• Mehrwertsteuer-Senkung

    Ab Juli

    Was die Mehr­wert­steuer-Sen­kung für Ver­brau­cher be­deu­tet

Die Bundes­re­gie­rung will mit einem um­fang­rei­chen Kon­junk­tur­pa­ket den Kon­sum und damit die Wirt­schaft an­kur­beln. Dafür soll der Mehr­wert­steuer­satz ab Juli ge­senkt wer­den. Haben auch Kun­den etwas davon?

01. Juli 2020

Waren und Dienst­leis­tun­gen könn­ten ab 1. Juli güns­ti­ger wer­den. Die Gro­ße Koa­li­tion hat be­schlos­sen, die Mehr­wert­steuer bis Ende des Jah­res zu sen­ken – von 19 auf 16 Pro­zent und den er­mä­ßig­ten Satz von 7 auf 5 Pro­zent. „Aus Sicht der Kun­den soll­ten Händ­ler und Dienst­leis­ter die Sen­kung an den Ver­brau­cher mög­lichst eins zu eins wei­ter­ge­ben“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuer­zahler.
Die neuen Steuer­sät­ze gel­ten für Wa­ren und Dienst­leis­tun­gen, die ab Juli aus­ge­führt wer­den. „Es gibt aber ver­schie­d­ene Kons­tel­la­tio­nen, die das Bun­des­mi­nis­te­rium für Fi­nan­zen noch im De­tail klä­ren muss – etwa was bei einer An­zah­lung gilt“, sagt Klocke.

Spar­po­ten­zial beim Ein­kauf

Dazu vier Bei­spiel­fäl­le: Fall 1: Ein Kun­de kauft ab Juli im La­den Wa­ren oder nimmt di­rekt eine Dienst­leis­tung in An­spruch. „Dann rech­net der Händ­ler oder Dienst­leis­ter mit dem neuen Steuer­satz ab und im bes­ten Fall er­mä­ßigt sich da­durch der End­preis für den Kun­den“, sagt Klocke.
Kauft eine Fa­mi­lie etwa Obst, Ge­mü­se, Brot, Schnitt­blu­men und eine Zei­tung für 300 Euro ein, zahlt sie statt knapp 20 Euro Um­satz­steuer dann nur noch gut 14 Euro. Sie könn­te somit 6 Euro sparen – denn bei Le­bens­mit­teln, be­stimm­ten Hy­gie­ne­ar­ti­keln und Büchern gilt der er­mä­ßig­te Steuer­satz, der ab Juli nur noch 5 Pro­zent be­tra­gen soll. Kauft sie zudem Klei­dung für 300 Euro, die bisher mit 19 Pro­zent ab­ge­rech­net wird, wür­de sie dann rund 8 Euro sparen.

Vor Mona­ten auf­ge­ge­be­ne Vor­be­stel­lun­gen

Fall 2: Ein Kunde hat schon vor Mo­na­ten zum Bei­spiel ein Auto be­stellt. Der Wa­gen und die Rech­nung kom­men aber erst im Au­gust. „Hier soll­te der Kun­de schauen, dass auch er von der re­du­zier­ten Um­satzs­teuer pro­fi­tiert“, sagt Klocke. Denn der Leis­tungs­zeit­raum liegt hin­ter dem Stich­tag.
Ange­nom­men für das Fahr­zeug wurde ein Netto­preis von 8.400 Euro aus­ge­wie­sen zu­züg­lich 19 Pro­zent Um­satz­steuer, so könn­te der Kun­de mit dem neuen Steuer­satz von 16 Pro­zent gut 250 Euro spa­ren. Statt knapp 10.000 Euro brutto be­läuft sich der Preis dann auf rund 9.750 Euro.

Wenn die Rechnung spä­ter kommt

Fall 3: Jemand hat eine Dienst­leis­tung be­reits im ers­ten Halb­jahr 2020 in An­spruch ge­nom­men. Die Rech­nung kommt aber erst im zwei­ten Halb­jahr. „Hier gilt noch der alte Steuer­satz, denn es kommt wahr­schein­lich auf den Leis­tungs­zeit­punkt an. Even­tuell gibt es aber Über­gangs­re­geln, in de­nen das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium De­tails fest­legt“, er­klärt Klocke.

Alte Ange­bo­te an­neh­men

Fall 4: Ein Kunde hat ein An­ge­bot ein­ge­holt, die Hand­wer­ker füh­ren die Dienst­leis­tung erst im zwei­ten Halb­jahr aus. Sind im An­ge­bot die Ein­zel­pos­ten aus­ge­wie­sen – also der Netto­be­trag sowie die Um­satz­steuer auf­ge­führt – dürf­te sich der End­preis für den Kun­den ver­rin­gern. Die Firma müss­te nun den ge­rin­ge­ren Um­satz­steuer­satz in Rech­nung stellen.
Anders sieht es beim so­ge­nann­ten „Brut­to­an­ge­bot“ aus, aus dem sich die ein­zel­nen Pos­ten nicht er­ge­ben, son­dern nur der End­preis. „Bleibt der Händ­ler oder Dienst­leis­ter bei sei­nem End­preis, muss er sich dann aber die Fra­ge ge­fal­len las­sen, warum er die Steuer­satz­sen­kung nicht an den Kun­den wei­ter­gibt“, so Klocke.
 
Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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