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Autofragen in Corona-Zeiten
Prüftermin, Probefahrt und Co.
Die Corona-Krise sorgt dafür, dass auch für Autofahrer derzeit Selbstverständliches nicht mehr selbstverständlich ist. Was also sollte man wissen, wenn der Termin zur Hauptuntersuchung (HU) ansteht, ein Werkstatttermin oder gar eine polizeiliche Vorladung?
08. Mai 2020
Kein Auto- oder Motorradbesitzer muss sich Sorgen machen oder gar ein Bußgeld fürchten, weil er derzeit einen HU-Termin verstreichen lässt. Um der aktuellen Situation Rechnung zu tragen, habe das Bundesverkehrsministerium den Polizeibehörden sowie dem Bundesamt für Güterverkehr empfohlen, vorübergehend Überschreitungen um bis zu vier Monate nicht zu ahnden, sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht. Normalerweise darf ein HU-Termin nur um maximal zwei Monate überschritten werden.
Gerichtliche Vorladungen nicht ignorieren
Vorladungen wird es derzeit wenige geben. „Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, sind Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Behörden angehalten, Verhandlungen und Anhörungen auf wichtige und nicht aufschiebbare Fälle zu reduzieren“, sagt Mielchen.
Die Anwältin ergänzt: „Einer Vorladung durch die Polizei ist man generell nicht verpflichtet nachzukommen. Das ist nur der Fall, wenn die Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht ausgesprochen wird.“ Für eine Absage sei immer ein Attest notwendig.
Wie sehen die Schutzmaßnahmen in Werkstätten aus?
Anders sieht die Situation in Autohäusern und Kfz-Werkstätten aus. Dort läuft der Betrieb vielerorts normal, wenn auch unter veränderten Vorzeichen weiter. „Überall werden umfassende Schutzmaßnahmen getroffen, es wird Abstand gehalten, und wir sind in vielen Betrieben zum Einmalschutz für Lenkrad und Sitze zurückgekehrt“, erklärt Thomas Peckruhn vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Probefahrten würden vielerorts allerdings gar nicht mehr angeboten und seien in einigen Bundesländern sogar verboten. Denn gilt in dem Bundesland eine Ausgangsbeschränkung wie in Bayern, so muss für den Werkstattbesuch ein triftiger Grund vorliegen, also zum Beispiel eine erforderliche, sicherheitsrelevante Reparatur, erläutert der ADAC.
Wer derzeit auf eine Inspektion verzichten will und durch das Überschreiten der Wartungsintervalle einen Garantieverlust fürchtet, sollte sich an seine Vertragswerkstatt oder den Hersteller als Garantiegeber wenden, rät der ADAC. Da es eine Situation wie jetzt noch nie gab, sei nicht klar, wie die Autohersteller damit umgehen.
Kann ich mein Fahrzeug jetzt noch an- oder ummelden?
Wer sein Auto an-, ab- oder ummelden möchte, geht dafür in der Regel zur Zulassungsstelle. Aus der Distanz heraus ein Auto anmelden oder zulassen zu wollen, ist aber theoretisch auch möglich. „Grundsätzlich besteht seit dem 1. Oktober 2019 die Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung, allerdings bieten noch längst nicht alle Behörden diesen Service an“, sagt Mielchen.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn