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Spielraum in der Krise
Worauf Mieter achten müssen
Kurzarbeit, Kündigung oder schlicht keine Aufträge mehr – die Corona-Krise schlägt bei vielen finanziell voll durch. Doch laufende Kosten müssen auch weiterhin bezahlt werden. Zum Beispiel die Miete.
11. Mai 2020
Das Problem: Entsteht ein Zahlungsrückstand von mehr als einer Monatsmiete, dürfe der Vermieter grundsätzlich fristlos kündigen, stellt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB) klar. Auf den Grund, warum der Mieter nicht zahlen konnte, komme es dabei gar nicht an.
Doch in einer Ausnahmesituation wie aktuell mit Corona gibt es eine gute Nachricht: Wer aufgrund der derzeitigen Situation zum Beispiel seinen Job verloren hat und Probleme mit der Mietzahlung bekommt, muss nicht fürchten, auch nun noch die Wohnung zu verlieren.
Erleichterungen für betroffene Mieter
Denn Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz beschlossen, das Mietern helfen soll. Danach darf ihnen nicht gekündigt werden, wenn sie bis Ende Juni wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten. „Dafür müssen sie ihrem Vermieter allerdings glaubhaft machen, dass das tatsächlich an der Virus-Pandemie liegt“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Wichtig in diesem Zusammenhang: „Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt im Grundsatz bestehen“, erklärt Hartmann. „Mieter sind die Summe also weiter schuldig.“ Begleichen müssen sie ihre Schulden innerhalb der kommenden zwei Jahre.
Mietzahlung nicht kommentarlos einstellen
Jetzt einfach die Miete nicht mehr zu überweisen, ist aber keine gute Idee. „Sie müssen den Vermieter schon darüber informieren, dass Sie derzeit nicht zahlen können“, sagt Happ. Wer das nicht macht, riskiert nämlich trotzdem die Kündigung. Denn der Schutz des neuen Gesetzes greift ausdrücklich für diejenigen, die von der Corona-Krise betroffen sind.
Und wie den Nachweis erbringen? Das kann auf vielen Wegen geschehen, zum Beispiel durch die Vorlage der Kündigung des Arbeitgebers oder Absagen von Projekten oder Veranstaltungen oder einem Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass kein Geld mehr eingeht.
Mit Vermieter ins Gespräch kommen
Um Probleme oder Missverständnisse zu vermeiden ist es jetzt wichtig, dass Mieter und Vermieter ins Gespräch kommen. „Viele kleine Vermieter sind ja selbst von der Krise betroffen“, sagt Happ. An schnellen Kündigungen seien private Vermieter meist nicht interessiert. „Für eine leerstehende Wohnung bekomme ich am Ende ja auch nichts.“
Wichtig zu beachten: Die Mietschulden, die aufgrund der Corona-Krise entstehen, müssen verzinst werden. Die Verzugszinsen orientieren sich am offiziellen Basiszins. Vermietern stehen 5 Prozentpunkte über diesem Basiszins zu. Derzeit müssen Mieter also laut Happ mit etwa 4 Prozent Zinsen auf ihre Schulden rechnen.
Rückzahlungsplan vereinbaren
Am besten ist es, sich auch gleich über die Rückzahlung zu verständigen. „Gesetzlich geregelt ist es nicht, wie Sie das Geld zurückzahlen müssen“, erklärt Hartmann. „Ob das nach und nach passiert oder auf einen Schlag ist also eigentlich egal.“ Dass das Geld zurückgezahlt werden muss, daran geht aber kein Weg vorbei.
Mieter und Vermieter sollten versuchen sich so zu einigen, dass für beide Seiten Planungssicherheit besteht, etwa in dem Ratenzahlung individuell vereinbart wird. Mieter können so verhindern, dass sie durch die zusätzliche Zahlung wieder in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Auf was auch immer sich Mieter und Vermieter einigen, eines ist aus Sicht von Hartmann dabei wichtig: „Vereinbarungen sollten aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.“
Foto: Sven Hoppe/dpa