Achtung vor Frost in ungenutzten Gebäuden
82 % der Frostschäden an Wasser-und Heizungsleitungen entstehen in nicht oder nur teilweise genutzten Immobilien. Ferienhäuser und Mehrfamilienhäuser mit freien Wohnungen sind ebenso betroffen wie Immobilien in Umbauphasen und beim Eigentümerwechsel.
15. Dezember 2020
Wenn auch die Winter milder zu werden scheinen, entstehen durch Frosteinwirkung auf wasserführende Leitungen von Gebäuden jedes Jahr viele Schäden. Nach einer Statistik des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) werden 82 Prozent der betroffenen Objekte während der Schadenentstehung nicht bewohnt.
Durch die entstehenden Leckagen treten häufig große Mengen Wasser aus und eine umfangreiche Sanierung des Hauses wird notwendig. „Wir haben immer wieder Fälle, in denen Nachbarn die Feuerwehr rufen, weil zum Beispiel Wasser aus der Haustür läuft“, sagt IFS-Geschäftsführer Dr. Hans-Hermann Drews.
Um die Leitungen einer unbewohnten Immobilie in einer Frostphase zu schützen, müssen sie entweder entleert oder das Gebäude muss ausreichend beheizt werden. Was in diesem Zusammenhang ausreichend ist, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel vom Leitungsverlauf, der Wärmedämmung und der Wetterlage. Die erforderliche Beheizung muss für jedes Gebäude individuell bewertet werden. „Viele Eigentümer und Nutzer glauben, mit der Frostschutzeinstellung am Heizkörperthermostat die Leitungen ausreichend zu schützen. Doch diese Thermostateinstellung kann im Einzelfall vollkommen unzureichend sein, und zum Beispiel in Abseiten können dennoch Leitungen einfrieren“, so Drews.
Wird eine Immobilie in der kalten Jahreszeit über einen längeren Zeitraum nicht genutzt, so empfiehlt das IFS die Entleerung der Leitungen. Andernfalls muss die Beheizung gewährleistet sein und – abhängig von den Wetterbedingungen und dem Gebäudezustand – im Extremfall täglich kontrolliert werden. „Um das mögliche Ausmaß eines Leitungswasserschadens zu begrenzen, sollten Sie bei längerer Abwesenheit übrigens generell den Hauptwasserhahn schließen“, rät der Schadenforscher. Das ist bereits bei einem längeren Winterurlaub sinnvoll.
Ob Außenwasserhahn, Regentonne, die alten Leitungen in der Abseite oder die Zuleitung zur neuen Dachzentrale: Wo im und um Ihr Haus Frostschäden drohen, können Sie unkompliziert und kostenlos prüfen unter www.ifs-ev.org/wintercheck.
Um die Leitungen einer unbewohnten Immobilie in einer Frostphase zu schützen, müssen sie entweder entleert oder das Gebäude muss ausreichend beheizt werden. Was in diesem Zusammenhang ausreichend ist, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel vom Leitungsverlauf, der Wärmedämmung und der Wetterlage. Die erforderliche Beheizung muss für jedes Gebäude individuell bewertet werden. „Viele Eigentümer und Nutzer glauben, mit der Frostschutzeinstellung am Heizkörperthermostat die Leitungen ausreichend zu schützen. Doch diese Thermostateinstellung kann im Einzelfall vollkommen unzureichend sein, und zum Beispiel in Abseiten können dennoch Leitungen einfrieren“, so Drews.
Wird eine Immobilie in der kalten Jahreszeit über einen längeren Zeitraum nicht genutzt, so empfiehlt das IFS die Entleerung der Leitungen. Andernfalls muss die Beheizung gewährleistet sein und – abhängig von den Wetterbedingungen und dem Gebäudezustand – im Extremfall täglich kontrolliert werden. „Um das mögliche Ausmaß eines Leitungswasserschadens zu begrenzen, sollten Sie bei längerer Abwesenheit übrigens generell den Hauptwasserhahn schließen“, rät der Schadenforscher. Das ist bereits bei einem längeren Winterurlaub sinnvoll.
Ob Außenwasserhahn, Regentonne, die alten Leitungen in der Abseite oder die Zuleitung zur neuen Dachzentrale: Wo im und um Ihr Haus Frostschäden drohen, können Sie unkompliziert und kostenlos prüfen unter www.ifs-ev.org/wintercheck.
Quelle: Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung e.V.