Betriebliche Altersversorgung
Wenn der Arbeitgeber bei der Altersvorsorge mithilft
Während das Renteneintrittsalter nach und nach immer weiter angehoben wird, sinkt zeitgleich die Rentenhöhe. Gerade in den jüngeren Generationen wird ironisch gescherzt und konkret befürchtet, dass am Ende ihres Arbeitslebens nur noch die Grundsicherung auf sie wartet. Ein wichtiger Schritt in die finanzielle Unabhängigkeit im Alter ist deshalb die betriebliche Altersversorgung.
29. Oktober 2021
Bereits im Jahr 2018 musste jeder zweite Rentner mit weniger als 900 Euro im Monat auskommen und galt daher als armutsgefährdet. Das ging aus einer Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor. „Daran hat sich in den letzten Jahren nichts geändert“, so die Öffentliche Oldenburg. „Vor allem Geringverdiener sind von der Gefahr, in die Altersarmut abzurutschen, besonders betroffen.“ Im Berufsleben fehlen ihnen oft die finanziellen Möglichkeiten, um für den Ruhestand vorzusorgen.
Viel sparen mit geringer Belastung
Die betriebliche Altersversorgung ist für jeden Arbeitnehmer eine großartige Möglichkeit, seine zukünftige Rente aufzustocken. Gespart wird per Entgeltumwandlung. Deren wesentlicher Vorteil ist, dass ein vom Arbeitnehmer festgelegter Betrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird und im Rahmen der staatlichen Förderung in der Regel von Steuer- und Sozialabgaben befreit ist. Beschäftigte mit einem monatlichen Gehalt von 2.500 Euro, die jeden Monat 100 Euro in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, haben dann durch die Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherung einen Nettoaufwand von lediglich rund 57,50 Euro. Im Jahr 2022 können 564 Euro im Monat oder 6.768 Euro im Jahr steuerfrei umgewandelt werden. Sozialversicherungsfrei sind Beträge bis zu 282 Euro im Monat, beziehungsweise 3.384 Euro im Jahr.
Zuschüsse vom Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist außerdem durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz dazu verpflichtet, bei Entgeltumwandlungsverträgen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Beitrages zu gewähren, solange er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart und im Tarifvertrag nichts Anderweitiges festgehalten wurde.
Ab 2022 gilt dies nicht nur für Neuabschlüsse, sondern auch für bereits laufende Verträge. Dadurch erhöht sich in dem zuvor genannten Rechenbeispiel der Beitrag für die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers auf 115 Euro, obwohl er noch immer nur die 57,50 Euro davon zu spüren bekommt. „Bei einem Einkommen von unter 2.575 Euro brutto fördert der Staat die Beiträge des Arbeitgebers um 30 Prozent, wenn der Arbeitgeber mindestens 240 bis maximal 960 Euro im Jahr beisteuert“, so die Öffentliche Oldenburg.
Ob in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds investiert wird, ist von den persönlichen Präferenzen des Kunden abhängig. „Welche Variante für Sie am besten geeignet ist, sollten Sie mit ihrem persönlichen Berater besprechen“, rät die Öffentliche Oldenburg.
Ab 2022 gilt dies nicht nur für Neuabschlüsse, sondern auch für bereits laufende Verträge. Dadurch erhöht sich in dem zuvor genannten Rechenbeispiel der Beitrag für die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers auf 115 Euro, obwohl er noch immer nur die 57,50 Euro davon zu spüren bekommt. „Bei einem Einkommen von unter 2.575 Euro brutto fördert der Staat die Beiträge des Arbeitgebers um 30 Prozent, wenn der Arbeitgeber mindestens 240 bis maximal 960 Euro im Jahr beisteuert“, so die Öffentliche Oldenburg.
Ob in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds investiert wird, ist von den persönlichen Präferenzen des Kunden abhängig. „Welche Variante für Sie am besten geeignet ist, sollten Sie mit ihrem persönlichen Berater besprechen“, rät die Öffentliche Oldenburg.