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Was? Ich soll auf meine Rente Steuern zahlen?
Auch bei der Rente ist brutto nicht gleich netto.
Viele wissen es gar nicht: Doch auch auf die Rente fallen seit 2005 Steuern an. Das nennt sich nachgelagerte Besteuerung. Grundgedanke dahinter: Alles, was man für die Altersvorsorge aufwendet, wird zunehmend steuerfrei. Im Gegenzug werden dafür die späteren Renteneinkünfte besteuert. Aber keine Angst, es gibt Freibeträge, die die Steuern senken oder einen gleich ganz von der Zahlung befreien. Wir verraten, worauf es ankommt!
7. Dezember 2021
Der Rentenfreibetrag
Hier haben wir den ersten wichtigen Faktor, um die eigene Steuerlast zu senken.
Der Rentenfreibetrag zeigt Neurentnern, welcher Teil ihrer Rente steuerfrei ist. 2005 waren das noch 50 %, doch der Anteil nimmt bis zum Jahr 2040 kontinuierlich ab, bis er schließlich den Wert 0 erreicht. Ein Beispiel: Im Jahr 2021 beträgt der Rentenfreibetrag 19 %. Das heißt, Neurentner müssten in diesem Jahr 81 % ihrer Rente versteuern, während die übrigen 19 % von der Steuer befreit sind. Wer erst nach dem Jahr 2040 in Rente geht, profitiert leider nicht mehr vom Rentenfreibetrag.
Der Rentenfreibetrag zeigt Neurentnern, welcher Teil ihrer Rente steuerfrei ist. 2005 waren das noch 50 %, doch der Anteil nimmt bis zum Jahr 2040 kontinuierlich ab, bis er schließlich den Wert 0 erreicht. Ein Beispiel: Im Jahr 2021 beträgt der Rentenfreibetrag 19 %. Das heißt, Neurentner müssten in diesem Jahr 81 % ihrer Rente versteuern, während die übrigen 19 % von der Steuer befreit sind. Wer erst nach dem Jahr 2040 in Rente geht, profitiert leider nicht mehr vom Rentenfreibetrag.
Der steuerliche Grundfreibetrag
Er ist der zweite wichtige Faktor, wenn es um die Reduzierung der Rentensteuerlast geht. Der steuerliche Grundfreibetrag gibt die jährliche Rentensumme an, auf die man als Rentner keine Steuern zahlen muss. Er wird der Summe aus sämtlichen Renteneinkünften (auch den privaten) gegenübergestellt, abzüglich des oben erwähnten Rentenfreibetrags. Ein Beispiel: Im Jahr 2021 liegt der steuerliche Grundfreibetrag bei 9.744 € für Alleinstehende und 19.488 € für Verheiratete. Liegen die jährlichen Renteneinkünfte darüber, fallen auf die Differenz Steuern an. Liegen sie darunter muss man auch keine Steuern zahlen.
Wie hoch ist der Steuersatz auf meine gesetzliche Rente?
Im nächsten Schritt wird der Steuersatz bestimmt, mit dem das rentenpflichtige Einkommen versteuert wird. Dazu muss man wissen: Renten werden in Deutschland progressiv besteuert. Das heißt, je höher das Renteneinkommen abzüglich der oben erwähnten Freibeträge, desto höher auch der Steuersatz. Er beginnt bei 14 % und steigt von Einkommensstufe zu Einkommensstufe kontinuierlich an. Durch die Vielzahl an Variablen lässt sich die eigene Steuerlast am einfachsten über einen praktischen Rentenrechner ermitteln.
Und wie sieht es mit meiner privaten Altersvorsorge aus?
Auch auf die private Altersvorsorge werden Steuern angerechnet. Allerdings nur auf den Ertragsanteil, der angibt, welcher Teil der Rente überhaupt steuerpflichtig ist. Mit zunehmendem Alter bei Renteneintritt nimmt der Ertragsanteil ab. Wer zum Beispiel mit 67 in Rente geht, zahlt Steuern auf einen Ertragsanteil von 17 %. Bei einer privaten Rente von monatlich 100 € wären das also nur 17 €, auf die der eigene Steuersatz angewandt wird. Private Altersvorsorgeverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind sogar gänzlich von der Steuer befreit.
Fazit
Wer seinen Rentenbescheid in Händen hält und sich über die dort eingetragene Summe freut, sollte immer bedenken, dass in den meisten Fällen noch Steuern fällig werden. Deshalb ist es mit Sicherheit keine schlechte Idee, ergänzend zur gesetzlichen Rente auch noch privat vorzusorgen. Zum Beispiel mit der KonzeptRente der Öffentlichen. Die bietet nicht nur viele Vorteile, sondern auch einige Freiheiten, wie die Möglichkeit, die Einlage sicherheits-, wachstums- oder investmentorientiert anzulegen. So kann sich jeder sein ganz eigenes und auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Rentenpaket schnüren.