Grillasche und Kohlereste sicher entsorgen
Der Frühling nimmt Fahrt auf, und aus den Gärten zieht der Duft von Holzkohle durch die Straßen. Mit ein paar Stunden Zeitverzögerung folgen hie und da die Sirenen der Feuerwehr, denn Grillkohle hat es in sich: „Die Abkühlzeit wird von vielen weit unterschätzt“, weiß Dr. Hans-Hermann Drews, Geschäftsführer des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS).
4. Juni 2021
Ein Brandausbruch in der Mülltonne in der Nacht und das Übergreifen der Flammen auf das Haus sind ein Schadenverlauf, den das IFS bei der Untersuchung von Brandstellen jedes Jahr vielfach rekonstruiert. Die Kohle wird beim Grillen sehr heiß und kann überraschend lange eine so hohe Temperatur halten, dass sie brennbare Materialien bei Kontakt entzünden kann. Ob sich in den Resten Glutnester befinden, ist auch beim Umfüllen nicht unbedingt zu erkennen. Häufig vergehen Stunden, bevor sich aus dem Glimmen ein Flammenbrand entwickelt. Wie hoch die Temperatur in dem Material ist und wie lange ein Brandrisiko besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Grill, der Kohle und der verwendeten Kohlemenge.
Um eine Brandentstehung sicher auszuschließen, empfiehlt das IFS eine Abkühlzeit von drei Tagen, bevor die Kohlereste in die Restmülltonne geschüttet werden. Bis dahin sollten sie in einem nicht brennbaren Behälter mit Deckel zwischengelagert werden, denn der Grill selbst ist dafür nicht geeignet: Der Wind und neugierige Haustiere haben schon manchen Gartengrill zu Fall gebracht. Wenn die Kohlereste dann auf dem hölzernen Terrassenboden oder auf Gartenmöbeln landen, ist auch auf diesem Wege eine Brandentstehung durchaus möglich, wie Schadenuntersuchungen immer wieder belegen.
Wer weder einen feuerfesten Behälter, noch die Geduld für eine sichere Abkühlzeit hat, kann die Kohlereste nach dem Grillen mit ausreichend Wasser ablöschen. Ausreichend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sie vollständig durchtränkt werden müssen.
Quelle: IFS (Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V.)