Wohn­gebäude­ver­sicherung

Ein Muss für jeden Gebäude­eigen­tümer
  • Ver­sichert Schäden durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel, Leitungs­wasser
  • Ab­schluss zu­sätzlicher Leistungen möglich, z. B. Elementar­­schaden­­versicherung
  • Schnelle und un­büro­kratische Schaden­regulierung

Die Wohn­gebäude­ver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg

Schon aus Unachtsamkeit können große und sehr kostspielige Schäden entstehen, die im schlimmsten Fall sogar noch Folgekosten mit sich bringen.

Sichern Sie sich ab, damit aus Ihrer Traumimmobilie kein finanzieller Albtraum wird.

Wohngebäude­versicherung: unsere Tarife im Über­blick

Komfort

Premium

Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Rohr­bruch, Frost, Sturm und Ha­gel
Ver­sich­ert sind Schä­den am Ge­bäu­de durch Feu­er (Brand, Blitz­schlag, Ex­plo­sion, Im­plo­sion, Ver­puffung, An­prall von Fahr­zeugen), Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel.
Schmor- Seng- und Schwel­schä­den
Blitz­über­span­nungs­schäden
Blitz­über­span­nungs­schä­den sind Schä­den an elek­tri­sch­en Ein­richt­ungen und Ge­rä­ten, die ent­ste­hen, wenn sich die er­höh­te Span­nung ein­es Blitz­es über das Lei­tungs­sys­tem bis in das ei­ge­ne Haus fort­setzt.
Be­schädigung durch Ein­bruch an Ge­bäu­den und Zäu­nen
Be­schä­di­gun­gen am Ge­bäu­de, die durch ein­en Ein­bruch, z.B. dur­ch Auf­he­beln von Fen­stern und Tü­ren oder an Zäu­nen und To­ren ent­ste­hen, sind mit­ver­sich­ert.
Dieb­stahl von fest mit dem Ge­bäude ver­bundenem Zu­be­hör
Ver­sich­ert ist der Dieb­stahl von fest am Ge­bä­ude an­ge­brach­tem Zu­be­hör wie Brief­käs­ten, Be­leuch­tun­gen, Mar­ki­sen oder Dach­rin­nen.
Schäden an Ver­ka­be­lung, Fas­sa­de und Däm­mung durch wild le­ben­de Tier (außer In­sek­ten, Wür­mern und Mikro­or­ga­nis­men)
10.000 EUR
Nässe­schäden
Nässe­schä­den an Bo­den­be­läg­en, In­nen­an­strich­en, Ta­pe­ten und sons­tigen Wand- und Decken­ver­kleid­ungen sind ein­schließ­lich Trock­nungs­ko­sten bis 10.000 EUR ver­sich­ert. Sie ent­ste­hen, wenn bei­spiels­weise starker Wind den Regen oder Sch­nee dur­ch die Ter­ras­sen­tür drü­ckt oder Re­gen­was­ser hin­ter die Fas­sade läuft und Wän­de, Fuß­böd­en du­rch­feuch­tet.
Auf­räu­mungs- und Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten für Bäume nach Sturm oder Blitz
Auf­räu­mungs- und Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten für durch Sturm oder Blitz um­ge­stürz­te oder ab­ge­knick­te Bäume sowie Sturm- und Hagel­schä­den an gärt­ne­ri­schen An­lagen
10.000 EUR
Ge­bäu­de­be­schä­di­gung durch Po­li­zei und/oder Feu­e­rwehr
Schä­den du­rch die Po­li­zei od­er die Feu­er­wehr auf­gru­nd ein­es Fehl­al­arms der Brand- und Rauch­mel­der sind mit­ver­sichvert.
Gro­be Fahr­lässig­keit
Sie sind au­ch ver­sich­ert, wenn Sie den Scha­den grob fahr­läs­sig selb­st ver­ur­sacht ha­ben, z.B. dur­ch eine bren­nen ge­las­sene Ker­ze oder ein ge­kipp­tes Fen­ster.
bis 10.000 EUR
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Sie haben nicht ge­funden, was Sie suchen? Schauen Sie in unsere aus­führ­liche Leistungs­über­sicht.

