betrieb­liche Alters­ver­sor­gung für Arbeit­neh­merWas Sie wissen sollten
  • Steuer­liche Vor­teile
  • Anerkennung
  • Sicher­heit
Situation

Sie haben als Arbeit­neh­mer einen ge­setz­lichen An­spruch auf Ge­halts­um­wand­lung.

Analyse

Ge­mein­sam mit Ihnen be­sprechen wir die Situa­tion und beach­ten die in Ihrer Firma be­stehen­den Rah­men­be­din­gun­gen.

Lösung

Wir setzen Ihre Vor­stellun­gen für eine Ver­sor­gung lösungs­orien­tiert um.

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Die Entgelt­umwand­lung 

Sie möchten wissen, wie eine Entgelt­­um­wand­lung im Rahmen der betrieb­lichen Alters­­versorgung funktioniert?

Im Video wird Ihnen dies einfach und ver­­ständlich erklärt.

FAQ - die wichtigsten Fragen im Überblick
Bis zu welcher Höhe können die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei investiert werden?

Bis zu 4 % der Beitrags­bemessungs­grenze (BBG) West können steuer- und so­zial­ver­siche­rungs­frei investiert werden (im Jahr 2024 = 3.624 EUR).

Zusätzlich sind weitere 4% der BBG West steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn mein Arbeitgeber insolvent geht?

Die auf­gebauten Ansprüche aus be­trieb­licher Zeit sind gegen eine Insolvenz des Arbeit­gebers gesichert.

Kann ich mich später zwischen einer Renten- und Kapitalzahlung entscheiden?

Sie können sich vor Renten­beginn zwischen einer lebens­langen Rente, einer 30 % Kapi­tal­aus­zah­lung und Rest­ver­ren­tung oder einer einmaligen Kapital­aus­zahlung entscheiden.

Muss ich in der Leistungsphase Beiträge zur Krankenversicherung entrichten?

In der Leistungs­phase ist die Renten­zahlung voll sozial­abgaben­pflichtig. Die Kapital­zahlung ist für 10 Jahre eben­falls bei­trags­pflich­tig.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersversorgung?

Jeder sozial­ver­siche­rungs­pflich­tige Arbeit­nehmer hat einen Rechts­anspruch auf betriebliche Alters­versorgung.

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Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3676.