• Countdown 2020

    Countdown 2020

    Wie man bis zum Jahres­ende noch Geld sparen kann

Ach herrje, schon De­zem­ber?! Jetzt aber schnell: Wer bis zum 31. De­zem­ber einen Kas­sen­sturz macht, Be­le­ge sor­tiert und Aus­ga­ben richtig ver­teilt, kann zu­sätz­lich Geld sparen.

2. Dezember 2020

Nicht mehr lange, dann ist das Jahr 2020 Ge­schich­te. Doch vor­her lohnt sich erst ein­mal ein Kas­sen­sturz. Denn damit lässt sich die Haus­halts­kas­se oft wie­der auf­füllen.
Einnahmen und Aus­ga­ben soll­ten des­halb zum Jah­res­en­de ge­prüft wer­den. Ob Aus­ga­ben noch im alten Jahr zu be­rück­sich­ti­gen sind oder erst für 2021 gel­ten, hängt in der Re­gel vom Zah­lungs­da­tum ab. „Des­halb las­sen sich ge­ra­de zur Jah­res­wen­de mit einer be­dach­ten Ent­schei­dung zum Über­wei­sungs­zeit­punkt Steuern spa­ren“, sagt Uwe Rauhöft vom Bun­des­ver­band Lohn­steuer­hilfe­ver­eine (BVL). Eine Übersicht:

Geschickt in­ves­tie­ren

Für viele Arbeit­neh­mer dürf­te 2020 auf­grund der Corona-Pan­de­mie über­raschend an­ders ver­lau­fen sein. „Bei ei­ni­gen Ar­beit­neh­mern feh­len wegen der Ar­beit vom Home­of­fi­ce aus die täg­lichen Fahr­ten zur Ar­beit oder Fa­mi­lien­heim­fahr­ten im Rah­men der dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung, bei an­de­ren wirkt sich die Kurz­ar­beit steuer­lich aus“, er­läutert Rauhöft.
Mit ge­schick­ten In­ves­ti­tio­nen kann man dem aber ent­ge­gen­wir­ken. Das kön­nen Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men, bei­spiels­weise in Form der der­zeit oft an­ge­bo­te­nen Online-Se­mi­na­re, aber auch Kos­ten für Schreib­tisch, Re­ga­le im Ar­beits­zim­mer oder einen Lap­top sowie Webcam sein. Diese Aus­ga­ben sind in der Regel ab­setz­bar.
Waren bis zu einem Grenz­wert von 800 Euro netto min­dern die Steuer­last sofort, teu­re­re Wirt­schafts­gü­ter müs­sen über die Nut­zungs­dauer ab­ge­schrie­ben wer­den. Für Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men gibt es kei­nen Grenz­be­trag. Sie sind ab­setz­bar, wenn sie be­zahlt wurden.
Ist der jähr­liche Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag in Höhe von 1.000 Euro be­reits durch andere Wer­bungs­kos­ten über­schrit­ten, kann es sich loh­nen, ge­plan­te Aus­gabe für das nächs­te Jahr vor­zu­zie­hen und sich die Steuer­er­spar­nis für 2020 zu sichern.

Gesundheits­kosten bün­deln

Für Krank­heits­kos­ten und an­de­re außer­ge­wöhn­liche Be­las­tun­gen muss eine so­ge­nann­te zu­mut­ba­re Be­las­tung über­schrit­ten wer­den, um Steuern zu spa­ren, er­klärt der Bund der Steuer­zah­ler. Die­se ist in­di­vi­duell in Ab­hän­gig­keit vom Fa­mi­lien­stand, An­zahl der Kin­der und Höhe der Ein­künfte.
Wegen der Eigen­be­las­tung ist es wich­tig, außer­ge­wöhn­liche Be­las­tun­gen mög­lichst auf ein Jahr zu bün­deln. Wer bei­spiels­wei­se in die­sem Jahr be­reits grö­ße­re Krank­heits­kos­ten hatte, soll­te prü­fen, ob er Auf­wen­dun­gen des Fol­ge­jah­res vor­zie­hen kann. Das kann eine teu­re Zahn­be­hand­lung be­tref­fen oder eine Brille und Me­di­ka­men­ten­be­stel­lun­gen. Wer 2020 noch keine grö­ße­ren außer­ge­wöhn­lichen Be­las­tun­gen hatte, soll­te Auf­wen­dun­gen mög­lichst auf das nächste Jahr verlagern.

Verlust­be­schei­ni­gung be­an­tra­gen

Verluste bei Geld­an­la­gen kön­nen sich loh­nen – zu­min­dest aus steuer­licher Sicht. An­le­ger, die Kon­ten bei unter­schied­lichen Geld­ins­ti­tu­ten haben, kön­nen sich an­ge­fal­le­ne Ver­luste von dem Geld­ins­ti­tut be­schei­ni­gen lassen.
Mit Hilfe der Ver­lust­be­schei­ni­gung ist es mög­lich, Ka­pi­tal­ver­lus­te mit po­si­ti­ven Ka­pi­tal­er­trä­gen, die sie bei einem an­de­ren Geld­ins­ti­tut er­zielt haben, im Rah­men der Ein­kom­mensteuer­er­klä­rung zu ver­rech­nen.
Auf Antrag der steuer­pflich­ti­gen Per­son wird die Bank, bei der die Ver­lus­te ent­stan­den sind, eine Ver­lust­be­schei­ni­gung aus­stel­len. Um eine Be­schei­ni­gung für das Jahr 2020 zu er­hal­ten, muss dies der An­le­ger bis zum 15. De­zem­ber des lau­fen­den Ka­len­der­jah­res be­an­tragen.
Foto: Benjamin Nolte/dpa-mag

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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