FAQ PortalGesundheit und Pflege
Alle Fragen zu Gesundheit und Pflege

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den jeweiligen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontakt­möglich­keiten nutzen.

FAQ – alle Fragen zur privaten Krankenversicherung

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    Kontaktdaten
    Tel.: 0441 2228 140 oder Fax: 0441 2228 115 oder schreiben Sie uns:

    E-Mail: kranken@oevo.de

Wer kann sich privat krankenversichern?
  • Eine private Krankenversicherung (PKV) kann jeder abschließen, der nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern versicherungsfrei ist. Das gilt für die folgenden Personengruppen:

    • Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
    • Selbstständige und Freiberufler (Ausnahmen können für Künstler, Publizisten und Landwirte gelten)
    • Beamte, beihilfefähige Familienangehörige und Beamtenanwärter
    • Personen ohne eigenes Einkommen bzw. mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze (538 EUR im Monat). Das sind z. B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder.
    • Studenten, sofern sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder für die mit Vollendung des 30. Lebensjahres die studentische Krankenversicherung der GKV erlischt.
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenzen bzw. Jahresentgeltgrenze
Diese beträgt in 2023: 69.300 EUR p. a. bzw. 5.775 EUR pro Monat. Bis zu dieser Höhe sind Arbeitnehmer in der GKV versicherungspflichtig. Gleichzeitig ist diese Grenze maßgeblich für das Vorliegen eines Anspruchs auf Familienversicherung für Kinder über den Ehegatten in der GKV.
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Gesundheit und Pflege

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