Grillasche und Kohlereste sicher entsorgen

Der Frühling nimmt Fahrt auf, und aus den Gär­ten zieht der Duft von Holz­koh­le durch die Stra­ßen. Mit ein paar Stun­den Zeit­ver­zö­ge­rung fol­gen hie und da die Si­re­nen der Feuer­wehr, denn Grill­koh­le hat es in sich: „Die Ab­kühl­zeit wird von vie­len weit unter­schätzt“, weiß Dr. Hans-Hermann Drews, Ge­schäfts­füh­rer des Ins­ti­tu­tes für Scha­den­ver­hü­tung und Scha­den­for­schung (IFS).

4. Juni 2021

Ein Brand­aus­bruch in der Müll­ton­ne in der Nacht und das Über­grei­fen der Flam­men auf das Haus sind ein Scha­den­ver­lauf, den das IFS bei der Unter­suchung von Brand­stel­len jedes Jahr viel­fach re­kons­tru­iert. Die Koh­le wird beim Gril­len sehr heiß und kann über­ra­schend lan­ge eine so hohe Tem­pe­ra­tur hal­ten, dass sie brenn­ba­re Ma­te­ria­lien bei Kon­takt ent­zün­den kann. Ob sich in den Res­ten Glut­nes­ter be­fin­den, ist auch beim Um­fül­len nicht un­be­dingt zu er­ken­nen. Häu­fig ver­ge­hen Stun­den, be­vor sich aus dem Glim­men ein Flam­men­brand ent­wickelt. Wie hoch die Tem­pe­ra­tur in dem Ma­te­rial ist und wie lan­ge ein Brand­ri­si­ko be­steht, hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie zum Bei­spiel dem Grill, der Kohle und der ver­wen­de­ten Kohle­menge.
Versuch Kohlehitze
Bild: Versuch Kugelgrill, Foto: IFS
Um eine Brand­ent­ste­hung sicher aus­zu­schlie­ßen, em­pfiehlt das IFS eine Ab­kühl­zeit von drei Ta­gen, bevor die Kohle­reste in die Rest­müll­tonne ge­schüt­tet wer­den. Bis dahin soll­ten sie in einem nicht brenn­ba­ren Be­häl­ter mit Deckel zwischen­ge­la­gert wer­den, denn der Grill selbst ist dafür nicht ge­eig­net: Der Wind und neu­gie­ri­ge Haus­tie­re haben schon man­chen Gar­ten­grill zu Fall ge­bracht. Wenn die Kohle­reste dann auf dem höl­zer­nen Ter­ras­sen­bo­den oder auf Gar­ten­mö­beln lan­den, ist auch auf diesem Wege eine Brand­ent­ste­hung durch­aus mög­lich, wie Scha­den­un­ter­suchun­gen immer wieder belegen.
Wer weder einen feuer­fes­ten Be­häl­ter, noch die Ge­duld für eine siche­re Ab­kühl­zeit hat, kann die Kohle­reste nach dem Gril­len mit aus­rei­chend Was­ser ab­lö­schen. Aus­rei­chend be­deu­tet in die­sem Zu­sam­men­hang, dass sie voll­stän­dig durch­tränkt werden müssen.
Quelle: IFS (Ins­ti­tut für Scha­den­ver­hü­tung und Scha­den­for­schung der öffent­lichen Ver­siche­rer e.V.)

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