Jetzt gegen Naturgefahren absichern

Der Naturgefahren-Check zeigt ihnen nach Eingabe ihrer Postleitzahl „in Heller und Pfenning“, welche Schäden Unwetter vor ihrer Haustür ausgelöst haben. Im angeschlossenen Hochwasser-Check ist das individuelle Hochwasser-Risiko für jede Adresse ablesbar.
Jetzt neu: Dort ist nun auch das individuelle Starkregenrisiko zu finden. Denn welche Schäden Starkregen verursacht, hängt nicht nur von der Intensität des Regens, sondern auch vom Standort des Gebäudes ab. Je tiefer es liegt und je näher an einem Bach, desto höher sein Risiko.

Ihr indi­vidueller Ver­sicherungs­schutz
Neu­bau­tarif

Der Neubautarif wird für Gebäude bis zu einem Alter von 16 Jahren angewendet und bietet somit einen vergünstigten Versicherungs­beitrag.

Ange­hörige des Öffent­lichen Dien­stes

Für die Absicherung Ihres Wohngebäudes gewähren wir unseren Kunden, die dem öffentlichen Dienst angehören, einen extra günstigen Tarif.

Ihr zusätzlicher Schutz mit der Wohn­gebäude­versicherung

Erneuer­bare Energien

Haben Sie eine Photo­voltaik- oder Solar­thermie­anlage auf dem Dach? Heizen Sie mit der Wärme­pumpe?

Wir bieten die passende Ver­sicherung dafür.

Haus­halt-Glas

Die Vor­teile unserer Haus­halt-Glas­ver­sicherung im Über­blick:

  • Er­­stattung der Er­satz­kosten bei Glas­­bruch
  • Er­­stattung bei Schäden an Gebäude- und Mobiliar­­ver­­glasungen
Ele­mentar­schaden

Diese er­weiterte Deck­ung bietet für einen er­­staunlich niedrigen Bei­trag Ver­­sicherungs­­schutz für Ihr Wohngebäude z. B. bei Über­­schwemmung (außer Sturm­­flut), Rück­­stau und Schnee­­druck.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Wohn­gebäude­versicherung
Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
  • Versichert ist Ihr Gebäude bei Schäden durch:
      • Feuer, z. B. Brand, Blitzschlag, Explosion
      • Leitungswasserschäden, z. B. durch Rohrbruch oder Frost
      • Sturm
      • Hagel
Was erhalte ich im Schadenfall?
  • Bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten mitversicherten Sachen ersetzen wir Ihnen die notwendigen Reparaturkosten. Sollte das Gebäude trotz Reparatur im Wert gemindert sein, gleichen wir auch diese aus. Die Maximalentschädigung orientiert sich hierbei an den ortsüblichen Wiederherstellungskosten.
    Bei einem Totalschaden ersetzen wir Ihnen die gesamten ortsüblichen Kosten, die Sie benötigen, um das zerstörte Gebäude in gleicher Art und Güte und vor allem auch in neuwertigem Zustand wieder zu errichten. Hierunter fallen auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.

Welchen Schutz benötige ich bei Erstellung eines Neubaus?
  • Die Öffentliche Oldenburg bietet Ihnen eine Feuerversicherung für den Rohbau sofort bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Damit ist ihr Haus vom ersten Spatenstich an geschützt. Und wenn Sie sich für eine dreijährige Vertragslaufzeit entscheiden, bekommen Sie den Versicherungsschutz während der Bauzeit sogar für bis zu 12 Monate geschenkt.
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Alle 4 Se­kun­den pas­siert ein Un­fall in Deutsch­land. Un­sere Un­fall­ver­sich­erung bietet eine attrak­tive Ab­sich­erung in allen Lebenslagen.
Auto und Mobilität | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300
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