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    Statt Gehaltserhöhung

    Wann sich steuerfreie Extras lohnen

Am Mo­nats­en­de bleibt zu we­nig Geld übrig, doch die ge­wünsch­te Ge­halts­er­hö­hung scheint weit ent­fernt? Dann kön­nen Sie viel­leicht steuer­freie Ex­tras aus­han­deln. Wel­che es gibt – und wie man sie be­kommt

17. März 2023

Ge­ra­de in Zei­ten der In­fla­tion be­mer­ken Be­schäf­tig­te oft, dass sie mit ih­rem Ge­halt nicht mehr so weit kom­men wie ge­wohnt. Für man­che heißt das auch: Zeit für Ge­halts­ver­hand­lun­gen. Doch da­bei muss man nicht nur an ein hö­he­res Brut­to­ge­halt den­ken. Denn mög­lich sind auch Ex­tras. Sie kön­nen un­ter Um­stän­den leich­ter aus­ge­han­delt wer­den und teil­wei­se so­gar mehr ein­brin­gen. Denn ei­ne gan­ze Rei­he ist für Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer steu­er- und so­zial­ab­ga­ben­frei.

Vom Fahr­rad bis zum Gut­schein

Der Klas­si­ker un­ter den steu­er­frei­en Ex­tras ist das Job­ticket, so Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steu­er­zah­ler Deutsch­land. „Da­für braucht der Ar­beit­ge­ber nur ei­nen Nach­weis des Ar­beit­neh­mers über das be­ste­hen­de Abo.“ Ar­beit­neh­mer müs­sen al­ler­dings be­ach­ten, dass die ge­spon­ser­ten Ticket­­kos­ten spä­ter die ab­zieh­ba­ren Fahrt­kos­ten in der Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung min­dern. „Ei­ne wei­te­re Mög­lich­keit sind Fahr­rä­der. An­schaf­fung und Lea­sing müs­sen da­bei über den Ar­beit­ge­ber lau­fen“, so die Ex­per­tin vom Bund der Steu­er­zah­ler.
Was vie­le nicht wis­sen: Die Ex­tras schlie­ßen sich ge­gen­sei­tig nicht aus. Der Ar­beit­ge­ber kann dem Ar­beit­neh­mer so­wohl ein Job­ticket wie auch ein Fahr­rad als Ex­tra ge­wäh­ren, sagt Karbe-Geßler. Und ne­ben Zu­schüs­sen zur Fort­be­we­gung sind auch ganz an­de­re steuer­freie Zu­wen­dun­gen denk­bar.

Be­zug zum Job ist nicht not­wen­dig

„Der Ar­beit­ge­ber kann dem Ar­beit­neh­mer mo­nat­lich 50 Euro in Gut­schei­nen ge­wäh­ren“, so Karbe-Geßler. Vom Gut­schein fürs Le­bens­mit­tel­ge­schäft über Friseur- und Mas­sa­ge­gut­schei­ne bis zum Gut­schein für die Au­to­werk­statt ist al­les mög­lich. Gut­schei­ne und Geld­kar­ten sind aber nur dann steu­er­frei, wenn ihr Ein­satz auf be­stimm­te Ge­schäf­te und Ak­zep­tanz­stel­len be­grenzt ist – oder mit ih­nen nur aus ei­ner fest­ge­leg­ten Pro­dukt­pa­let­te aus­ge­wählt wer­den kann. Bei so­ge­nann­ten Open-Loop-Kar­ten, al­so Geld­kar­ten, die über­all ein­ge­setzt wer­den kön­nen, fällt die Be­güns­ti­gung seit 2022 weg.

Für Kin­der­be­treu­ungs­zu­schuss gibt es kei­ne Ober­gren­ze

Ein wei­te­res steu­er­frei­es Ex­tra, das sich für El­tern be­son­ders loh­nen kann: Der Kin­der­be­treu­ungs­zu­schuss für noch nicht schul­pflich­ti­gen Nach­wuchs. Für den Zu­schuss, der die Kos­ten für Ta­ges­mut­ter, Ki­ta oder Kin­der­gar­ten an­tei­lig oder so­gar ganz ab­de­cken kann, gibt es kei­ne Ober­gren­ze. Er kann für Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer des­halb eine grö­ße­re Ent­las­tung be­deu­ten als ei­ne Ge­halts­er­höh­ung.
Seit dem 26. Oktober 2022 ha­ben Ar­beit­ge­ber au­ßer­dem die Mög­lich­keit, ih­ren Be­schäf­tig­ten durch die In­fla­tions­aus­gleichs­prä­mie ei­ne steu­er- und so­zial­ver­si­che­rungs­freie Zah­lung von bis zu 3.000 Euro zu­kom­men zu las­sen. Die Re­ge­lung gilt bis Ende 2024.

Im Sin­ne des Ar­beit­ge­bers ar­gu­men­tie­ren

Wel­ches steu­er­freie Ex­tra Ih­nen nun auch vor­schwebt: Es muss vom Ar­beit­ge­ber zu­sätz­lich zum Lohn ge­zahlt wer­den. Und es ist ei­ne frei­wil­li­ge Leis­tung des Un­ter­neh­mens. Wie al­so über­zeugt man sei­ne Vor­ge­setz­ten?
„Bei Ex­tras fal­len für den Ar­beit­ge­ber kei­ne zu­sätz­li­chen Lohn­ne­ben­kos­ten an“, sagt Ge­halts­coa­chin und Ver­hand­lungs­ex­per­tin Claudia Kimich. Das dürf­te für vie­le Ar­beit­ge­ben­de ein wich­ti­ges Ar­gu­ment sein. Man kann auch die prak­ti­schen Vor­tei­le be­to­nen. „Wenn ich zum Bei­spiel für die Kin­der­be­treu­ung Geld krie­ge, kann ich mich bes­ser auf die Ar­beit kon­zen­trie­ren, und wenn ich ein steu­er­frei­es Fahr­rad durch den Ar­beit­ge­ber be­kom­me, bin ich fit­ter“, so die Ver­hand­lungs­ex­per­tin. „Bei­des bringt dem Ar­beit­ge­ber et­was.“

Erst Ge­halt, dann Ex­tras

Wenn es in die Ver­hand­lun­gen geht, rät Claudia Kimich al­ler­dings zu ei­ner kla­ren Rei­hen­fol­ge: „Ich ver­hand­le im­mer erst mein Ge­halt.“ Erst dann soll­ten Ex­tras zur Spra­che kom­men. Schließ­lich sei das Ge­halt für die Ge­samt­kar­rie­re und die leis­tungs­ge­rech­te Be­zah­lung wich­ti­ger. Trotz­dem ma­che Rech­nen Sinn, so die Ver­hand­lungs­ex­per­tin. Et­wa wenn bei ei­ner Ge­halts­er­höh­ung nach Ab­zug der Steu­ern kaum et­was übrig bleibt oder Steuer­gren­zen über­schrit­ten wer­den, die die Ge­halts­er­höh­ung zu­nich­te­ma­chen. Dann kön­nen sich steu­er­freie Ex­tras loh­nen.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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