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Wechsel oder Mitnahme
Bei Umzug früh an Energieverträge denken
Renovieren, ausmisten, Kisten packen: Wer umzieht, hat in der Regel alle Hände voll zu tun. Da können wichtige Dinge schon mal auf der Strecke bleiben. Die Energieverträge sollten es aber nicht sein.
04. November 2022
Ein Umzug steht an: Doch was passiert nun mit den Kontrakten für Gas oder Strom? Grundsätzlich kann man seinen Vertrag behalten und mitnehmen oder den Versorger wechseln. Dabei ist wichtig: Sowohl für die Vertragsmitnahme als auch den Versorgerwechsel gelten bestimmte Fristen und Formalia.
„Wer umzieht, sollte sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, was mit den laufenden Energieverträgen passiert“, sagt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Werden die Fristen verpasst, drohen unnötige Ausgaben: Dann laufen gegebenenfalls zwei Verträge parallel.
Fristen unbedingt einhalten
Ob der Altvertrag überhaupt mitgenommen werden kann, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort finden sich auch Informationen dazu, wie lange im Voraus die Mitnahme angekündigt werden muss. Die lohnt sich aktuell besonders, wenn man einen Sondervertrag mit einer festen Laufzeit und Preisbindung hat.
Wer dennoch kündigen möchte, muss beachten: „Ein Vertrag in der Grundversorgung muss mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, ein Sondervertrag sogar sechs Wochen vor Auszug“ – und zwar schriftlich, so Schröder. Selbst dann können Ausnahmen aber dazu führen, dass die Sonderkündigung nicht wirksam ist: Beispielsweise, wenn der Lieferant innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung anbietet, den Vertrag am neuen Wohnort zu den bisherigen Konditionen fortzusetzen.
Wann ist ein Versorgerwechsel möglich?
Wenn der Vertrag gekündigt wird oder eine Belieferung am neuen Wohnort nicht möglich ist, muss ein neuer Vertrag her. Und das am besten sofort, rät Schröder. Denn in der aktuellen Situation ist ein Wechsel schwierig, günstige Anbieter sind schwer zu finden. Kunden sollten daher in Ruhe vergleichen und Anbieter anfragen, ob Neukunden überhaupt noch angenommen werden.
Wer kurzfristig keinen neuen Versorger findet, wird in die Grundversorgung des lokalen Energielieferanten aufgenommen. Der Vertrag kommt zum Teil automatisch über die erste Stromentnahme zustande. Kunden müssten den neuen Grundversorger aber unbedingt schriftlich über die Energieentnahme informieren, sagt Schröder. Das sei ihre Pflicht.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn