Fahrt keine Warn-Apps auf ihrem Smart­phone oder Blitzer-Warner benutzen“, sagt Uwe Lenhart, Fach­anwalt für Straf- und Verkehrs­recht in Frankfurt/Main. Eine instal­lierte Warn-App dürfe zwar auf dem Smart­phone ge­speichert, aber nicht be­triebs­be­reit sein.

Be­triebs­bereit ist ver­boten

Betriebs­bereit be­deutet im Fall einer Verkehrs­kon­trol­le, dass die App aktiv ist. Eine Zu­wider­hand­lung wird mit 75 Euro Geld­buße und einem Punkt in Flens­burg ge­ahn­det. Haben die Fahrerin oder der Fahrer das Handy in der Hand oder hat es eine Polizistin oder ein Polizist dort kurz vor­her ge­sehen, wird es teurer: In die­sem Fall wird das Ver­ge­hen mit 100 Euro Buß­geld und einem Punkt in Flensburg be­straft.
Bei Polizei­kontrol­len gilt: „Auto­fahrer soll­ten Ruhe be­wah­ren und freund­lich blei­ben, das ver­kürzt meist die Prozedur“, rät Lenhart. „Sie soll­ten außer­dem so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig reden. Sofern ihnen ein kon­kre­ter Vor­wurf ge­macht wird, soll­ten sie sich zur Sache nicht äußern, son­dern nur ihre Per­so­na­lien mit­tei­len.“
Foto: Lino Mirgeler/dpa/dpa-mag

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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