Verhaltenstipps im Schadenfall

Einbruchdiebstahlschaden

Bei Ihnen wurde ein­ge­bro­chen? Was Sie jetzt tun soll­ten, fin­den Sie in un­se­ren Ver­hal­tens­tipps.

Hier finden Sie Hinweise, wie Sie sich bei einem Einbruchdiebstahlschaden verhalten sollten.

Rufen Sie die Polizei

Wenn Sie einen Einbruch oder Diebstahl bemerken, rufen Sie sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110. Wenn ein Einbruch erst später entdeckt wird, da die Einbrecher sich geschickt verhalten haben, rufen Sie trotzdem noch die Polizei, wenn Sie nach einiger Zeit EInbruchsspuren oder fehlende Gegenstände bemerken.

Bis die Polizei alle Spuren gesichert hat, verändern Sie nichts am Tatort, da sonst die Gefahr besteht, dass Sie versehentlich wichtige Spuren beseitigen.

Dokumentieren Sie den Schaden

Für die Schadenregulierung ist es wichtig, dass Sie den Einbruch möglichst genau dokumentieren. Machen Sie Fotos vom allgemeinen Zustand Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung, wie z. B. von umgeworfenenen Gegenständen, Fußspuren auf dem Teppich und durchwühlten Schränken. Machen Sie Fotos von den EInbruchspuren an Fenstern und Türen. Dokumentieren Sie sowohl das Diebesgut als auch alle entstandenen Schäden.

Begrenzen Sie den Schaden

Nach einem Einbruch sollten Sie dafür sorgen, dass es nicht zu möglichen Folgeschäden kommt. Wenn Fenster oder Türen bei dem Einbruch beschädigt wurden, müssem Sie dafür sorgen, dass dadurch keine weiteren unbefugten Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus erhalten. Auch könnten Witterungsschäden entstehen, wenn es z.B. hereinregnet. Für eine Notverriegelung können Sie als Sicherung Spanplatten besorgen. Die Polizei kann Ihnen bei der Vermittlung zu einem Dienstleister für Notfallabsicherung helfen.
Bitte besprechen Sie mit uns, wie es genau weiter gehen soll mit den beschädigten Fenstern oder Türen, bevor Sie weiter aktiv werden.

Sperren Sie ggf. Ihre Karten

Zusätzlichen Schaden können Einbrecher durch gestohlene Kreditkarten, Personalausweise oder Mobiltelefone anrichten. Bei elektronischen Daten sollten Sie daher den Zugriff über den Sperr-Notruf so schnell wie möglich unterbinden. Auch Sparbücher und Wertpapiere sollten Sie bei Ihrer Bank sofort sperren lassen.

Über die Notrufnummer 116 116 können Sie unterschiedliche Medien sperren lassen:

  • Kredit- und EC-Karten/girocards
  • Kundenkarten mit Zahlungsfunktion
  • Personalausweis mit elektronischer Identitätsfunktion
  • Online-Banking und E-Mail-Accounts
  • SIM-Karten
  • Ausweise mit elektronischer Zugriffskontrolle

Wenn Ihr Mobiltelefon gestohlen wurde, sollten Sie Ihren Anbieter kontaktieren. Lassen Sie Ihren Vertrag sperren, damit der Einbrecher Ihr Handy nicht auf Ihre Kosten benutzen kann.

Melden Sie uns den Schaden

Melden Sie uns so schnell wie möglich Ihren Schaden. Dies können Sie telefonisch unter 0441 2228-111, per Mail an schaden@oevo.de oder über unser Online-Schadenformular.

Geben Sie uns eine Auflistung aller gestohlenen Gegenstände. Die Schadenliste sollte im besten Falle die folgende Informationen enthalten:

  • entwendeter Gegenstand
  • Hersteller/genaue Typenbezeichnung
  • Gerätenummer
  • Anschaffungsjahr
  • Kaufpreis (damals und heute)
  • Beleg (wenn vorhanden)
Suchen Sie sich ggf. Hilfe

Ein Einbruch kann auch noch neben den messbaren Sachschäden weitere Auswirkungen haben. Bei einem Einbruchsopfer wird oft das Sicherheitsgefühl nachhaltig beeinträchtigt. Viele Betroffene kämpfen mit Angst und Unsicherheit unmittelbar nach der Tat. Bei manchen kann es sogar zu langjährigen psychischen Folgen kommen. Sollten Sie nach einem Einbruch mit Angstzuständen, Schlafstörungen oder anderen seelischen Beeinträchtigungen zu kämpfen haben, zögern Sie nicht sich Hilfe zu suchen. Hilfe und Beratung können Sie sowohl bei Einrichtungen für Opferhilfe wie dem Weißen Ring oder bei einem Therapeuten erhalten.

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