z. B., wenn sintflutartige Regenfälle Ihr Haus überschwemmen.
Elementarschadenversicherung
Keine Angst vor bösem Wetter - Mit unserem Schutz vor ElementarschädenDie Elementarschadenversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Schon heute zeigt der Klimawandel seine verheerenden Folgen: Schwere Unwetter treten auch in unserer Region immer häufiger auf und sind mittlerweile eine der Hauptursachen für Gebäudeschäden.
Gegen extreme Wettervorkommen besteht kein automatischer Versicherungsschutz über die Wohngebäude- und Hausratversicherung. Mit der Elementarversicherung der Öffentlichen Oldenburg können Sie aber Ihr Wohngebäude und Ihren Hausrat gegen Gefahren wie z. B. Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck absichern.
z. B., wenn stehende oder fließende Binnengewässer über die Ufer treten.
z. B., wenn Ihr Hausdach durch das Gewicht von Schneemassen einstürzt.
z.B., wenn natürliche unterirdische Hohlräume oder Erdbewegungen Ihr Haus zum Einstürzen oder Absacken bringen.
z. B., wenn Gesteins-, Erd- oder Schneemassen abgleiten und Ihr Haus bedecken.
eigentlich ein Risiko in weiter Ferne, aber es können z. B. Aschewolken auch über Ihrem Haus abregnen.
Der Naturgefahren-Check zeigt ihnen nach Eingabe ihrer Postleitzahl „in Heller und Pfenning“, welche Schäden Unwetter vor ihrer Haustür ausgelöst haben. Im angeschlossenen Hochwasser-Check ist das individuelle Hochwasser-Risiko für jede Adresse ablesbar.
Jetzt neu: Dort ist nun auch das individuelle Starkregenrisiko zu finden. Denn welche Schäden Starkregen verursacht, hängt nicht nur von der Intensität des Regens, sondern auch vom Standort des Gebäudes ab. Je tiefer es liegt und je näher an einem Bach, desto höher sein Risiko.
Was sind Elementarschäden?
Bekomme ich bei Naturkatastrophen Hilfe vom Staat?
Ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung als eigenständiger Vertrag möglich?
Warum sollte ich die Elementarschadenversicherung in der Wohngbäude- und in der Hausratversicherung einschließen?
Sollte ich mich auch als Mieter gegen Naturgefahren versichern?
Kann jedes Gebäude gegen Elementarschäden versichert werden?
Was kann ich bei Überschwemmungen machen?
- Bringen Sie bitte wertvolle Einrichtungen bei drohendem Hochwasser vorzeitig in Sicherheit.
- Der Strom sollte in gefährdeten Gebäuden abgestellt werden und eine Elektrofachkraft mit der Überprüfung der Anlage beauftragt werden. Bitte beseitigen Sie schnellstmöglich Wasser und Schlamm.
- Baumaterialien, saugende Dämmstoffe und Teppiche sollten möglichst zügig entfernt werden.
- Trocknen, lüften und säubern Sie bitte das Gebäude bzw. die betroffenen Räume.
- Beheben Sie bitte die Schäden erst, nachdem alles völlig ausgetrocknet ist.
- Machen Sie vorsichtshalber Fotos von den entstandenen Schäden und melden Sie den entstandenen Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung sofern Sie eine Elementarschadenversicherung eingeschlossen haben.
Was kann ich im Schadenfall machen?
- Wenden Sie sich bei festgestellten Schäden unverzüglich an Ihre Versicherung. Bitte machen Sie vorsichtshalber auch Fotos von den entstandenen Schäden an Ihrem Gebäude und/oder Hausrat. Markieren Sie den erreichten Wasserstand, wenn es bei Ihnen zu einem Wasserschaden gekommen ist.
- Versuchen Sie den Schaden so gering wie möglich zu halten z. B. durch Abpumpen des Wassers und Trocknunng der durchnässten Einrichtung bzw. des durchnässten Gebäudes.
- Denken Sie bitte daran, zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer zu entsorgen.
Kann ich mich vor Unwettern warnen lassen?
Ja, mit unserer kostenlosen MehrWetter-App werden Sie rechtzeitig vor extremen Wetterereignissen gewarnt.
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.
Wir sind für Sie da!
Schadentelefon
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechtsschutz-Service: 0800 1750300
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