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    Diese 6 Tipps führen Sie sicher

    durch Stau und Stop and Go

Ein­ge­klemmt zwi­schen Au­tos und end­lo­sen Brems­lich­tern wird ein Stau schnell zur Ge­dulds­pro­be. Doch auch bei sto­cken­dem Ver­kehr ist Vor­sicht ge­bo­ten. Mit die­sen Tipps kom­men Sie si­che­rer durch.

06. August 2024

Bis eben lief die Fahrt noch flüs­sig, doch all­mäh­lich ver­dich­tet sich der Ver­kehr. Wäh­rend man schnell an Tem­po ver­liert, ge­winnt lang­sam die Er­kennt­nis: Die ur­sprüng­lich vom Na­vi vor­her­ge­sag­te An­kunfts­zeit dürf­te nicht mehr zu hal­ten sein – Stau! Da­mit es trotz ner­vi­ger War­te­zei­ten für al­le Be­tei­lig­ten mög­lichst si­cher bleibt und es kei­ne Buß­gel­der ha­gelt, ge­ben der Au­to Club Eu­ro­pa (ACE) und der ADAC Tipps: 

1. Schon vor dem Stau an den Stau den­ken

Klar, manch­mal ist ein­fach zu viel los, oder es pas­sie­ren Pan­nen und Un­fäl­le. Doch ei­ne gu­te Vor­be­rei­tung und Auf­merk­sam­keit kön­nen das Ri­si­ko min­dern hel­fen, im längs­ten Stau zu lan­den. Da­zu tra­gen bei der vor­he­ri­gen Rou­ten­pla­nung und un­ter­wegs Ver­kehrs-Apps, mo­der­ne Na­vis aber letzt­lich auch ganz klas­sisch der ein­ge­schal­te­te Ver­kehrs­funk im Ra­dio bei. Sie kön­nen et­wa war­nen vor Ge­fah­ren­stel­len, Staus und sto­cken­dem Ver­kehr. 
Sind ein­zel­ne oder meh­re­re Spu­ren ge­sperrt, fä­delt man sich dann nach dem Reiß­ver­schluss-Prin­zip ein. Wich­tig ist laut ACE, sich eben nicht zu früh auf der noch frei­en Spur ein­zu­ord­nen. Auch muss dar­auf ge­ach­tet wer­den, dass man an­de­ren Fahr­zeu­gen di­rekt vor der Eng­stel­le das Ein­fä­deln er­mög­licht. Wer zu früh wech­selt und Lü­cken zu­fährt, ver­län­gert den Stau durch sein Ver­hal­ten zu­sätz­lich, so der Au­to­club. 

2. Die Ret­tungs­gas­se: Le­bens­ret­ter in der Not

Schon bei sto­cken­dem Ver­kehr müs­sen Au­to­fah­rer ei­ne Ret­tungs­gas­se bil­den, da­mit et­wa Not­arzt- oder Po­li­zei­fahr­zeu­ge schnell durch­kom­men kön­nen. Sie wird stets zwi­schen dem lin­ken und den übri­gen Fahr­spu­ren ge­bil­det. Wer sich nicht dar­an hält, ris­kiert ein Buß­geld von bis zu 320 Eu­ro, zwei Punk­te in Flens­burg und ei­nen Mo­nat Fahr­ver­bot, so der ADAC. 
Al­ler­dings ist der Stands­trei­fen auf der rech­ten Sei­te der Fahr­bahn für Pan­nen­fahr­zeu­ge re­ser­viert und darf da­her in der Re­gel auch nicht für die Bil­dung ei­ner Ret­tungs­gas­se ge­nutzt wer­den. Falls je­doch Ver­kehrs­zei­chen die Nut­zung des Stand­strei­fens aus­drück­lich er­lau­ben, kann die­ser wie ein rech­ter Fahr­strei­fen ver­wen­det wer­den. 

