Treten Sie ein und bewegen sich nach Ihrem Belieben durch das virtuelle Haus. Sie können alle Räume frei betreten und sich sogar umschauen.
Sturmschaden
Sie haben einen Sturmschaden? Hier finden Sie unsere Verhaltenstipps.
Hier finden Sie Hinweise, wie Sie sich bei einem Sturmschaden verhalten sollten.
Dokumentieren Sie die Schäden
Nach einem Sturmschaden ist es wichtig genau zu dokumentieren, was beschädigt wurde und zwar bevor die Reparaturen in Angriff genommen werden. Dies ist wichtig, damit wir den Schaden nachvollziehen können. Machen Sie hierzu auf jeden Fall aussagekräftige Fotos und ggf. Filme.
Entsorgen Sie beschädigte Gegenstände nie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung.
Verhindern Sie Folgeschäden
Sorgen Sie dafür, dass dem ersten Schaden nicht weitere folgen. Sollten Sie z.B. ein beschädigtes Dach haben, dann lassen Sie es nicht etwa zu Beweiszwecken uns gegenüber unrepariert. Sind durch den Sturm z.B. Ziegel herunter gefallen, dann kann der nächste Regen verheerende Folgen haben. Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu einem Dachdecker-Fachbetrieb auf, schildern möglichst genau die Lage und lassen eine (notfalls provisorische) Reparatur durchführen.
Unverzügliche Schadenmeldung
Melden Sie uns den Schaden unverzüglich. Die Meldung kann per Telefon 0441 2228-111, per Mail an schaden@oevo.de oder über unser Online-Formular erfolgen.
Welche Versicherung zahlt was?
Die Wohngebäudeversicherung ist für Schäden an der Eindeckung, der Dachkonstruktion, Wänden und Böden zuständig.
Die Hausratversicherung ist für die Schäden an Gegenständen, beispielsweise technischen Geräten oder Möbeln durch Wassereintritt zuständig.
Die Zeiten sind stürmischer geworden. Plötzlich und unerwartet ereignen sich "Jahrhundert-Unwetter" an Orten, an denen niemand damit gerechnet hat.
Immer wissen, was kommt mit den Wetterdiensten der Öffentlichen Oldenburg.
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