• Kosmetikkauf

    Umweltfreund­licher Kosmetik­kauf

    Darauf können Sie achten

Inhalt und Ver­packung: Auch beim Kos­me­tik­kauf kann man mög­lichst umwelt­freund­liche Pro­duk­te be­vor­zu­gen. Doch wie er­kennt man die eigent­lich – und wo lauern Fall­stricke? Eine Exper­tin gibt Tipps.

08. April 2024

Wer Shampoo, Duschgel oder Cremes einkauft, hat oft vor allem eines: die Qual der Wahl. Will man möglichst umwelt­freund­liche Kosmetik­pro­dukte, sollte man sich nicht von Bildern in die Irre führen lassen, die auf den ersten Blick Natur­ver­bun­den­heit sug­ge­rieren. „Es ist ja sehr beliebt auf Kosmetik­ver­packungen mit Ab­bil­dungen von Pflanzen und Blättern, Blüten und Früchten zu werben“, sagt Kerstin Effers, Refe­ren­tin für Umwelt und Gesund­heits­schutz bei der Ver­braucher­zentrale NRW. Doch tat­säch­liche Aus­sage­kraft haben solche Motive nicht unbedingt – ebenso wenig wie eine braune oder grüne und damit wo­möglich besonders ökologisch aus­sehende Ver­packung.
Über­haupt: Nicht alles was auf den ersten Blick umwelt­freund­lich oder natürlich klingt oder aussieht, muss das auch sein. Genauer hinsehen sollte man Effers zufolge etwa, wenn auf der Kos­metik­packung angegeben wird, dass ein Produkt einen bestimmten Anteil an natür­lichen Inhalts­stof­fen habe, 98 Prozent bei­spiels­weise. Denn in diese Angabe kann der Wasser­anteil des Produkts ein­fließen. „Wenn Sie zum Beispiel ein Shampoo oder ein Duschgel kaufen, kann das locker zu 80 Prozent aus Wasser bestehen“, erklärt die Ver­braucher­schützerin. „Dann ist man wirklich schnell bei den angegebenen 98 Prozent. Würde man das aller­dings ohne das Wasser aus­rechnen, wären nicht nur zwei, sondern zehn Prozent nicht natürlichen Ursprungs.“

Inhaltsstoffe: Auf die Reihen­folge kommt es an

Auch dass ein Produkt den Her­stel­ler­angaben zufolge „frei von“ einem bestimmten Inhalts­stoff sei, sage nichts über dessen restliche Zu­sam­men­setzung aus. Die Angabe „frei von Mikro­plastik“ schließe Effers zufolge etwa nicht aus, dass andere schwer ab­bau­bare lösliche Kunst­stoffe verwendet wurden.  Und wird mit bestimmten Inhalts­stof­fen geworben, sollte man zu­mindest einmal dessen Position auf der Liste der Inhalts­stof­fe in Augen­schein nehmen.  „Es kommt häufig vor, dass Kosmetik mit pflanzlichen Inhalts­stoffen wirbt, die oft nur zu einem ganz geringen Anteil enthalten sind, während die Haupt­be­stand­teile dann chemisch-synthetische Inhalts­stof­fe sind“, sagt Kerstin Effers. 
Anders als bei Lebens­mit­teln muss der Anteil einer im Titel aus­ge­lobten Zutat bei Kosmetika zwar nicht in Prozent angegeben werden. Der Menge nach müssen die Inhalts­stof­fe aber schon in ab­stei­gen­der Reihen­folge auf­ge­listet werden. „Und dann kann es sein, dass Sie beispiels­weise Aloe-Vera-Creme kaufen und Aloe Vera steht noch hinter dem Kon­servie­rungs­mit­tel bei den Inhalts­stof­fen“, so Effers.

Begriff Upcycling ist nicht klar definiert

Ebenfalls gut zu wissen: Wird das Stich­wort Upcycling bei Kosmetika verwendet, bedeutet das zwar womöglich, dass für ein Produkt etwa Pflanzen­teile genutzt wurden, die sonst keine Ver­wer­tung gefunden hätten, Nuss­kerne oder Schalen von Obst zum Beispiel. Gesetz­liche Vorgaben für die Ver­wendung des Begriffs gibt es Ver­braucher­schützerin Effers zufolge aber nicht. 
Was Herstellern allerdings in absehbarer Zukunft nicht mehr möglich sein dürfte:  All­ge­meine Werbe­slogans wie „umwelt­freund­lich“, „klima­neutral“ oder „biologisch ab­baubar“ ohne belastbare Beweise dafür auf Produkte zu drucken. Ein ent­sprechen­des Gesetz hat das Europäische Parlament im Januar dieses Jahres verabschiedet. Die Mit­glieds­staaten müssen dem noch zu­stimmen, die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Richt­linie in natio­nales Recht um­zu­setzen.

Worauf kann man sonst noch achten?

Geht es um möglichst umwelt­freund­liche Inhalts­stoffe, sei es eine gute Idee, sich an Natur­kos­metik­siegeln wie etwa Demeter, Natrue (organic), Cosmos/BDIH (organic) und Cosmos/Ecocert (organic) zu orientieren, sagt Ver­braucher­schützerin Effers: „Viele Stoffe, die entweder für die Haut oder für die Umwelt proble­matisch sind, sind hier von vornherein aus­geschlossen. Die Anfor­de­rungen, die diese Kosmetik­siegel an die Inhaltsstoffe stellen, gehen weit über das hinaus, was der Gesetz­geber vor­schreibt.“

Feste Kosmetik braucht keine Plastik­flaschen 

Soll die Verpackung möglichst nach­haltig sein, kann man vor allem auf eines achten: Shampoo, Duschmittel, Body­lotion und Co. aus­wählen, die mit möglichst wenig davon aus­kommen. 
Eine gute Option seien Effers zufolge etwa feste Kos­me­tik­pro­dukte, feste Shampoos in Stück­form beispiels­weise oder Dusch­stücke, die mittler­weile in großer Auswahl in den Drogerie- und Super­markt­re­galen zu finden sind. 
„Erstens muss man da nicht diese 80 Prozent Wasser noch mit­ver­packen, was ja immer viel Plastik­ver­packung erfordert. In der Regel sind die Stücke in Unver­packt­läden sogar gar nicht verpackt, anderswo in einer Papp­schachtel“, so die Expertin. „Und sie sind auch meistens von den Inhalts­stoffen her relativ unkritisch – besonders solche mit Natur­kos­metik-Siegel. Das ist auf jeden Fall eine gute Alter­native zu kon­ven­tionel­len wasser­hal­tigen Produkten in großen Plastik­flaschen.“
Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

Das könnte Sie auch interes­sieren

KidsInvest

Sie möchten Ihren Kin­dern, Enkeln, Nich­ten, Nef­fen oder Paten­kin­dern einen fi­nan­ziell ab­ge­sicher­ten Start in die Zu­kunft schen­ken? Mit un­se­rer KidsInvest machen Sie dabei alles richtig.

Jetzt mehr erfahren

Fahrrad­ver­siche­rung

Sie lieben Ihr Fahrrad? Dann ist die Fahr­rad­ver­siche­rung der Öffent­lichen Olden­burg genau das Rich­tige für Sie.
Denn sie greift bei fast jedem Scha­den, der Ihrem Rad welt­weit zu­sto­ßen kann, wie z. B. Dieb­stahl, Van­da­lis­mus, Teile­dieb­stahl, Sturz­schä­den oder de­fek­ten Akku.

Jetzt mehr erfahren

Absicherung der Arbeitskraft

Ihre Arbeits­kraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Doch was passiert, wenn ich schwer erkranke, einen Unfall habe oder berufs­unfähig werde? Der ge­setzlicher An­spruch reicht hierfür nicht aus.

Jetzt mehr erfahren

Wir für Sie

Sie interessieren sich für Themen rundum die Öffentliche? Dann sind Sie hier genau richtig!

Zum Bereich "Wir für Sie"