• Wildunfälle

    Wildunfälle

    Alle zwei Minuten kol­li­diert ein Auto mit einem Tier

Die deut­schen Auto­ver­siche­rer haben 2022 rund 265.000 Wild­un­fäl­le re­gis­triert. „Rein rech­ne­risch kol­li­diert alle zwei Mi­nu­ten ein kas­ko­ver­sicher­ter Pkw mit einem Wildtier.

10. Oktober 2023

Allerdings ist die Ge­fahr eines Wild­un­falls übers Jahr un­gleich ver­teilt: Be­son­ders hoch ist das Ri­si­ko in den Mo­na­ten April und Mai und von Ok­to­ber bis De­zem­ber. Gerade in den kom­men­den Wochen soll­ten Auto­fah­rer also be­son­ders vor­sich­tig fah­ren“, sagt GDV-Haupt­ge­schäfts­führer Jörg Asmussen.

Repara­tu­ren wer­den teu­rer - Wild­un­fäl­le kos­ten Ver­siche­rer über 950 Mil­lio­nen Euro

Wie die Daten des GDV wei­ter zei­gen, sind die Schä­den nach Wild­un­fäl­len bin­nen eines Jah­res im Schnitt um über acht Pro­zent teu­rer ge­wor­den: 2022 zahl­ten die Ver­siche­rer für einen Wild­un­fall fast 3.600 Euro (2021: 3.300 Euro). „Für die­sen An­stieg gibt es zwei Grün­de: Die Ka­ros­se­rie­tei­le, die nach Wild­un­fäl­len häu­fig aus­ge­tauscht wer­den müs­sen, sind deut­lich teu­rer ge­wor­den – und die Kfz-Werk­stät­ten ver­lan­gen hö­he­re Stun­den­sätze“, so Asmussen. Ins­ge­samt zahl­ten die Ver­siche­rer für die 265.000 Wild­un­fäl­le mehr als 950 Mil­lio­nen Euro.

Riskante Aus­weich­ma­nö­ver ver­meiden

Die Ver­siche­rer raten Auto­fah­rern, die Warn­schil­der vor Wild­wech­sel zu be­ach­ten und ihre Fahr­wei­se ent­spre­chend an­zu­pas­sen: Am Rand von Wie­sen, Fel­dern und Wäl­dern soll­ten Fah­rer vor allem in der Däm­me­rung die Ge­schwin­dig­keit ver­rin­gern. Wenn Wild auf der Stra­ße oder am Stra­ßen­rand auf­taucht, soll­ten Auto­fah­rer das Fern­licht ab­blen­den und lang­sam fah­ren. „Ris­kan­te Aus­weich­ma­nö­ver sind nicht rat­sam: Die Kol­li­sion mit einem an­de­ren Auto oder einem Baum ist in der Regel ge­fähr­licher als der Zu­sam­men­prall mit einem Wild­tier“, so Asmussen.

Verhaltens­tipps nach einem Wild­un­fall

  • Unfallstelle sichern: Warn­blink­­licht ein­schal­ten, Warn­drei­eck auf­stellen.
  • Die Polizei be­nach­rich­ti­gen.
  • Ein ver­letz­tes oder ge­tö­te­tes Tier mög­lichst nicht an­fas­sen. Das Ber­gen des Tie­res ist Auf­gabe des Förs­ters oder Jagd­päch­ters.
  • Fotos vom Unfall­ort, vom Tier und vom Fahr­zeug machen. Das ist hilf­reich für eine schnel­le Scha­den­be­ar­bei­tung.
  • Eine Wild­un­fall­be­schei­ni­gung von Po­li­zei, Förs­ter oder Jagd­päch­ter aus­stel­len lassen.
  • Den Ver­siche­rer an­ru­fen, bevor die Wild­spu­ren be­sei­tigt sind oder das Fahr­zeug re­pa­riert, ver­schrot­tet oder ver­kauft wird.

Nach Wild­un­fäl­len ent­schä­digt die Voll- bzw. Teil­kas­ko­ver­siche­rung

Schäden am ei­ge­nen Auto, die durch Haar­wild wie Rehe und Wild­schwei­ne ver­ur­sacht wer­den, be­gleicht die Voll- bzw. Teil­kas­ko­ver­siche­rung. Ei­ni­ge Ver­siche­rer haben ihren Schutz zu­sätz­lich auf Un­fäl­le mit be­stimm­ten wei­te­ren oder auch Tie­ren aller Art aus­ge­wei­tet. Auf den per­sön­lichen Scha­den­­frei­heits­ra­batt hat ein Wild­scha­den kei­nen Ein­fluss.
Quelle: GDV-Medien­in­for­ma­tion

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