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Diese 6 Tipps führen Sie sicher
durch Stau und Stop and Go
Eingeklemmt zwischen Autos und endlosen Bremslichtern wird ein Stau schnell zur Geduldsprobe. Doch auch bei stockendem Verkehr ist Vorsicht geboten. Mit diesen Tipps kommen Sie sicherer durch.
06. August 2024
Bis eben lief die Fahrt noch flüssig, doch allmählich verdichtet sich der Verkehr. Während man schnell an Tempo verliert, gewinnt langsam die Erkenntnis: Die ursprünglich vom Navi vorhergesagte Ankunftszeit dürfte nicht mehr zu halten sein – Stau! Damit es trotz nerviger Wartezeiten für alle Beteiligten möglichst sicher bleibt und es keine Bußgelder hagelt, geben der Auto Club Europa (ACE) und der ADAC Tipps:
1. Schon vor dem Stau an den Stau denken
Klar, manchmal ist einfach zu viel los, oder es passieren Pannen und Unfälle. Doch eine gute Vorbereitung und Aufmerksamkeit können das Risiko mindern helfen, im längsten Stau zu landen. Dazu tragen bei der vorherigen Routenplanung und unterwegs Verkehrs-Apps, moderne Navis aber letztlich auch ganz klassisch der eingeschaltete Verkehrsfunk im Radio bei. Sie können etwa warnen vor Gefahrenstellen, Staus und stockendem Verkehr.
Sind einzelne oder mehrere Spuren gesperrt, fädelt man sich dann nach dem Reißverschluss-Prinzip ein. Wichtig ist laut ACE, sich eben nicht zu früh auf der noch freien Spur einzuordnen. Auch muss darauf geachtet werden, dass man anderen Fahrzeugen direkt vor der Engstelle das Einfädeln ermöglicht. Wer zu früh wechselt und Lücken zufährt, verlängert den Stau durch sein Verhalten zusätzlich, so der Autoclub.
2. Die Rettungsgasse: Lebensretter in der Not
Schon bei stockendem Verkehr müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden, damit etwa Notarzt- oder Polizeifahrzeuge schnell durchkommen können. Sie wird stets zwischen dem linken und den übrigen Fahrspuren gebildet. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot, so der ADAC.
Allerdings ist der Standstreifen auf der rechten Seite der Fahrbahn für Pannenfahrzeuge reserviert und darf daher in der Regel auch nicht für die Bildung einer Rettungsgasse genutzt werden. Falls jedoch Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens ausdrücklich erlauben, kann dieser wie ein rechter Fahrstreifen verwendet werden.
3. Rechts überholen in Ausnahmefällen
Laut der Straßenverkehrsordnung ist das Überholen anderer Fahrzeuge grundsätzlich nur auf der linken Seite erlaubt. Es gibt jedoch Ausnahmen. Rechts überholen ist dann auf der Autobahn gestattet, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen entweder stillsteht oder mit höchstens 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr ist dafür eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h vorgesehen. Ist der Verkehr in Bewegung, darf die Differenzgeschwindigkeit beim Überholen maximal 20 km/h betragen.
4. Aussteigen auf der Autobahn ist tabu – nein, auch zum Austreten nicht
Das Aussteigen auf der Autobahn ist verboten, es sei denn, es dient der Absicherung einer Unfallstelle. Hält die Verkehrsstörung doch mal länger an, wie bei einer Vollsperrung, zeigt die Polizei laut ADAC jedoch oftmals Nachsicht. Dennoch ist auch in diesem Fall größte Vorsicht geboten. Der ADAC empfiehlt, nah beim eigenen Fahrzeug zu bleiben und im Falle eines Unfalls die Arbeit der Rettungskräfte in keiner Form zu behindern.
Ein anderes zuweilen brenzliges Thema ist davon auch betroffen. Denn was machen, wenn man mal „muss“? Leider – auch wenn es noch so dringlich ist – zählt der Toilettengang nicht als Notfall, für den man auf dem Seitenstreifen anhalten darf.
5. Smartphone-Nutzung – nur bei abgeschaltetem Motor
Ohne Freisprechanlage ist es auch im Stau verboten, am Handy zu telefonieren oder zu tippen. Kommt der Verkehr zum Erliegen, bietet es sich an, den Motor auszuschalten. Unter diesen Umständen dürfen Sie das Gerät ausnahmsweise in die Hand nehmen, um etwa eine dringende Nachricht zu senden. Läuft der Motor während der Handynutzung jedoch, gilt dies als Verstoß gegen das Handyverbot und es droht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
6. Kein Rückwärtsfahren oder Wenden im Stau
Nach vorn ist kein Ende des Staus in Sicht und die Abfahrt auf die rettende Landstraße ist noch im Rückspiegel zu erkennen: Wer Zeit sparen will, kann schnell mal auf schlechte Ideen kommen. Denn auf der Autobahn den Rückwärtsgang einzulegen oder das Fahrzeug zu wenden, ist grundsätzlich verboten. Nur in dem Sonderfall einer länger andauernden Vollsperrung kann die Polizei dazu aufrufen, den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Wer aber auf eigene Faust handelt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Foto: Bodo Marks/dpa/dpa-tmn