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Sicher unterwegs
Wie man Kinder im Auto richtig anschnallt
Bei jeder Autofahrt ist das richtige Anschnallen essenziell für die Sicherheit aller Passagiere. Gerade deshalb muss der Fahrzeugführer während der gesamten Fahrt dafür sorgen, dass ein mitfahrendes Kind vorschriftsmäßig angeschnallt bleibt. Wir haben zusammengefasst, worauf Sie beim Anschnallen von Babys und Kleinkindern besonders achten sollten.
10. August 2021
Erwachsene, Jugendliche oder auch größere Kinder haben es beim Anschnallen verhältnismäßig leicht. Sie können einfach die üblichen Sicherheitsgurte anlegen. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die unter 150 cm groß sind, dürfen laut Straßenverkehrsordnung jedoch nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden.
Häufig werden bereits beim Einbau von Kindersitzen und Babyschalen die ersten Fehler begangen. Hier sollte man besonders sorgfältig vorgehen. Selbst der beste Kindersitz nützt Ihnen nichts, wenn er nicht richtig eingebaut wurde. Im Normalfall erfolgt die Befestigung der Kindersitze mit dem üblichen Gurtsystem oder dem eine hohe Sicherheit bietenden Isofix-System. Hierbei sind zwingend die Angaben der Hersteller zu beachten. Die sinnvollste Platzierung für den Kindersitz ist im Übrigen hinten rechts oder in der Mitte. So kann das Kind zur Gehwegseite aussteigen.
Die Sorge mancher Eltern, dass sie ihr Kind mit einem zu eng sitzenden Gurt einengen oder verletzen könnten, ist unbegründet. Sie sollten den Gurt an das Kind möglichst straff anpassen. Zwischen Gurt und Körper des Kindes darf nur eine flache Hand passen. Vielmehr sind zu locker sitzende Gurtbänder zu vermeiden. Bei einer starken Bremsung oder gar einem Unfall kann es zu schweren Verletzungen kommen, da das Kleinkind bei zu lockeren Gurten aus dem Kindersitz heraus- oder mit dem Oberkörper zu weit nach vorne rutschen kann. Hierdurch könnte der Kopf gegen die Rückenlehne des Vordersitzes stoßen.
Darüber hinaus hat der Fahrzeugführer dafür Sorge zu tragen, dass das Kind während der gesamten Fahrt vorschriftsmäßig angeschnallt ist. So obliegt es nach der aktuellen Rechtsprechung grundsätzlich dem jeweiligen Mitfahrer, sich anzuschnallen. Bei schutzbedürftigen Mitfahrern (zum Beispiel Kindern) treffe jedoch den Fahrer eine besondere Fürsorgepflicht. Das heißt im Einzelfall, dass der Fahrer Routen so auswählen muss, dass er sich regelmäßig nach dem Kind umsehen und gegebenenfalls umgehend anhalten kann. In Sonderfällen muss die Sicherheit des Kindes durch eine Begleitperson gewährleistet werden.
Übrigens: Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit die Höhe der Kopfabstützung. Kleine Kinder wachsen schnell. Wenn der Kopf aus der Babyschale herausragt, sollten Sie auf die nächste Größe wechseln. Und beachten Sie bei Fahrzeugen mit Airbag die Hinweise des Kindersitz- und des Autoherstellers. Bei aktiven Beifahrer-Frontairbags dürfen rückwärts gerichtete Kindersitzsysteme nicht auf dem Beifahrersitz verwendet werden. Hier muss ansonsten zwingend der Airbag deaktiviert werden.
Häufig werden bereits beim Einbau von Kindersitzen und Babyschalen die ersten Fehler begangen. Hier sollte man besonders sorgfältig vorgehen. Selbst der beste Kindersitz nützt Ihnen nichts, wenn er nicht richtig eingebaut wurde. Im Normalfall erfolgt die Befestigung der Kindersitze mit dem üblichen Gurtsystem oder dem eine hohe Sicherheit bietenden Isofix-System. Hierbei sind zwingend die Angaben der Hersteller zu beachten. Die sinnvollste Platzierung für den Kindersitz ist im Übrigen hinten rechts oder in der Mitte. So kann das Kind zur Gehwegseite aussteigen.
Die Sorge mancher Eltern, dass sie ihr Kind mit einem zu eng sitzenden Gurt einengen oder verletzen könnten, ist unbegründet. Sie sollten den Gurt an das Kind möglichst straff anpassen. Zwischen Gurt und Körper des Kindes darf nur eine flache Hand passen. Vielmehr sind zu locker sitzende Gurtbänder zu vermeiden. Bei einer starken Bremsung oder gar einem Unfall kann es zu schweren Verletzungen kommen, da das Kleinkind bei zu lockeren Gurten aus dem Kindersitz heraus- oder mit dem Oberkörper zu weit nach vorne rutschen kann. Hierdurch könnte der Kopf gegen die Rückenlehne des Vordersitzes stoßen.
Darüber hinaus hat der Fahrzeugführer dafür Sorge zu tragen, dass das Kind während der gesamten Fahrt vorschriftsmäßig angeschnallt ist. So obliegt es nach der aktuellen Rechtsprechung grundsätzlich dem jeweiligen Mitfahrer, sich anzuschnallen. Bei schutzbedürftigen Mitfahrern (zum Beispiel Kindern) treffe jedoch den Fahrer eine besondere Fürsorgepflicht. Das heißt im Einzelfall, dass der Fahrer Routen so auswählen muss, dass er sich regelmäßig nach dem Kind umsehen und gegebenenfalls umgehend anhalten kann. In Sonderfällen muss die Sicherheit des Kindes durch eine Begleitperson gewährleistet werden.
Übrigens: Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit die Höhe der Kopfabstützung. Kleine Kinder wachsen schnell. Wenn der Kopf aus der Babyschale herausragt, sollten Sie auf die nächste Größe wechseln. Und beachten Sie bei Fahrzeugen mit Airbag die Hinweise des Kindersitz- und des Autoherstellers. Bei aktiven Beifahrer-Frontairbags dürfen rückwärts gerichtete Kindersitzsysteme nicht auf dem Beifahrersitz verwendet werden. Hier muss ansonsten zwingend der Airbag deaktiviert werden.
Quelle: ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG