• Schilderwechsel bei Mofas, Mopeds und E-Scootern

    Schwarz ist das neue Grün

    Schilderwechsel bei Mofas, Mopeds und E-Scootern zum 1. März

Ab dem 1. März 2023 dür­fen Mofas, Mopeds und E-Scooter nur noch mit schwar­zem Kenn­zei­chen unter­wegs sein. Die neuen Kenn­zei­chen sind di­rekt bei den Kfz-Ver­siche­rern er­hält­lich.

20. Februar 2023

„Wer im März weiter mit alten grü­nen Kenn­zei­chen fährt, macht sich straf­bar und ist nicht ver­sichert“, warnt Anja Käfer-Rohrbach, stell­ver­tre­ten­de Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin des Ge­samt­ver­band der deut­schen Ver­siche­rungs­wirt­schaft (GDV).
Mofas, Mopeds und E-Scooter dür­fen nur mit einer Be­triebs­er­laub­nis und einem Ver­siche­rungs­kenn­zei­chen be­zie­hungs­weise einer Ver­siche­rungs­pla­ket­te auf öffent­lichen Stra­ßen ge­fah­ren wer­den. Um er­ken­nen zu kön­nen, ob der Ver­siche­rungs­schutz ak­tuell ist, wech­selt die Farbe jedes Jahr Ende Fe­bruar zwi­schen schwarz, blau und grün. 

Bilanz: Mehr Fahr­zeuge, mehr Dieb­stähle, hö­he­re Schäden

Der GDV zähl­te im Jahr 2021 rund 2,4 Mil­lio­nen Fahr­zeu­ge mit Ver­siche­rungs­kenn­zei­chen, fast 16 Pro­zent mehr als im Vor­jahr. Mit ihnen wur­den – wie ein Jahr zuvor – knapp 18.000 Haft­pflicht­schä­den ver­ur­sacht, die Ge­samt­kos­ten in Höhe von rund 68 Mil­lio­nen Euro (+4%) zur Folge hat­ten. Für einen Scha­den zahl­ten die Ver­siche­rer im Schnitt mehr als 3.800 Euro (+4%).
Gestohlen wur­den 2021 rund 3.500 kasko­ver­sicher­te Mofas, Seg­ways und E-Scooter, das waren knapp 35 Pro­zent mehr als im Vor­jahr. Im Ver­gleich zu an­de­ren Fahr­zeug­klas­sen ver­schwin­den Mofas, Seg­ways und E-Scooter deut­lich häu­fi­ger: Von 10.000 die­ser Fahr­zeu­ge wur­den 80 ge­klaut, bei Pkw lag die Dieb­stahl­quote hin­ge­gen bei nur 2 von 10.000 Fahr­zeu­gen.

Für welche Fahrzeuge gilt das schwarze Kenn­zeichen?

Diese Fahr­zeu­ge brau­chen das klas­si­sche Ver­siche­rungs-Kenn­zei­chen mit den Maßen 13,0x10,1 cm:
  • Kleinkraft­räder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubik­zen­ti­me­ter Hub­raum haben und nicht schnel­ler als 45 Stun­den­kilo­me­ter fahren.
  • Elektro­fahr­rä­der mit einer Tret­unter­stüt­zung bei Ge­schwin­dig­kei­ten über 25 km/h oder einer tret­un­ab­hän­gi­gen Motor­unter­stüt­zung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bau­art be­stimm­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit von maxi­mal 45 Stun­den­kilo­me­ter und einem Hub­raum von maxi­mal 50 Kubik­zen­ti­metern.
  • E-Roller, die über eine Be­triebs­er­laub­nis ver­fü­gen und maxi­mal 45 Stun­den­kilo­meter schnell sind.
  • Motorisier­te Kran­ken­fahr­stühle.
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Pro­duk­tion mit einer Höchst­ge­schwin­dig­keit bis 60 km/h, die be­reits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brau­chen die Ver­siche­rungs-Pla­ket­te mit den Maßen 6,7x5,5 cm:
  • E-Scooter oder Segways, für die eine Be­triebs­er­laub­nis ent­spre­chend der am 15. Juni 2019 in Kraft ge­tre­te­nen Elek­tro­kleinst­fahr­zeuge-Ver­ord­nung er­teilt wurde.
Über die drei­stel­li­ge Buch­sta­ben­kom­bi­na­tion der Kenn­zei­chen lässt sich leicht fest­stel­len, wo das Fahr­zeug ver­sichert ist – die ent­spre­chen­de Aus­kunft gibt der Zen­tral­ruf der Auto­ver­siche­rer im Inter­net oder tele­fo­nisch unter 0800/2502600.
Quelle Bild und Text: Gesamtverband der Versicherer

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