• Training in der Wohnung

    Training in der Wohnung

    Wann Hüpfen und Springen erlaubt sind

Der Drill-Instructor brüllt in sein Mikro­fon, die Grup­pe hüpft im Takt der Musik. Fit­ness-Fans ken­nen das aus ihren Kur­sen. Das Pro­blem: Fit­ness-Stu­dios sind der­zeit wegen der Corona-Krise ge­schlos­sen. Viele An­bie­ter stel­len statt­des­sen Trai­nings­vi­deos ins Inter­net. Die Folge: In vie­len Mehr­fa­mi­lien­häu­sern steigt die Lärm­be­las­tung. Wie kann das Pro­blem ge­löst wer­den?

18. Mai 2020

Grundsätz­lich gilt: Es gibt Ruhe­zei­ten, an die sich alle hal­ten soll­ten. In den ein­zel­nen Län­dern und Ge­mein­den kön­nen die­se sich zwar unter­schei­den. Im All­ge­mei­nen kann man aber sagen: Von 22 Uhr bis 7 Uhr herr­scht Nacht­ruhe. Zu­sätz­lich gibt es eine Mit­tags­pau­se von 13 Uhr bis 15 Uhr. An Sams­ta­gen gilt neben der Mit­tags­pau­se eine Ruhe­zeit von 19 Uhr bis 8 Uhr. Sonn- und Feier­tage gel­ten vie­ler­orts als ge­ne­rel­le Ruhe­tage.
„Allerdings sind durch die Aus­gangs­be­schrän­kun­gen jetzt alle mehr zu Hause“, sagt Jutta Hartmann vom Deut­schen Mie­ter­bund. Das be­deu­tet, dass da­durch auch die Lärm­be­las­tung in Mehr­fa­mi­lien­häu­sern ins­ge­samt grö­ßer wer­den kann. Wer sei­nen Drang nach Sport aus­le­ben möch­te, soll­te sich grund­sätz­lich an die Zei­ten halten.

Eine Stunde Sport kann an­ge­mes­sen sein

Eine Stunde Sport in einer Miet­woh­nung soll­te in der der­zei­ti­gen Si­tua­tion also in Ord­nung sein. „Am bes­ten ist es, Sie spre­chen sich mit ihrem Nach­barn ab“, rät Hartmann. Mög­lich wäre es zum Bei­spiel sich auf fes­te Zei­ten zu ei­ni­gen, an denen das Fit­ness­pro­gramm ab­sol­viert wer­den kann.
Allerdings kommt es auch darauf an, was für ein Sport aus­ge­übt wird. Yoga etwa ist nicht so lärm­in­ten­siv wie bei­spiels­weise ein Work­out bei dem viel ge­sprun­gen oder auf der Stelle ge­lau­fen wird.

Kinderlärm gilt als pri­vi­le­giert

Auch Kinder sind jetzt mehr in der Woh­nung als üb­lich – schließ­lich sind Kitas und Schu­len eben­falls zu oder nur teil­wei­se wie­der ge­öff­net und die Spiel­plät­ze ge­sperrt. Ihren Be­we­gungs­drang kön­nen vor allem klei­ne Kin­der kaum kon­trol­lie­ren. Das Pro­blem für lärm­ge­plag­te Nach­barn: Kin­der­lärm gilt im Miet­recht als pri­vi­le­giert. Das heißt: Kin­der dür­fen laut sein. Aller­dings gibt es auch hier durch­aus Gren­zen: „Ball­spie­len in der Woh­nung geht nicht“, sagt Gerold Happ vom Eigen­tümer­ver­band Haus & Grund Deutschland.
Beim Lärm spielt auch immer eine Rolle, wie hell­hö­rig das Haus ins­ge­samt ist. „Je neuer das Ge­bäu­de, desto bes­ser ist meist der Lärm­schutz“, sagt Happ. „Im Alt­bau soll­te man viel­leicht nicht so viel hüp­fen.“ Und nicht zu ver­ges­sen: „Man darf ja auch noch raus­ge­hen, um Sport zu machen.“
 
Foto: Florian Schuh/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

Das könnte Sie auch interes­sieren

Spielraum in der Krise

Worauf Mie­ter ach­ten müssen.

Weiterlesen

Heimtraining in Corona-Zeiten

Fit bleiben wäh­rend der Corona-Iso­la­tion – das ist nicht ein­fach, aber mög­lich.

Weiterlesen

Sport in der Corona-Krise

Juristische Frage­stel­lun­gen zum Thema Sport in der ak­tuel­len Krise.

Weiterlesen

Wir für Sie

Sie interessieren sich für Themen rundum die Öffentliche? Dann sind Sie hier genau richtig!

Zum Bereich "Wir für Sie"