3. Rechts über­ho­len in Aus­nah­me­fäl­len

Laut der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung ist das Über­ho­len an­de­rer Fahr­zeu­ge grund­sätz­lich nur auf der lin­ken Sei­te er­laubt. Es gibt je­doch Aus­nah­men. Rechts über­ho­len ist dann auf der Au­to­bahn ge­stat­tet, wenn der Ver­kehr auf dem lin­ken Fahr­strei­fen ent­we­der still­steht oder mit höch­stens 60 km/h fährt. Bei ste­hen­dem Ver­kehr ist da­für ei­ne ma­xi­ma­le Ge­schwin­dig­keit von 20 km/h vor­ge­se­hen. Ist der Ver­kehr in Be­we­gung, darf die Dif­fe­renz­ge­schwin­dig­keit beim Über­ho­len maxi­mal 20 km/h be­tra­gen. 

4. Aus­stei­gen auf der Au­to­bahn ist ta­bu – nein, auch zum Aus­tre­ten nicht

Das Aus­stei­gen auf der Au­to­bahn ist ver­bo­ten, es sei denn, es dient der Ab­si­che­rung ei­ner Un­fall­stel­le. Hält die Ver­kehrs­stö­rung doch mal län­ger an, wie bei ei­ner Voll­sper­rung, zeigt die Po­li­zei laut ADAC je­doch oft­mals Nach­sicht. Den­noch ist auch in die­sem Fall größ­te Vor­sicht ge­bo­ten. Der ADAC emp­fiehlt, nah beim ei­ge­nen Fahr­zeug zu blei­ben und im Fal­le ei­nes Un­falls die Ar­beit der Ret­tungs­kräf­te in kei­ner Form zu be­hin­dern. 
Ein an­de­res zu­wei­len brenz­li­ges The­ma ist da­von auch be­trof­fen. Denn was ma­chen, wenn man mal „muss“? Lei­der – auch wenn es noch so dring­lich ist – zählt der Toi­let­ten­gang nicht als Not­fall, für den man auf dem Sei­ten­strei­fen an­hal­ten darf. 

5. Smart­phone-Nut­zung – nur bei ab­ge­schal­te­tem Mo­tor

Ohne Frei­sprech­an­la­ge ist es auch im Stau ver­bo­ten, am Han­dy zu te­le­fo­nie­ren oder zu tip­pen. Kommt der Ver­kehr zum Er­lie­gen, bie­tet es sich an, den Mo­tor aus­zu­schal­ten. Un­ter die­sen Um­stän­den dür­fen Sie das Ge­rät aus­nahms­wei­se in die Hand neh­men, um et­wa ei­ne drin­gen­de Nach­richt zu sen­den. Läuft der Mo­tor wäh­rend der Han­dy­nut­zung je­doch, gilt dies als Ver­stoß ge­gen das Han­dy­ver­bot und es droht ein Buß­geld von bis zu 200 Euro, zwei Punk­te in Flens­burg und ein ein­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot. 

6. Kein Rück­wärts­fah­ren oder Wen­den im Stau

Nach vorn ist kein En­de des Staus in Sicht und die Ab­fahrt auf die ret­ten­de Land­stra­ße ist noch im Rück­spie­gel zu er­ken­nen: Wer Zeit spa­ren will, kann schnell mal auf schlech­te Ideen kom­men. Denn auf der Au­to­bahn den Rück­wärts­gang ein­zu­le­gen oder das Fahr­zeug zu wen­den, ist grund­sätz­lich ver­bo­ten. Nur in dem Son­der­fall ei­ner län­ger an­dauern­den Voll­sper­rung kann die Po­li­zei da­zu auf­ru­fen, den Ver­kehr von der Au­to­bahn ab­zu­lei­ten. Wer aber auf ei­ge­ne Faust han­delt, muss mit ei­ner Geld­bu­ße von bis zu 200 Eu­ro, zwei Punk­ten und ei­nem ein­mo­na­ti­gen Fahr­ver­bot rech­nen. 
Foto: Bodo Marks/dpa/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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