• Kinder richtig anschnallen

    Sicher unterwegs

    Wie man Kinder im Auto richtig anschnallt

Bei jeder Auto­fahrt ist das rich­tige An­schnal­len essen­ziell für die Sicher­heit aller Passa­gie­re. Gera­de des­halb muss der Fahr­zeug­füh­rer wäh­rend der ge­sam­ten Fahrt da­für sor­gen, dass ein mit­fahrendes Kind vor­schrifts­mäßig an­ge­schnallt bleibt. Wir ha­ben zu­sam­men­ge­fasst, wo­rauf Sie beim An­schnal­len von Babys und Klein­kin­dern be­son­ders ach­ten soll­ten.

10. August 2021

Er­wachsene, Ju­gend­liche oder auch größere Kin­der ha­ben es beim An­schnal­len ver­hält­nis­mäßig leicht. Sie kön­nen ein­fach die üb­lichen Sicher­heits­gur­te an­le­gen. Kin­der bis zum vollen­de­ten 12. Le­bens­jahr, die un­ter 150 cm groß sind, dür­fen laut Straßen­ver­kehrs­ord­nung je­doch nur mit­ge­nom­men wer­den, wenn Rück­halte­ein­rich­tun­gen für Kin­der be­nutzt wer­den.

Häu­fig wer­den be­reits beim Ein­bau von Kin­der­sit­zen und Baby­scha­len die ersten Feh­ler be­gan­gen. Hier sollte man be­son­ders sorg­fäl­tig vor­ge­hen. Selbst der beste Kin­der­sitz nützt Ihnen nichts, wenn er nicht rich­tig ein­ge­baut wur­de. Im Normal­fall er­folgt die Be­festi­gung der Kin­der­sitze mit dem üb­lichen Gurt­system oder dem eine hohe Sicher­heit bie­ten­den Isofix-System. Hier­bei sind zwin­gend die An­ga­ben der Her­stel­ler zu be­ach­ten. Die sinn­vollste Platzierung für den Kinder­sitz ist im Übri­gen hin­ten rechts oder in der Mit­te. So kann das Kind zur Geh­weg­sei­te aus­stei­gen.

Die Sorge mancher Eltern, dass sie ihr Kind mit einem zu eng sitzen­den Gurt ein­engen oder ver­letzen könn­ten, ist un­be­grün­det. Sie soll­ten den Gurt an das Kind mög­lichst straff an­pas­sen. Zwischen Gurt und Kör­per des Kin­des darf nur eine flache Hand pas­sen. Viel­mehr sind zu locker sitzen­de Gurt­bän­der zu ver­mei­den. Bei einer starken Brem­sung oder gar einem Un­fall kann es zu schweren Ver­letzun­gen kom­men, da das Klein­kind bei zu lockeren Gur­ten aus dem Kin­der­sitz heraus- oder mit dem Ober­kör­per zu weit nach vor­ne rut­schen kann. Hier­durch könnte der Kopf gegen die Rücken­leh­ne des Vor­der­sitzes stoßen.  

Da­rü­ber hinaus hat der Fahr­zeug­füh­rer da­für Sor­ge zu tra­gen, dass das Kind wäh­rend der ge­sam­ten Fahrt vor­schrifts­mäßig an­ge­schnallt ist. So ob­liegt es nach der ak­tuel­len Recht­sprechung grund­sätz­lich dem je­wei­li­gen Mit­fah­rer, sich an­zu­schnal­len. Bei schutz­be­dürf­ti­gen Mit­fahrern (zum Bei­spiel Kin­dern) tref­fe je­doch den Fahrer eine be­son­de­re Für­sor­ge­pflicht. Das heißt im Ein­zel­fall, dass der Fahrer Rou­ten so aus­wäh­len muss, dass er sich re­gel­mäßig nach dem Kind um­se­hen und ge­ge­be­nen­falls um­ge­hend an­hal­ten kann. In Son­der­fäl­len muss die Si­cher­heit des Kin­des durch eine Be­gleit­per­son ge­währ­leistet wer­den.

Übri­gens: Über­prü­fen Sie von Zeit zu Zeit die Höhe der Kopf­ab­stützung. Klei­ne Kin­der wachsen schnell. Wenn der Kopf aus der Baby­scha­le heraus­ragt, soll­ten Sie auf die nächste Größe wechseln. Und beach­ten Sie bei Fahr­zeu­gen mit Air­bag die Hin­weise des Kin­der­sitz- und des Auto­her­stel­lers. Bei ak­ti­ven Bei­fah­rer-Front­air­bags dür­fen rück­wärts ge­rich­te­te Kin­der­sitz­syste­me nicht auf dem Bei­fah­rer­sitz ver­wen­det wer­den. Hier muss an­sonsten zwin­gend der Air­bag de­akti­viert wer­den.
Quelle: ÖRAG Rechts­schutz­versicherungs-AG

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