• Corona-Reiseversicherungen

    Corona-Reise­ver­siche­rungen

    Buchung mit beschränk­tem Risiko

Reisen in Zei­ten von Co­ro­na kommt mit vie­len Fra­gen ein­her: Kann ich mei­ne Pau­schal­rei­se kos­ten­los stor­nie­ren, wenn ich oder ein Fa­mi­lien­mit­glied an Covid-19 er­kran­ken? Wer zahlt, wenn sich mei­nen Ur­laubs­auf­ent­halt qua­ran­tä­ne­be­dingt ver­län­gert? Und greift die Rei­se­kran­ken­ver­siche­rung, wenn ich we­gen einer Corona-In­fek­tion ins Kran­ken­haus muss?

7. Januar 2021

Veranstalter legen spe­ziel­le Covid-Ver­siche­run­gen auf

Um Urlau­bern mehr Pla­nungs­sicher­heit zu bie­ten, haben zahl­rei­che Ver­siche­rer ihre Leis­tungs­ka­ta­lo­ge in den Zei­ten der Pan­de­mie an­ge­passt. Der Schutz reicht von Covid-19-Er­gän­zungs­po­li­cen bis zur Er­wei­te­rung der Ver­siche­rungs­be­din­gun­gen be­reits be­ste­hen­der Ver­trä­ge. Über­ar­bei­tet wur­den die Vor­aus­set­zun­gen für einen Rei­se­rück­tritt und auch für die In­an­spruch­nah­me der Rei­se­kran­ken- und Rei­se­ab­bruch­ver­siche­rung. Wer aus­rei­chend ver­sichert sein möch­te, muss die kon­kre­ten An­ge­bo­te ver­gleichen.
Bei ei­ni­gen Ver­an­stal­tern sind die neuen Co­ro­na-Ver­siche­run­gen kos­ten­los im Rei­se­pa­ket ent­hal­ten. So ist der Ver­siche­rungs­schutz „Covid protect“ der Tui und bei ei­ni­gen ihrer Toch­ter­ge­sell­schaf­ten wie Airtours, Ltur und Gebeco der­zeit au­to­ma­tisch in der Buchung in­te­griert – zu­nächst bis Ende April 2021.
Die Ver­siche­rung über­nimmt die am­bu­lan­ten oder sta­tio­nä­ren Heil­be­hand­lungs­kos­ten im Falle einer Covid-19-Er­kran­kung wäh­rend des Ur­laubs. Die Über­nach­tungs­kos­ten für eine mög­liche Qua­ran­tä­ne im Rei­se­land wer­den eben­so er­stat­tet wie Um­buchungs­ge­büh­ren oder die Kos­ten eines neuen Flug­tickets.

Risiko einer Qua­ran­täne kurz vor dem Urlaub

Aber: Wer sei­ne Rei­se ab­sa­gen muss, weil er sich zur Zeit des Rei­se­an­tritts in Qua­ran­tä­ne be­fin­det, ist nicht ver­sichert. Ver­siche­rungs­schutz im Falle einer Qua­ran­tä­ne bei In­fek­tions­ver­acht – das kann zum Bei­spiel eine Corona-Rei­se­rück­tritt- und Rei­se­ab­bruch-Ver­siche­rung bieten. Reise­ver­an­stal­ter wie Olimar bie­ten den Corona-Zu­satz­schutz bei Buchung einer Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­siche­rung in­klu­sive an.
Lufthansa, Austrian Airlines und Swiss haben mit AIG Europe zwei Ver­siche­rungs­pa­ke­te ver­ein­bart. „Travel care“ und „Travel care Plus“ kön­nen zum Bei­spiel auf den Web­sites der Air­lines dazu ge­bucht wer­den. Das Leis­tungs­spek­trum um­fasst eine Aus­gleichs­zah­lung für eine Qua­ran­täne am Ziel­ort und eine Rei­se­rück­tritt- und Rei­se­ab­bruch­ver­siche­rung auf­grund einer Covid-19-Er­kran­kung. Die Plus-Va­rian­te deckt zu­sätz­lich Be­hand­lungs­kos­ten und einen me­di­zi­ni­schen Not­fall­rück­trans­port ab.

Das raten Ver­brau­cher­schüt­zer

Unabhän­gi­ge Ex­per­ten raten, genau zu prü­fen, wel­che Ri­si­ken tat­säch­lich ab­ge­deckt sind. Die neuen Corona-Ver­siche­run­gen der Rei­se­an­bie­ter seien kei­ne Rund­um-Sorg­los-Pa­ke­te, sagt etwa Robert Bartel von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Branden­burg. Eine gute Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­siche­rung zum Bei­spiel ist ohne­hin rat­sam.
Die Stif­tung Waren­test (Zeit­schrift «Finanztest» 1/2021) stellt aber klar: „Eine Rei­se­rück­tritts­ver­siche­rung ist aus un­se­rer Sicht kein Muss – auch in Corona-Zeiten nicht.“ Eine Po­li­ce kön­ne sich allen­falls für Fa­mi­lien mit Kin­dern und Se­nio­ren loh­nen, weil bei ihnen ge­sund­heit­lich etwas da­zwi­schen kom­men könne. Ver­brau­cher soll­ten dann auf jeden Fall prü­fen, ob der Pan­de­mie­fall ver­sichert ist.
Zudem er­gibt sich die Fra­ge, ob man eine Rei­se­rück­tritts­ver­siche­rung braucht. Denn in der Corona-Krise ist eine ge­büh­ren­freie Stor­nie­rung teils auch ohne Rück­tritts­ver­siche­rung mög­lich. Aller­dings kann es pas­sie­ren, dass Pau­schal­ur­lau­ber mit ihrem Wunsch nach Rück­tritt auf Un­ver­ständ­nis der Ver­an­stal­ter sto­ßen: Denn Angst allein gilt nicht als Stor­nie­rungs­grund. Liegt da­ge­gen eine Rei­se­warn­ung vor, kann der Ur­laub auf jeden Fall ge­büh­ren­frei ab­ge­sagt wer­den, auch ohne Ver­siche­rung.
Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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