Betriebliche Alters­ver­sorgung

Wenn der Arbeitgeber bei der Altersvorsorge mithilft

Während das Ren­ten­ein­tritts­alter nach und nach immer wei­ter an­ge­ho­ben wird, sinkt zeit­gleich die Ren­ten­höhe. Gerade in den jün­ge­ren Ge­ne­ra­tio­nen wird iro­nisch ge­scherzt und kon­kret be­fürch­tet, dass am Ende ihres Ar­beits­le­bens nur noch die Grund­siche­rung auf sie war­tet. Ein wich­ti­ger Schritt in die fi­nan­ziel­le Un­ab­hän­gig­keit im Alter ist des­halb die be­trieb­liche Al­ters­ver­sor­gung.

29. Oktober 2021

Bereits im Jahr 2018 muss­te jeder zwei­te Rent­ner mit we­ni­ger als 900 Euro im Monat aus­kom­men und galt daher als ar­muts­ge­fähr­det. Das ging aus einer Ant­wort des Bun­des­mi­nis­te­riums für Ar­beit und So­zia­les auf eine An­fra­ge der Bun­des­tags­frak­tion der Lin­ken her­vor. „Daran hat sich in den letz­ten Jah­ren nichts ge­än­dert“, so die Öffent­liche Olden­burg. „Vor allem Ge­ring­ver­die­ner sind von der Ge­fahr, in die Al­ters­ar­mut ab­zu­rut­schen, be­son­ders be­trof­fen.“ Im Be­rufs­le­ben feh­len ihnen oft die fi­nan­ziel­len Mög­lich­kei­ten, um für den Ruhe­stand vor­zu­sorgen.

Viel sparen mit ge­rin­ger Belastung

Betriebliche Altersvorsorge
Sich im Alter kei­ne Sor­gen ums Geld machen zu müs­sen er­mög­licht mehr ent­spann­te Abende mit der Familie.
Die betrieb­liche Al­ters­ver­sor­gung ist für jeden Ar­beit­neh­mer eine groß­ar­ti­ge Mög­lich­keit, seine zu­künf­ti­ge Rente auf­zu­stocken. Ge­spart wird per Ent­gelt­um­wand­lung. Deren we­sent­licher Vor­teil ist, dass ein vom Ar­beit­neh­mer fest­ge­leg­ter Be­trag di­rekt vom Brut­to­ge­halt ab­ge­zo­gen wird und im Rah­men der staat­lichen För­de­rung in der Regel von Steuer- und So­zial­ab­ga­ben be­freit ist. Be­schäf­tig­te mit einem mo­nat­lichen Ge­halt von 2.500 Euro, die jeden Monat 100 Euro in die be­trieb­liche Al­ters­ver­sor­gung ein­zah­len, haben dann durch die Er­spar­nis bei Steu­ern und So­zial­ver­siche­rung einen Netto­auf­wand von le­dig­lich rund 57,50 Euro. Im Jahr 2022 kön­nen 564 Euro im Monat oder 6.768 Euro im Jahr steuer­frei um­ge­wan­delt wer­den. So­zial­ver­siche­rungs­frei sind Be­trä­ge bis zu 282 Euro im Monat, be­zie­hungs­weise 3.384 Euro im Jahr.

Zuschüsse vom Arbeitgeber

Betriebliche Altersvorsorge
In jedem Be­trieb, sei es im Büro oder im Hand­werk, hat der Ar­beit­neh­mer das Recht auf eine be­trieb­liche Alters­ver­sorgung.
Der Arbeitgeber ist außer­dem durch das Be­triebs­ren­ten­stär­kungs­ge­setz dazu ver­pflich­tet, bei Ent­gelt­um­wand­lungs­ver­trä­gen einen Zu­schuss in Höhe von bis zu 15 Pro­zent des um­ge­wan­del­ten Bei­tra­ges zu ge­wäh­ren, so­lan­ge er da­durch So­zial­ver­siche­rungs­bei­trä­ge spart und im Tarif­ver­trag nichts An­der­wei­ti­ges fest­ge­hal­ten wurde.

Ab 2022 gilt dies nicht nur für Neu­ab­schlüs­se, son­dern auch für be­reits lau­fen­de Ver­trä­ge. Da­durch er­höht sich in dem zuvor ge­nann­ten Rechen­bei­spiel der Bei­trag für die be­trieb­liche Al­ters­ver­sor­gung des Ar­beit­neh­mers auf 115 Euro, obwohl er noch immer nur die 57,50 Euro davon zu spü­ren be­kommt. „Bei einem Ein­kom­men von unter 2.575 Euro brutto för­dert der Staat die Bei­trä­ge des Ar­beit­ge­bers um 30 Pro­zent, wenn der Ar­beit­ge­ber min­des­tens 240 bis ma­xi­mal 960 Euro im Jahr bei­steuert“, so die Öffent­liche Olden­burg.

Ob in eine Direkt­ver­siche­rung, eine Pen­sions­kasse oder ein Pen­sions­fonds in­ves­tiert wird, ist von den per­sön­lichen Prä­fe­ren­zen des Kun­den ab­hän­gig. „Welche Va­rian­te für Sie am bes­ten ge­eig­net ist, soll­ten Sie mit ihrem per­sön­lichen Be­ra­ter be­spre­chen“, rät die Öffent­liche Olden­burg.

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­a­rbei­te­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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