Sind Ihre Mitarbeiter im Alter noch nicht ausreichend versorgt, bietet sich zusätzlich die Unterstützungskasse an. Besonders Mitarbeiter im kommunalen Arbeitsverhältnis können die zusätzlichen steuerrechtlichen Vorteile der Unterstützungskasse nutzen.
betriebliche Altersversorgung für ArbeitgeberUnterstützungskasse: Was sie wissen sollten
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir die Situation und beachten die bei Ihnen bestehenden Rahmenbedingungen.
Wir setzen Ihre Vorstellungen für eine Mitarbeiterversorgung lösungsorientiert um.
FAQ´s und Merkblätter zur Unterstützungskasse
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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3676.