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Update für die Auto-Apotheke
Die neue Verbandskastennorm
Seit Corona ist klar: Gesichtsmasken sollen vor einer Infektion schützen. In neuen Verbandskästen müssen sie deshalb enthalten sein, hier gilt nun eine aktualisierte Norm. Was sonst noch in den Verbandskasten gehört.
15. März 2023
Erste Hilfe nach Unfällen leisten, kleine Verletzungen versorgen – für so etwas muss seit mehr als 50 Jahren in jedem Auto ein Verbandskasten an Bord sein. Vor einiger Zeit wurde dessen genormte und verbindliche Packliste aktualisiert. Den Inhalt der Erste-Hilfe-Sets bestimmt seit Februar 2023 die DIN-Norm 13164.
Die wichtigsten Änderungen beim Inhalt
Erste-Hilfe-Sets müssen nun auch zwei medizinische Masken enthalten. Diese müssen mindestens Typ 1 (DIN EN 14683) entsprechen – das tun beispielsweise OP-Masken. Dafür entfallen zwei der bislang vorgeschriebenen drei Dreiecktücher – nur noch eines (DIN 13 168-D) ist erforderlich. Auch fiel ein 40 mal 60 Zentimeter großes Verbandstuch von der Inhaltsliste.
Müssen Autofahrende ihre bisherigen Kästen nachrüsten?
Während der Handel seit Ende der Übergangsfrist nur noch Erste-Hilfe-Sets nach der neuen Norm verkaufen darf, besteht für Autofahrer aktuell kein verpflichtender Handlungsbedarf. Sie können sowohl einen Kasten der neuen Norm (Februar 2022) als auch einen nach alter DIN-Norm nutzen. Allerdings raten Verkehrsexperten, auch ohne Nachrüstpflicht aus Gründen des Infektionsschutzes ausreichend gut verpackte Masken an Bord zu haben. Dazu sei ein Handdesinfektionsmittel im Auto sinnvoll, rät etwa der TÜV Thüringen.
Vorsicht – der Inhalt kann ablaufen
Unabhängig von der aktuellen Aktualisierung gilt weiterhin: Der Inhalt des Kastens darf nicht abgelaufen sein. Das betrifft zum Beispiel einige sterile Produkte, auf denen auch ein Verfallsdatum steht. „Daher ist es wichtig, in gewissen Abständen seinen Verbandskasten in Bezug auf die Haltbarkeit der Bestandteile zu überprüfen“, sagt ADAC-Sprecher Alexander Schnaars. Dafür gibt es im Handel Ergänzungs-Sets für bestimmte Materialien. Doch auch ein komplett neuer Kasten kostet nicht die Welt.
Welche Form muss der Kasten eigentlich haben?
Die genaue Form des Erste-Hilfe-Sets bleibt auch weiterhin nicht definiert. So kann es etwa in einem Kästchen oder auch als Kissen daherkommen. Aber stets gilt laut StVZO: Das Material muss in einem Behältnis verpackt sein, das den Inhalt vor „Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt“.
Kann das Fehlen des Verbandskastens bestraft werden?
Fehlt ein Erste-Hilfe-Set, riskiert der Fahrer oder die Fahrerin bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld von mindestens fünf Euro. Als Halter oder Halterin werden laut ACE zehn Euro fällig. Zudem wird bei der Hauptuntersuchung (HU) überprüft, ob ein Kasten mit korrektem Inhalt im Auto ist. Fehlt er oder ist er mangelhaft oder unvollständig, kann das als geringer Mangel beanstandet werden, erläutert Dekra-Sprecher Wolfgang Sigloch.
Wie lässt sich der Inhalt sinnvoll nutzen?
Grundsätzlich ist es ratsam, sich mit dem Inhalt vertraut zu machen. „Das fängt damit an, dass ich überhaupt weiß, wo er im Auto verstaut ist“, sagt ADAC-Sprecher Schnaars. Am besten lagert er an einem gut zugänglichen Ort im Innen- oder Kofferraum. Er empfiehlt zudem eine regelmäßige Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse. „Da wird auch ganz konkret der Umgang mit dem Material gezeigt, etwa wann und wie ich einen Druckverband anlege und wann vielleicht ein Pflaster reicht“, sagt er. Wie Ersthelfer am Unfallort reagieren und Erste Hilfe anwenden können, hat zum Beispiel der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) in kurzen Clips auf Instagram zusammengefasst.
Foto: Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn