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    Sommerurlaub

    Bei kurzfristiger Buchung nichts überstürzen

Last-Minute-An­ge­bo­te ver­bin­den vie­le mit Schnäpp­chen – doch das sind sie nicht im­mer. Wer kurz­fris­tig in den Som­mer­ur­laub möch­te, soll­te nicht nur des­halb auf­pas­sen. Wo­rauf es noch zu ach­ten gilt.

02. Juli 2024

 

Be­vor Ur­lau­be­rin­nen und Ur­lau­ber das Geld für ei­ne ge­buch­te Rei­se über­wei­sen, soll­ten sie prü­fen, ob sie den Rei­se­ver­si­che­rungs­schein be­kom­men ha­ben. Die­ses Do­ku­ment fin­den Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher häu­fig auf der Rück­sei­te ih­rer Bu­chungs­be­stä­ti­gung. 
Wie wich­tig das ist, hat die FTI-Plei­te vor we­ni­gen Wo­chen ge­zeigt. Der Rei­se­si­che­rungs­schein sichert Ver­brau­cher im Fall ei­ner In­sol­venz des Rei­se­an­bie­ters ab, er­klärt Tiana Schön­bohm. Die Rechts­ex­per­tin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Nie­der­sach­sen rät: „Kun­din­nen und Kun­den soll­ten da­her erst be­zah­len, wenn ih­nen ein gül­ti­ger Rei­se­si­che­rungs­schein vor­liegt, im Not­fall auch erst am Flug­ha­fen.“ 

Recht­lich auf der si­che­ren Sei­te?

Wich­tig zu wis­sen: Im Ge­gen­satz zu den meis­ten on­line ab­ge­schlos­se­nen Kauf­ver­trä­gen gilt das Wi­der­rufs­recht bei Rei­se­bu­chun­gen nicht. „Egal, ob Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher vor Ort im Rei­se­büro oder im In­ter­net bu­chen, sie kön­nen den Ver­trag un­ter nor­ma­len Um­stän­den nicht ein­fach wi­der­ru­fen“, gibt Schön­bohm zu be­den­ken. 
Rei­sen­de soll­ten al­so die Ver­trags­be­din­gun­gen ge­nau prü­fen. Das gilt ins­be­son­de­re bei Last-Mi­nu­te-An­ge­bo­ten. Denn der Be­griff ist nicht ge­schützt – so­mit kön­nen auch re­la­tiv teu­re An­ge­bo­te als ver­meint­li­che Schnäpp­chen an­ge­prie­sen wer­den. 
Hin­zu kommt: Wer ei­ne Rei­se nicht an­tre­ten kann und die­se stor­niert, muss dafür häu­fig Ge­büh­ren zah­len. Die Stor­no­ge­büh­ren sind oft ge­staf­felt – je nä­her das Da­tum rückt, um­so hö­her fal­len sie al­so in der Re­gel aus. 

Ein­rei­se­be­stim­mun­gen be­kannt?

Ent­spre­chend gilt: Wer kurz­fris­tig ei­ne Rei­se bu­chen will, soll­te sich den­noch ge­nug Zeit neh­men, die Last-Mi­nu­te-An­ge­bo­te gründ­lich zu prü­fen. Da­zu ge­hört auch, sich vor­ab die Ein­rei­se­be­stim­mun­gen für das Ziel­land ge­nau durch­zu­le­sen. „Ist der Pass not­wen­dig? Muss ein Vi­sum be­an­tragt wer­den? Wie steht es um Impf- und Zoll­be­stim­mun­gen? Das sind Fra­gen, die Rei­se­wil­li­ge am bes­ten so früh wie mög­lich klä­ren“, rät Schön­bohm. Sonst läuft man wo­mög­lich Ge­fahr, dass die Zeit fehlt, um et­wa Rei­se­do­ku­men­te zu be­schaf­fen. 
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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