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    Geldanlage

    Lohnen sich ETF-Ausschüttungen als Zusatzeinkommen?

Wer in einen ETF investiert, kann einen aus­schüt­ten­den Fonds wählen. Der Vor­teil: Das kann ein nettes Zusatz­ein­kom­men sein. Was Privat­an­le­ger dabei in die Waag­scha­le wer­fen soll­ten.

22. Dezember 2021

An­leger sein und sich ein Zu­satz­ein­kom­men sichern? Ja, das geht durch­aus. Mit einem aus­schütten­den ETF – einem börsen­ge­han­del­ten Index­fonds etwa.
Aus­schüt­tend heißt: Die Er­trä­ge etwa in Form von Zin­sen und Divi­den­den wer­den den An­le­ge­rin­nen und An­le­gern re­gel­mä­ßig aus­ge­zahlt. Das Ge­gen­teil davon sind so­ge­nann­te the­sau­rie­ren­den ETFs, bei denen die Er­träge im­mer wieder rein­vestiert wer­den.

Was für die Aus­schüt­tung spricht

Für aus­schüt­ten­de ETFs spricht: Man er­hält regel­mäßig Geld. Aller­dings: Eine feste Kon­stan­te ist das nicht im­mer. Die Höhe der Aus­schüt­tun­gen kann durch­aus schwan­ken, erklärt Prof. Hartmut Walz, Finanz­ökonom an der Hoch­schule für Wirt­schaft und Gesell­schaft Ludwigshafen. Den­noch kön­nen An­le­ge­rin­nen und An­leger die regel­mäßigen Gelder zum Bei­spiel für An­schaf­fungen einplanen.

Aus­schüt­tungs­ter­mine stehen meist fest

Bei den aus­schüt­ten­den ETFs erfol­gen die Über­wei­sun­gen ent­we­der monatlich, quartals­weise, halb­jährlich oder jährlich. Wobei monat­liche Aus­schüt­tun­gen die wenigsten ETFs vor­nehmen. „Einige US-An­bieter bieten sie an“, sagt Prof. Walz. Für Privat­an­le­ger hier­zu­lande seien sie aber oft schwierig und viel zu teuer zu erwerben. Häufi­ger gibt es ETFs, bei denen Aus­schüt­tun­gen quartals­weise erfolgen.
Wem es nun darum geht, sich als An­leger ein monatliches Zusatz­ein­kom­men zu sichern, der kann zum Bei­spiel drei der quartals­weise aus­schüt­ten­de ETFs kom­bi­nie­ren. „Da­bei ist dann auf unter­schied­liche Aus­schüt­tungs­monate, also erster, zweiter und drit­ter Monat im Quartal zu achten“, erläutert Prof. Walz, der auch einen Blog betreibt.
Viele aus­schütten­de Fonds be­schrän­ken sich jedoch auf einen Termin im Jahr, an dem sie aus­zahlen. Gene­rell gilt: „Bloß keine Kom­pro­misse bei der Auswahl des Fonds ein­gehen, nur um quartals­weise oder monat­liche Aus­schüt­tun­gen zu be­kommen“, sagt Prof. Walz.

Produkt­kosten dürfen nicht zu hoch sein

So sei es wichtig, dass die Kosten eines Fonds ver­tret­bar seien. „Es gibt ver­blüf­fend preis­werte ETFs, bei denen der Kosten­an­teil bei 0,2 Prozent liegt“, so Prof. Walz. Darüber hinaus sollte der ETF auf einem mög­lichst breit streuen­den Index auf­bauen, der viele Länder und Branchen abdeckt.
Wer als Privat­an­leger in Aktien der Eurozone inves­tie­ren will, für den oder die bie­tet sich etwa der Euro Stoxx 50 an. Daneben gibt es noch für Europa den Stoxx Europe 50 oder den Europe Stoxx 600 – letzterer ist noch breiter gefasst. Der MSCI World ist der etablierte Index für Aktien aus der gesamten entwickelten Welt.
Anleger, die in Schwellen­län­der investieren wollen, sollten sich den MSCI Emerging Markets ansehen. Diejenigen, die auf nord­ameri­kanische Aktien setzen möchten, liegen mit S&P 500 oder der MSCI North America richtig. Der FTSE All World Index offeriert mit über 3000 Aktien eine breite Streuung.

Verwaltetes Vermögen sollte nicht zu klein sein

Bei der Aus­wahl eines Fonds kommt es nicht nur darauf an, ob er aus­schüttend oder thesaurierend ist. Auch das Fonds­volumen ist wichtig. Eine Regel lautet hier nach An­gaben von Ver­braucher­schützern: Das in dem ETF ver­waltete Ver­mögen sollte nicht unter 500 Millionen Euro liegen.
Der Grund: Je geringer es aus­fällt, desto größer ist das Risiko, dass der An­bieter im Laufe der Zeit den Fonds schließt. „Dies kann zur Folge haben, dass zu­sätz­liche Kosten für die Wieder­anlage der Mittel anfallen“, sagt Ralf Scherfling von der Ver­brauchzentrale NRW.

Steuern nicht vergessen

Die Gewinne aus einem ETF in Form von Dividenden und Kurs­ge­win­nen müssen Anleger versteuern. Es gibt aber einen Steuer­frei­be­trag für alle Kapital­an­lagen in Höhe von 801 Euro pro Person (1602 Euro bei Verheirateten). Für alles, was darüber liegt, fällt Ab­geltungs­steuer von 25 Prozent an.
„Hinzu kommen der Soli­daritäts­zu­schlag und ge­ge­benen­falls Kirchen­steuer“, sagt Prof Walz. Sowohl Soli-Zu­schlag als auch Kirchensteuer, die je nach Bundes­land zwischen acht und neun Prozent beträgt, wer­den auf den Pauschal­satz berechnet. „Die Abzüge bleiben also unter dem Strich bei unter 28 Prozent“, erklärt Walz.
Foto: Christin Klose/dpa-mag

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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