-
Corona-Reiseversicherungen
Buchung mit beschränktem Risiko
Reisen in Zeiten von Corona kommt mit vielen Fragen einher: Kann ich meine Pauschalreise kostenlos stornieren, wenn ich oder ein Familienmitglied an Covid-19 erkranken? Wer zahlt, wenn sich meinen Urlaubsaufenthalt quarantänebedingt verlängert? Und greift die Reisekrankenversicherung, wenn ich wegen einer Corona-Infektion ins Krankenhaus muss?
7. Januar 2021
Veranstalter legen spezielle Covid-Versicherungen auf
Um Urlaubern mehr Planungssicherheit zu bieten, haben zahlreiche Versicherer ihre Leistungskataloge in den Zeiten der Pandemie angepasst. Der Schutz reicht von Covid-19-Ergänzungspolicen bis zur Erweiterung der Versicherungsbedingungen bereits bestehender Verträge. Überarbeitet wurden die Voraussetzungen für einen Reiserücktritt und auch für die Inanspruchnahme der Reisekranken- und Reiseabbruchversicherung. Wer ausreichend versichert sein möchte, muss die konkreten Angebote vergleichen.
Bei einigen Veranstaltern sind die neuen Corona-Versicherungen kostenlos im Reisepaket enthalten. So ist der Versicherungsschutz „Covid protect“ der Tui und bei einigen ihrer Tochtergesellschaften wie Airtours, Ltur und Gebeco derzeit automatisch in der Buchung integriert – zunächst bis Ende April 2021.
Die Versicherung übernimmt die ambulanten oder stationären Heilbehandlungskosten im Falle einer Covid-19-Erkrankung während des Urlaubs. Die Übernachtungskosten für eine mögliche Quarantäne im Reiseland werden ebenso erstattet wie Umbuchungsgebühren oder die Kosten eines neuen Flugtickets.
Risiko einer Quarantäne kurz vor dem Urlaub
Aber: Wer seine Reise absagen muss, weil er sich zur Zeit des Reiseantritts in Quarantäne befindet, ist nicht versichert. Versicherungsschutz im Falle einer Quarantäne bei Infektionsveracht – das kann zum Beispiel eine Corona-Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung bieten. Reiseveranstalter wie Olimar bieten den Corona-Zusatzschutz bei Buchung einer Reiserücktrittskostenversicherung inklusive an.
Lufthansa, Austrian Airlines und Swiss haben mit AIG Europe zwei Versicherungspakete vereinbart. „Travel care“ und „Travel care Plus“ können zum Beispiel auf den Websites der Airlines dazu gebucht werden. Das Leistungsspektrum umfasst eine Ausgleichszahlung für eine Quarantäne am Zielort und eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung aufgrund einer Covid-19-Erkrankung. Die Plus-Variante deckt zusätzlich Behandlungskosten und einen medizinischen Notfallrücktransport ab.
Das raten Verbraucherschützer
Unabhängige Experten raten, genau zu prüfen, welche Risiken tatsächlich abgedeckt sind. Die neuen Corona-Versicherungen der Reiseanbieter seien keine Rundum-Sorglos-Pakete, sagt etwa Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung zum Beispiel ist ohnehin ratsam.
Die Stiftung Warentest (Zeitschrift «Finanztest» 1/2021) stellt aber klar: „Eine Reiserücktrittsversicherung ist aus unserer Sicht kein Muss – auch in Corona-Zeiten nicht.“ Eine Police könne sich allenfalls für Familien mit Kindern und Senioren lohnen, weil bei ihnen gesundheitlich etwas dazwischen kommen könne. Verbraucher sollten dann auf jeden Fall prüfen, ob der Pandemiefall versichert ist.
Zudem ergibt sich die Frage, ob man eine Reiserücktrittsversicherung braucht. Denn in der Corona-Krise ist eine gebührenfreie Stornierung teils auch ohne Rücktrittsversicherung möglich. Allerdings kann es passieren, dass Pauschalurlauber mit ihrem Wunsch nach Rücktritt auf Unverständnis der Veranstalter stoßen: Denn Angst allein gilt nicht als Stornierungsgrund. Liegt dagegen eine Reisewarnung vor, kann der Urlaub auf jeden Fall gebührenfrei abgesagt werden, auch ohne Versicherung.
Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa