Ihre Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Gehaltsumwandlung. Sie als Arbeitgeber sollten hierbei allerdings einiges beachten.
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir die Situation und beachten die bei Ihnen bestehenden Rahmenbedingungen.
Wir setzen Ihre Vorstellungen für eine Mitarbeiterversorgung lösungsorientiert um.
Kompakt, schnell, sicher: das Arbeitgeberportal der Öffentlichen sorgt für mehr Freiräume bei Ihren Arbeitsprozessen. Sie erhalten die Möglichkeit die bAV-Verträge Ihrer Mitarbeitenden online einzusehen und zu verwalten. So können Vertragsänderungen nun einfach digital über das Arbeitgeberportal in Auftrag gegeben werden.
Details hierzu finden Sie in unserem Prospekt oder in unserem Erklärfilm auf YouTube.
Sie arbeiten gern papierarm und bevorzugen kurze Arbeitsprozesse?
Hier geht es zur Anmeldung!
Sie möchten wissen, wie eine Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung funktioniert?
Im Video wird Ihnen dies einfach und verständlich erklärt.
Informieren Sie sich über unsere KonzeptRente Firmen mit der Ihre Arbeitnehmer Teile des Gehaltes sicherheits-, wachstumsorientiert oder flexibel investieren können. So bauen sich Ihre Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei eine Altersrente auf. Unterstützen Sie hierbei Ihre Arbeitnehmer mit Hilfe eines Arbeitgeberbeitrages.
Was für Auswirkungen hat der Vertragsabschluss für mich als Arbeitgeber?
Sie als Arbeitgeber sind in der betrieblichen Altersversorgung der Versicherungsnehmer und damit unser direkter Vertragspartner. Aus diesem Grund richten wir alle Informationen während der Vertragslaufzeit – auch die für Ihre Mitarbeiter – an Sie.
Versicherungsschein
Nach jedem Vertragsabschluss erhalten Sie einen Versicherungsschein als Bestätigung über die neu eingerichtete Versorgung für Ihren Mitarbeiter. Er fasst für Sie alle vertragsrelevanten Informationen zusammen.
Der Versicherungsschein beinhaltet folgende Inhalte:
- Anschreiben
- Unverbindliche Beispielrechnung
- Garantiewerte
- Generelle Informationen nach der VVG-Informationspflichtenverordnung
- Allgemeine Bedingungen für die Direktversicherung im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG
- Bestimmungen zur Überschussbeteiligung für die Direktversicherung im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG
- Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen
- Merkblatt über geltende steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen zur Direktversicherung
Im Versicherungsschein finden Sie die Vertragsnummer, unter der wir Ihren Mitarbeitervertrag bei uns führen. Deshalb geben Sie diese Nummer bitte bei sämtlicher Korrespondenz an.
Jährliche Mitteilung
Einmal im Jahr senden wir Ihnen eine jährliche Mitteilung für jeden Mitarbeiter zu. Darin informieren wir über die Wertentwicklung des Vertrages. Die Anforderung der Mitteilung ist zusätzlich in Abweichung zu den festgelegten Terminen möglich.
Was ist bei der Beitragszahlung zu beachten?
Beiträge aus einer Entgeltumwandlung und / oder Arbeitgeberfinanzierung, überweisen Sie bitte pro Vertragsnummer auf folgende Bankverbindung:
IBAN: DE78280501000000402750
BIC: SLZODE22XXX
Bitte geben Sie im Verwendungszweck immer ausschließlich die Versicherungsscheinnummer (1121-xxx.xxx.xxx) an.
Die Einrichtung einer regelmäßigen Lastschriftabbuchung ist ebenfalls möglich. Hierzu teilen Sie uns bitte Ihre aktuelle Bankverbindung mit und erteilen uns ein Sepa-Lastschriftmandat.
Flexible Beitragszahlung
Im Leben Ihres Mitarbeiters kann es zu Situationen kommen, die eine Anpassung der Beitragszahlung notwendig machen. Da es sich um eine Altersvorsorge handelt, die Ihrem Mitarbeiter eine zusätzliche Absicherung im Rentenalter gewähren soll, raten wir in einer solchen Situation immer zu einem Beratungsgespräch mit Ihrem Sachbearbeiter. Nur so können voreilige und oftmals unüberlegte Entscheidungen vermieden werden.
Für eine Änderung des Beitrages im Falle einer Entgeltumwandlung nutzen Sie bitte das Formular „Gehaltsänderungsvereinbarung“, andernfalls für weitere Änderungen das Formular „Änderungsanzeige“. (Beide Formulare finden Sie im bAV-Formularcenter auf dieser Seite.)
Tipp
Die Beiträge sind im Rahmen der Fördergrenzen nach § 3 Nr. 63 EStG in Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei und bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung ebenfalls sozialversicherungsfrei.
Beiträge, die nach § 40b EStG a.F. pauschal besteuert werden, werden auf diesen Förderrahmen angerechnet.
Was muss bei der Einstellung neuer Mitarbeiter berücksichtigt werden?
Bei Einstellungen eines neuen Mitarbeiters stellen wir Ihnen die für Ihre Firma besprochenen individuellen Informationsunterlagen mit allen wichtigen Unterlagen zusammen. Sie erhalten diese Informationsunterlagen durch einen Anruf bei Ihrem Berater.
Der neue Mitarbeiter hat noch keinen Vertrag
Um den Mitarbeiter über die vorhandenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung in Ihrer Firma aufzuklären, genügt ein Anruf bei einem unserer zuständigen Firmenkundenberater.
Der neue Mitarbeiter hat bereits einen Vertrag mit der Öffentlichen Oldenburg
Zur Übernahme des Vertrages genügt ein Anruf bei einem unserer Sachbearbeiter.
Der neue Mitarbeiter hat einen bAV-Vertrag bei einem anderen Anbieter und will diesen auf die Öffentliche Oldenburg übertragen (Portabilität)
Zur Übertragung des Guthabens von einem anderen Anbieter auf uns müssen Sie zunächst Kontakt zu einem unserer Sachbearbeiter aufnehmen. Erst wenn diese Mitteilung erfolgt ist, wird das entsprechende Formular zur Übertragung vorbereitet.
Im nächsten Schritt benötigen wir dieses Formular unterschriebenen zurück. Die weitere Abwicklung (Anforderung der Vertragswerte, Übertragung des Guthabens etc.) erfolgt zwischen uns und dem Voranbieter. Anhand der uns übermittelten Vertragswerte unterbreiten wir Ihnen und Ihrem Mitarbeiter ein entsprechendes Angebot zur Übertragung. Sobald diese nach Unterschrift erfolgt ist, wird die Einrichtung des Vertrages vorgenommen. Abschließend erhalten Sie als „neuer“ Arbeitgeber ein Bestätigungsschreiben und einen Versicherungsschein.
Da es für Ihren Mitarbeiter weitere Möglichkeiten gibt, sprechen Sie unsere Firmenkundenberater an.
Was muss bei Datenänderungen beachtet werden?
Während der Laufzeit des Direktversicherungsvertrages kann eine Menge passieren. Es ist wichtig, dass Sie uns über Veränderungen der Lebenssituation Ihres Mitarbeiters informieren. Dazu reicht in der Regel eine formlose schriftliche Mitteilung an:
Öffentliche Oldenburg
Abteilung Leben Betrieb und Leistung
Staugraben 11
26122 Oldenburg
Denken Sie bitte daran, uns Änderungen möglichst immer im Voraus mitzuteilen und den Termin, zu dem die Änderung gewünscht wird, anzugeben. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Formulare. Diese erhalten Sie durch einen Anruf bei einem unserer Sachbearbeiter oder im bAV-Formularcenter.
Bitte informieren Sie uns in folgenden Fällen:
Änderung des begünstigten Lebensgefährten
Diese Mitteilung muss von Ihrem Mitarbeiter persönlich unterschrieben werden und neben dem Namen des begünstigten Lebensgefährten, das Geburtsdatum und die gemeinsame Wohnanschrift enthalten.
Elternzeit
Möchte Ihr Mitarbeiter den Vertrag während der Elternzeit beitragsfrei oder beitragspflichtig weiterführen?
Was ist zu tun:
Wiederaufnahme der Beschäftigung: Hier genügt uns eine kurze Information über die Fortsetzung der Tätigkeit mit Hinweis auf die Form und Höhe der Beitragszahlung. Die Wiederinkraftsetzung eines beitragsfreien Vertrages zu gleichen Bedingungen ist nach Beendigung der Elternzeit innerhalb von 3 Monaten möglich. Bitte teilen Sie uns das Ende der Elternzeit daher umgehend mit.
Längere Krankheit
Hier benötigen wir die Information, ob Ihr Mitarbeiter während der krankheitsbedingten Freitellung private Beiträge zahlen möchte. Bei Wiederaufnahme der Beschäftigung genügt eine Information über die Fortsetzung der Tätigkeit mit Hinweis auf die Form und Höhe der Beitragszahlung.
Tod der versicherten Person
Falls Sie über die Kontaktdaten der Hinterbliebenen verfügen, nennen Sie uns diese bitte. Sollten wir im Einzelfall weitere Informationen von Ihnen benötigen, dann setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Tipp
Auch bei Ihnen als Arbeitgeber können sich während der Vertragslaufzeit Änderungen ergeben (z. B. Umfirmierung, Umzug, Betriebsübergang etc.). Bitte teilen Sie uns diese ebenfalls mit.
Was muss veranlasst werden, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Zunächst genügt eine schriftliche Mitteilung an die
Öffentliche Oldenburg
Abteilung Leben Betrieb und Leistung
Staugraben 11
26122 Oldenburg
oder ein Anruf bei einem unserer Sachbearbeiter. Diese Mitteilung sollten Sie umgehend (innerhalb von 3 Monaten) vornehmen. Sofern die Mitteilung zum Ausscheiden des Mitarbeiters erfolgt ist, werden wir die entsprechenden Formulare vorbereiten. Gerne können Sie auch das entsprechende Formular aus unserem bAV-Formularcenter auf dieser Seite nutzen.
Ausscheiden eines Mitarbeiters
Sofern der Mitarbeiter das Unternehmen bereits verlassen hat, teilen Sie uns auch hier bitte seine aktuelle Anschrift mit. Wir werden dann die entsprechenden Unterlagen direkt an Ihren ehemaligen Mitarbeiter senden.
Ausscheiden des Mitarbeiters und Wunsch nach Übertragung auf einen anderen Anbieter (Portabilität)
Der neue Anbieter benötigt einen von Ihnen als Versicherungsnehmer und Ihrem ehemaligen Mitarbeiter unterzeichneten Übertragungsantrag. