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Ohne Augenzwinkern
In Geschäftsmails auf Smileys verzichten
Im Arbeitsalltag fliegen E-Mails oft schnell hin und her. Doch wer Angebote, Zusagen und Co. per Geschäftsmail statt klassischem Geschäftsbrief verschickt, sollte nicht zu locker schreiben.
27. Februar 2023
Sie lassen sich mit nur einem Klick verschicken. Weniger Mühe sollte man sich mit geschäftlichen E-Mails deshalb aber nicht geben. Denn für sie gelten im Geschäftsverkehr die gleichen Standards wie für Geschäftsbriefe. Darauf weist die Etikette-Trainerin Lis Droste in der „Deutschen Handwerks Zeitung“ hin. Smileys und Emojis haben deshalb in E-Mails ebenso wenig etwas zu suchen wie im geschäftlichen Brief. Ausnahmen seien allenfalls in Ordnung, wenn der Absender den Empfänger schon „seit der Grundschule kennt“, so Droste.
Auf Fotos in der Signatur verzichten
Auch bei der Anrede orientiert sich die Geschäfts-E-Mail am entsprechenden Brief. Man beginnt mit „Sehr geehrte“ beziehungsweise „Sehr geehrter“. Die offizielle Verabschiedung am Ende sollte „Mit freundlichen Grüßen“ lauten. Wer es etwas lockerer mag, kann auch „Mit besten Grüßen“ schreiben. Die Formeln „Viele Grüße“ oder „Liebe Grüße“ sind jedoch in einem Geschäftsbrief fehl am Platz, so Droste.
Einen Unterschied zwischen Geschäftsbrief und geschäftlicher E-Mail gibt es aber: Bei letzterer stehen die Kontaktinformationen des Absenders ganz am Ende – nämlich in der Signatur. Doch auch hier gilt die Grundregel: Zu viel Schnickschnack besser weglassen. „Ich würde zum Beispiel kein Foto von mir in der Signatur benutzen“, sagt Etikette-Expertin Droste. Ein Emblem oder Firmenlogo in die Signatur einzubinden sei dagegen kein Problem.
Übrigens: Für Geschäftsbrief und Geschäftsmail gilt gleichermaßen: Achten Sie auf eine aussagekräftige Betreff-Zeile. Der Betreff im Geschäftsbrief sollte in einem Satz zusammenfassen, worauf sich das Schreiben bezieht.
Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn