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Countdown 2020
Wie man bis zum Jahresende noch Geld sparen kann
Ach herrje, schon Dezember?! Jetzt aber schnell: Wer bis zum 31. Dezember einen Kassensturz macht, Belege sortiert und Ausgaben richtig verteilt, kann zusätzlich Geld sparen.
2. Dezember 2020
Nicht mehr lange, dann ist das Jahr 2020 Geschichte. Doch vorher lohnt sich erst einmal ein Kassensturz. Denn damit lässt sich die Haushaltskasse oft wieder auffüllen.
Einnahmen und Ausgaben sollten deshalb zum Jahresende geprüft werden. Ob Ausgaben noch im alten Jahr zu berücksichtigen sind oder erst für 2021 gelten, hängt in der Regel vom Zahlungsdatum ab. „Deshalb lassen sich gerade zur Jahreswende mit einer bedachten Entscheidung zum Überweisungszeitpunkt Steuern sparen“, sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Eine Übersicht:
Geschickt investieren
Für viele Arbeitnehmer dürfte 2020 aufgrund der Corona-Pandemie überraschend anders verlaufen sein. „Bei einigen Arbeitnehmern fehlen wegen der Arbeit vom Homeoffice aus die täglichen Fahrten zur Arbeit oder Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, bei anderen wirkt sich die Kurzarbeit steuerlich aus“, erläutert Rauhöft.
Mit geschickten Investitionen kann man dem aber entgegenwirken. Das können Weiterbildungsmaßnahmen, beispielsweise in Form der derzeit oft angebotenen Online-Seminare, aber auch Kosten für Schreibtisch, Regale im Arbeitszimmer oder einen Laptop sowie Webcam sein. Diese Ausgaben sind in der Regel absetzbar.
Waren bis zu einem Grenzwert von 800 Euro netto mindern die Steuerlast sofort, teurere Wirtschaftsgüter müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Für Weiterbildungsmaßnahmen gibt es keinen Grenzbetrag. Sie sind absetzbar, wenn sie bezahlt wurden.
Ist der jährliche Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro bereits durch andere Werbungskosten überschritten, kann es sich lohnen, geplante Ausgabe für das nächste Jahr vorzuziehen und sich die Steuerersparnis für 2020 zu sichern.
Gesundheitskosten bündeln
Für Krankheitskosten und andere außergewöhnliche Belastungen muss eine sogenannte zumutbare Belastung überschritten werden, um Steuern zu sparen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Diese ist individuell in Abhängigkeit vom Familienstand, Anzahl der Kinder und Höhe der Einkünfte.
Wegen der Eigenbelastung ist es wichtig, außergewöhnliche Belastungen möglichst auf ein Jahr zu bündeln. Wer beispielsweise in diesem Jahr bereits größere Krankheitskosten hatte, sollte prüfen, ob er Aufwendungen des Folgejahres vorziehen kann. Das kann eine teure Zahnbehandlung betreffen oder eine Brille und Medikamentenbestellungen. Wer 2020 noch keine größeren außergewöhnlichen Belastungen hatte, sollte Aufwendungen möglichst auf das nächste Jahr verlagern.
Verlustbescheinigung beantragen
Verluste bei Geldanlagen können sich lohnen – zumindest aus steuerlicher Sicht. Anleger, die Konten bei unterschiedlichen Geldinstituten haben, können sich angefallene Verluste von dem Geldinstitut bescheinigen lassen.
Mit Hilfe der Verlustbescheinigung ist es möglich, Kapitalverluste mit positiven Kapitalerträgen, die sie bei einem anderen Geldinstitut erzielt haben, im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu verrechnen.
Auf Antrag der steuerpflichtigen Person wird die Bank, bei der die Verluste entstanden sind, eine Verlustbescheinigung ausstellen. Um eine Bescheinigung für das Jahr 2020 zu erhalten, muss dies der Anleger bis zum 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres beantragen.
Foto: Benjamin Nolte/dpa-mag