• Autofragen in Corona-Zeiten

    Autofragen in Corona-Zeiten

    Prüftermin, Probefahrt und Co.

Die Corona-Krise sorgt dafür, dass auch für Auto­fah­rer der­zeit Selbst­ver­ständ­liches nicht mehr selbst­ver­ständ­lich ist. Was also soll­te man wis­sen, wenn der Ter­min zur Haupt­unter­suchung (HU) an­steht, ein Werk­statt­termin oder gar eine po­li­zei­liche Vor­la­dung?

08. Mai 2020

Kein Auto- oder Motor­rad­be­sit­zer muss sich Sor­gen machen oder gar ein Buß­geld fürch­ten, weil er der­zeit einen HU-Ter­min ver­strei­chen lässt. Um der ak­tuel­len Si­tua­tion Rech­nung zu tra­gen, habe das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­rium den Po­li­zei­be­hör­den sowie dem Bun­des­amt für Güter­ver­kehr em­pfoh­len, vor­über­ge­hend Über­schrei­tun­gen um bis zu vier Mo­na­te nicht zu ahn­den, sagt Daniela Mielchen, Fach­an­wäl­tin für Ver­kehrs­recht. Nor­ma­ler­wei­se darf ein HU-Ter­min nur um ma­xi­mal zwei Mo­na­te über­schrit­ten werden.

Gerichtliche Vor­la­dun­gen nicht ig­no­rie­ren

Vorladungen wird es der­zeit we­ni­ge geben. „Um die Ver­brei­tung des Virus zu ver­lang­sa­men, sind Ge­rich­te, Staats­an­walt­schaf­ten und an­de­re Be­hör­den an­ge­hal­ten, Ver­hand­lun­gen und An­hö­run­gen auf wich­ti­ge und nicht auf­schieb­bare Fälle zu re­du­zie­ren“, sagt Mielchen.
Die Anwältin er­gänzt: „Einer Vor­la­dung durch die Po­li­zei ist man ge­ne­rell nicht ver­pflich­tet nach­zu­kom­men. Das ist nur der Fall, wenn die Vor­la­dung im Auf­trag der Staats­an­walt­schaft oder von einem Ge­richt aus­ge­spro­chen wird.“ Für eine Ab­sa­ge sei immer ein At­test not­wen­dig.

Wie sehen die Schutz­maß­nah­men in Werk­stät­ten aus?

Anders sieht die Si­tua­tion in Auto­häu­sern und Kfz-Werk­stät­ten aus. Dort läuft der Be­trieb vie­ler­orts nor­mal, wenn auch unter ver­än­der­ten Vor­zei­chen wei­ter. „Über­all wer­den um­fas­sen­de Schutz­maß­nah­men ge­trof­fen, es wird Ab­stand ge­hal­ten, und wir sind in vie­len Be­trie­ben zum Ein­mal­schutz für Lenk­rad und Sit­ze zu­rück­ge­kehrt“, er­klärt Thomas Peckruhn vom Zen­tral­ver­band Deut­sches Kraft­fahr­zeug­ge­wer­be (ZDK).
Probefahrten wür­den vie­ler­orts aller­dings gar nicht mehr an­ge­bo­ten und seien in ei­ni­gen Bun­des­län­dern sogar ver­bo­ten. Denn gilt in dem Bun­des­land eine Aus­gangs­be­schrän­kung wie in Bayern, so muss für den Werk­statt­be­such ein trif­ti­ger Grund vor­lie­gen, also zum Bei­spiel eine er­for­der­liche, sicher­heits­re­le­van­te Re­pa­ra­tur, er­läutert der ADAC.
Wer der­zeit auf eine Ins­pek­tion ver­zich­ten will und durch das Über­schrei­ten der War­tungs­in­ter­valle einen Ga­ran­tie­ver­lust fürch­tet, soll­te sich an seine Ver­trags­werk­statt oder den Her­stel­ler als Ga­ran­tie­ge­ber wen­den, rät der ADAC. Da es eine Si­tua­tion wie jetzt noch nie gab, sei nicht klar, wie die Auto­her­stel­ler damit um­gehen.

Kann ich mein Fahr­zeug jetzt noch an- oder um­mel­den?

Wer sein Auto an-, ab- oder um­mel­den möch­te, geht dafür in der Regel zur Zu­las­sungs­stelle. Aus der Dis­tanz her­aus ein Auto an­mel­den oder zu­las­sen zu wol­len, ist aber theo­re­tisch auch mög­lich. „Grund­sätz­lich be­steht seit dem 1. Ok­to­ber 2019 die Mög­lich­keit der in­ter­net­ba­sier­ten Fahr­zeug­zu­las­sung, aller­dings bie­ten noch längst nicht alle Be­hör­den die­sen Ser­vi­ce an“, sagt Mielchen.
 
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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