• Patientenverfügung

    3 Tipps

    So gehen Sie die Pa­tien­ten­ver­fü­gung end­lich an

Die Angst vor dem wei­ßen Blatt: Mit der kämpft wohl jeder, der eine Pa­tien­ten­ver­fü­gung auf­set­zen möch­te – und sich dafür mit dem Le­bens­ende be­schäf­ti­gen muss. Tipps, wie es etwas leich­ter fällt.

25. September 2024

Wenn ich nicht mehr in der Lage bin, selbst über me­di­zi­ni­sche Maß­nah­men zu ent­schei­den: Möch­te ich künst­lich be­at­met wer­den? Künst­lich er­nährt? Möch­te ich dann zu Hause ster­ben oder im Kran­ken­haus oder Hos­piz?
All die­se Fra­gen las­sen sich in einer Pa­tien­ten­ver­fü­gung re­geln. Das ist wich­tig, damit Ärz­tin­nen und Ärzte im Fall der Fälle wis­sen, wel­che Be­hand­lun­gen man sich wünscht – oder eben nicht. Doch so eine Pa­tien­ten­ver­fü­gung auf­zu­set­zen, fällt alles an­de­re als leicht, nie­mand be­schäf­tigt sich gerne mit dem ei­ge­nen Le­bens­ende. Wo fängt man an, wo gibt es Hilfe, was muss man noch wis­sen? Ein Über­blick:

Tipp 1: Vordrucke und Text­bau­steine nutzen

Was die Angst vor dem wei­ßen Blatt ab­bauen kann, sind Vor­drucke oder Text­bau­stei­ne. Da­raus kann die Pa­tien­ten­ver­fü­gung dem ei­ge­nen Wil­len ent­spre­chend zu­sam­men­set­zen. Und sie haben der Zeit­schrift „Fi­nanz­test“ zu­fol­ge noch einen wei­te­ren Vor­teil: Sie schaf­fen mehr Rechts­sicher­heit (Ausgabe 9/2024). Denn For­mu­lie­run­gen von medi­zi­ni­schen Laien kön­nen un­ge­nau sein.
Hilfen für die Pa­tien­ten­ver­fü­gung gibt es viele, etwa vom Bun­des­mi­nis­te­rium für Jus­tiz. Auch viele Haus­ärz­tin­nen und -ärzte stel­len ent­spre­chen­de Vor­drucke und Text­bau­stei­ne zur Ver­fügung.
Gut zu wissen: Datum und Unter­schrift rei­chen aus, damit eine Pa­tien­ten­ver­fü­gung gül­tig ist. Ein Notar ist nicht not­wen­dig, so „Fi­nanz­test“.

Tipp 2: Beratung in der Haus­arzt­praxis

Was be­deu­tet es ei­gent­lich genau, künst­lich be­at­met zu wer­den? Wer be­stimm­te me­di­zi­ni­sche Maß­nah­men genau ver­ste­hen will, kann sich von Haus­arzt oder Haus­ärz­tin in Sachen Pa­tien­ten­ver­fü­gung be­ra­ten lassen.
„Finanztest“ weist aller­dings da­rauf hin: So eine Be­ra­tung gilt als in­di­vi­duel­le Ge­sund­heits­leis­tung (IGeL), die Kos­ten wer­den also nicht von der ge­setz­lichen Kran­ken­ver­siche­rung über­nom­men. Je nach Um­fang der Be­ra­tung muss man zwi­schen 60 bis über 325 Euro aus ei­ge­ner Tasche zahlen.

Tipp 3: Regelmäßig prüfen

Die Patien­ten­ver­fü­gung steht end­lich. Wo ge­hört sie nun hin? Die Ver­brau­cher­zen­tra­le gibt den Tipp, einen Hin­weis auf die Pa­tien­ten­ver­fü­gung im Por­te­mon­naie mit sich tra­gen. Dort kann man darauf ver­weis­en, wo genau das Do­ku­ment hin­ter­legt ist: zu Hause oder beim Arzt etwa.
Doch damit ist es nicht ge­tan. Vor­stel­lun­gen kön­nen sich än­dern – oder der Ge­sund­heits­zu­stand. Daher ist es sinn­voll, re­gel­mä­ßig zu prü­fen, ob die Pa­tien­ten­ver­fü­gung noch ak­tuell ist. „Fi­nanz­test“ zu­fol­ge lau­ten hier die Ex­per­ten-Em­pfeh­lun­gen: etwa alle drei bis fünf Jahre drauf­schauen und ge­ge­be­nen­falls än­dern. Je ak­tuel­ler eine Pa­tien­ten­ver­fü­gung ist, desto bes­ser. Denn damit ist umso ein­deu­ti­ger, dass sie dem der­zei­ti­gen Wil­len ent­spricht.
Übrigens: In vielen Vor­drucken gibt es Extra-Zei­len für eine neue Unter­schrift und ein neues Datum. Recht­lich bin­dend sind Pa­tien­ten­ver­fü­gun­gen, die schon vor vie­len Jah­ren zu­letzt unter­schrie­ben wur­den, aber ebenso.
Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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