• Steigende Gaspreise

    Steigende Gaspreise

    Wann kommen die Kosten bei Verbrauchern an?

Noch sind die stei­gen­den Gas­prei­se und Um­la­gen nicht bei jeder­mann auf der Ab­rech­nung zu er­ken­nen. Doch frü­her oder spä­ter muss man damit rech­nen. Nur wann?

9. September 2022

Trotz des ver­spro­che­nen Ent­las­tungs­pakets und der vorüber­ge­hen­den Ab­sen­kung der Mehr­wert­steuer auf den Gas­preis: Viele Men­schen in Deutsch­land haben Sorge vor dem, was spä­tes­tens mit der Jah­res­ab­rech­nung an Kos­ten auf sie zu­kommt. Doch womit kön­nen sie über­haupt rech­nen? Be­son­ders für Mie­te­rin­nen und Mie­ter ist das oft nicht ganz klar. Ant­wor­ten, die Licht ins Dun­kel brin­gen sollen.

Pelletheizung, Fern­wärme oder doch Gas: Wie finde ich als Mie­ter heraus, welche Art von Zen­tral­hei­zung ver­baut ist?

„Da reicht ein Blick auf die jähr­liche Heiz­kos­ten­ab­rech­nung“, sagt Martin Brandis von der Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le. Denn dort seien alle auf die Mie­ter zu ver­tei­len­den Kos­ten auf­ge­führt. Unter an­de­rem müss­ten also die Brenn­stoff­kos­ten auf­tau­chen, der Ver­brauch und der Preis etwa für eine Summe Öl, Gas, Fern­wär­me oder Pellets. Neu­mie­ter zum Bei­spiel, die noch keine Heiz­kos­ten­ab­rech­nung vor­lie­gen haben, kön­nen ihre Ver­mie­ter fra­gen, wel­che Hei­zungs­art ver­baut ist. Al­ter­na­tiv hilft wo­mög­lich der Blick in den Keller: Dort könn­ten zum Bei­spiel ein Gas­zäh­ler, ein Öl­tank oder Pellet­lager Auf­schluss darüber geben, womit die Woh­nung ge­heizt wird, so Brandis.

Wann kom­men die Mehr­kos­ten bei Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern an?

Das kommt darauf an. Und zwar zum einen darauf, ob Sie Eigen­heim­be­sit­zer oder Mie­ter sind. Denn die Mehr­kos­ten schla­gen zu­nächst bei dem­je­ni­gen auf, der den Vert­rag mit dem Ver­sor­ger ge­schlos­sen hat. Im Falle der Zen­tral­hei­zung im Miets­haus also beim Ver­mie­ter, beim Eigen­heim­be­sit­zer hin­ge­gen di­rekt beim Ver­brau­cher. In der Miet­woh­nung wir­ken sich die hö­he­ren Kos­ten wo­mög­lich erst mit der Neben­kos­ten­ab­rech­nung im Rah­men einer Nach­zah­lung aus.
Es kommt aber auch darauf an, welche Art von Ver­trag mit dem Ver­sor­ger ge­schlos­sen wurde. Wer in der Grund­ver­sor­gung ist oder einen Lauf­zeit­ver­trag ohne Preis­ga­ran­tie ge­schlos­sen hat, dem kann der Gas­preis mit einer Frist von sechs Wochen er­höht wer­den – egal ob auf­grund einer all­ge­mei­nen Preis­stei­ge­rung des Gases oder einer Um­lage. Be­trof­fe­ne, die von ihrem Ver­sor­ger also bis­lang nicht über eine Preis­an­pas­sung in­for­miert wor­den sind, droht die Preis­stei­ge­rung frü­hes­tens zum 1. November. Brandis geht davon aus, dass der Groß­teil der Miets­häu­ser an die Grund­ver­sor­gung an­ge­bun­den ist.
Bei Lauf­zeit­ver­trä­gen mit Preis­ga­ran­tie – in der Regel höchs­tens zwei Jahre – sind Preis­an­he­bun­gen trotz gül­ti­ger Preis­an­pas­sungs­klau­seln nicht ohne Wei­te­res mög­lich. Aber: Die Um­la­gen bil­den hier eine Aus­nahme. Sie sol­len auch bei Lauf­zeit­ver­trä­gen di­rekt an die Ver­brau­cher wei­ter­ge­ge­ben wer­den kön­nen, sagt Ver­brau­cher­schüt­zer Brandis.

Sollten Mieter für das kom­men­de Jahr bes­ser Geld zurück­legen?

Der Deutsche Mieter­bund rät, wenn mög­lich schon jetzt etwas Geld an­zu­spa­ren, um im kom­men­den Jahr die Mehr­kos­ten be­glei­chen zu kön­nen. Mie­te­rin­nen und Mie­ter könn­ten aber auch schon in die­sem Jahr frei­wil­lig eine er­höh­te Voraus­zah­lung mit dem Ver­mie­ter ver­ein­ba­ren, um einer hohen Nach­zah­lung vor­zu­beugen.

Kann ich schon jetzt kal­ku­lie­ren, wel­che Kos­ten auf mich zukommen?

Bei Eigen­heim­be­sit­zern ist das in der Regel ein­facher. Sie ken­nen ihren ak­tuel­len Gas­preis und kön­nen ihren un­ge­fäh­ren Ver­brauch an­hand ihres Zäh­lers oder ihrer Vor­jah­res­ab­rech­nung ein­schät­zen.
Mieterinnen und Mieter haben es im Zwei­fel schwe­rer. Zwar sind Ver­mie­ter ver­pflich­tet, ihnen auch unter dem Jahr Aus­kunft über ihren Ver­brauch zu geben, über Preis­er­hö­hun­gen hin­ge­gen müs­sen Ver­mie­ter nicht in­for­mie­ren. Mie­te­rin­nen und Mie­ter haben laut Martin Brandis aber ein Recht auf Ein­sicht in die Gas­kos­ten­be­le­ge. Mit einem ge­üb­ten Blick ließen sich dort die Gas­preise ablesen.
Foto: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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