- Wird der unbeheizte Dachboden, durch den wasserführende Rohre verlaufen, durch die darunter liegenden Geschosse ausreichend „mitbeheizt“? ACHTUNG! Bei Abwesenheit darf die Beheizung nicht reduziert werden. Lassen Sie nach Möglichkeit die Rohrleitungen aus diesem Bereich entfernen oder die Heizungsinstallation erweitern.
- Bei modernen Heizthermen im Dachboden („Dachzentrale“) gewährleistet die Eigenwärme oft keinen zuverlässigen Schutz vor Frostschäden. Stellen Sie daher eine ausreichende Beheizung sicher, zum Beispiel durch Heizkörper.
- Lassen Sie den Frostschutz in Ihrer Solarheizung regelmäßig vom Fachmann prüfen.
- Werden Abseiten, durch die wasserführende Rohre verlaufen, ausreichend durch die angrenzenden Innenräume „mitbeheizt“? ACHTUNG! Die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat reicht hierfür nicht aus! Eine Rohrbegleitheizung bietet in diesen Bereichen einen sicheren Schutz vor Frosteinwirkung.
- Werden Rohre in Außenwänden durch den Innenraum ausreichend „mitbeheizt“? ACHTUNG! Auch hier reicht die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat nicht aus!
- Außenwasserhähne und deren Zuleitungen müssen abgesperrt und entleert werden. Alternativ können Sie auch eine Rohrbegleitheizung installieren lassen.
- Falls Sie das Gebäude über einen längeren Zeitraum nicht nutzen, stellen Sie sicher, dass während der Frostperiode die Heizung auf Funktion und das Gebäude auf ausreichende Erwärmung kontrolliert werden. Wählen Sie die Abstände zwischen den Kontrollen so, dass auch beim Ausfall der Heizung bis zur nächsten Kontrolle noch kein Frostschaden eintreten kann. Für normal gedämmte Gebäude können folgende Richtwerte zur Orientierung dienen: - leichter Frost (-2 bis -5 °C): alle 3 Tage - mäßiger Frost (-5 bis -10 °C): alle 2 Tage - strenger/sehr strenger Frost (unter -10 °C): täglich
Tipps zur Schadenverhütung
Wintercheck für wasserführende Leitungen
Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren sind besonders wertvoll, wenn es darum geht, Frostrisiken einzuschätzen.
Vorsicht ist geboten, wenn sich etwas verändert. Eine neue Heizung, die effizienter arbeitet, schützt sich selbst jedoch nicht mehr durch Wärmeverluste: Der Heizungsraum muss nun eventuell beheizt werden. Neue, zusätzliche Fenster im Dach können die Temperaturverhältnisse im Haus ebenfalls beeinflussen. Wenn erwachsene Kinder das Haus verlassen, werden bestimmte Räume möglicherweise nicht mehr häufig genutzt. Dennoch müssen sie in einer Frostperiode ausreichend beheizt werden, um die Leitungen zu schützen. Achten Sie also auf Veränderungen in Ihrem Haus, und überlegen Sie, welche Auswirkungen auf die Temperaturverhältnisse sich ergeben können.
Wärmedämmung ist sehr sinnvoll, bietet aber allein keinen Schutz vor Frostschäden: Eine Isolierung verlängert den Zeitraum der Auskühlung bis zum Einfrieren; sie kann die Auskühlung jedoch nicht verhindern. Unbeheizte Bereiche sind daher immer frostgefährdet.
Wie effizient eine Wärmedämmung ist, kann der Laie oft nicht beurteilen. Lassen Sie dies daher einen Fachmann einschätzen – zum Beispiel wenn Sie für Ihr Haus einen Energiepass erstellen lassen.
Unsere Checkliste hilft, frostgefährdete Bereiche in einem Gebäude zu identifizieren. Dort sollten keine wasserführenden Rohrleitungen/Armaturen/Bauteile vorhanden sein – häufig ist dies jedoch der Fall. Langfristig sollten Rohre aus diesen Bereichen entfernt oder die Bereiche vom Fachmann frostsicher gemacht werden. Die Checkliste beschreibt, was Sie kurzfristig tun können, um einen Schaden zu verhindern.
Checklisten für beheizte und unbeheizte Gebäude
Dies ist ein Service des IFS – Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V..
Weitere Informationen finden Sie unter www.ifs-ev.org
Quelle: Broschüre "Wintercheck für wasserführende Leitungen" vom IFS (Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung)
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