-
Keine Angst vor Knöllchen
Richtig reagieren bei Bußgeldern
Wie ärgerlich: Ein Bußgeldschreiben landet im Briefkasten oder es steckt ein Knöllchen hinterm Scheibenwischer. Umso wichtiger ist es dann, ruhig und richtig zu reagieren.
28. September 2022
Das Parkticket vergessen, ein bisschen zu schnell gefahren oder im absoluten Halteverbot geparkt – der passende Strafzettel dazu lässt oft nicht lange auf sich warten. Dann reagiert man besser richtig, auch um mögliche Folgekosten zu vermeiden. Aber wie geht das?
Man muss zunächst unterscheiden: Um was für eine Art Knöllchen geht es? „Bei den Strafzetteln hinter den Scheibenwischern handelt es sich um so genannte Verwarngeldangebote, die aufgrund einer geringfügigen „Ordnungswidrigkeit“ ausgestellt wurden“, sagt Felix Müller-Baumgarten vom Auto Club Europa (ACE). „Auch diese einfachen Verstöße kosten aber bereits bis zu 55 Euro.“
Bezahlen oder Widersprechen
Sollte die Verwarnung berechtigt sein, ist es ratsam, den Strafzettel innerhalb der gesetzten Frist zu bezahlen, um mögliche Folgekosten zu vermeiden. Wer hingegen der Meinung ist, nicht gegen geltendes Recht verstoßen zu haben, kann dies gegenüber der Behörde deutlich machen, in dem er seine Sicht zu dem Vorwurf schildert.
„Hält die Behörde trotzdem an dem Verstoß fest, wird sie aber ein förmliches Bußgeldverfahren einleiten, welches auch weitere Kosten nach sich zieht“, erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht. Das passiert auch wenn ein Fahrzeughalter gar nicht auf die Verwarnung reagiert. Am Ende kann dann ein Bußgeldbescheid erlassen werden, in dem die Behörde noch zusätzlich 28,50 Euro für Gebühren und Auslagen geltend machen kann.
Wer einen Strafzettel am Auto findet, sollte aber durchaus erst einmal einen genauen Blick darauf werfen, bevor bezahlt wird. Denn bei öffentlichen Parkflächen dürfen Verwarngelder nur von Mitarbeitenden von Ordnungsbehörden wie der Polizei oder dem Ordnungsamt ausgestellt werden, so der ACE. Der Einsatz von Fremdfirmen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ist nicht erlaubt.
Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz
Etwas anders sieht es bei Knöllchen beispielsweise auf Supermarkt-Parkplätzen aus, die von privaten Firmen überwacht werden. Hier hat laut Müller-Baumgarten der Grundstückseigentümer Hausrecht. Dies kann er auch durchsetzen, wenn er mit einer entsprechenden Beschilderung über seine AGB darüber informiert, wer wie lange parken darf und welche Strafe droht.
Meistens muss hier eine Parkscheibe gut sichtbar ins Auto gelegt werden, um für ein bis zwei Stunden kostenlos parken zu dürfen. Wer das vergisst, wird schnell mit Summen zwischen 20 und 60 Euro zur Kasse gebeten. Der ADAC warnt auf seiner Seite davor, die private Parkraumüberwachung auf die leichte Schulter zu nehmen.
Mitunter helfen dort Sensoren und Kameras dabei, die Parkzeiten zu kontrollieren. Bei Verstößen kann der Grundstückseigentümer ein Auto sogar abschleppen lassen und muss es erst wieder herausgeben, wenn der Falschparker die Abschleppkosten beglichen hat.
Strafzettel als verspäteter Urlaubsgruß per Post
Auch Strafzettel im Ausland sollten Autofahrer nicht ignorieren. „Anders als in Deutschland ist in anderen EU-Ländern die Halterhaftung anerkannt“, sagt Felix Müller-Baumgarten. „Das bedeutet, dass dort Verstöße dem Fahrzeughalter direkt zugerechnet werden können, wenn der Fahrer oder die Fahrerin nicht ermittelt werden kann.“
Fällt das Bußgeld höher als 70 Euro aus, können andere EU-Länder den entsprechenden Strafzettel auch über das Bundesamt der Justiz vollstrecken lassen. Aber selbst wenn dies nicht der Fall ist, kann komplettes Ignorieren teuer werden. „Wenn der Fahrzeughalter später irgendwann mal wieder in das Land einreisen will, würde er bei einer möglichen Kontrolle an der Grenze sicherlich zur Verantwortung gezogen“, so Müller-Baumgarten.
Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa-tmn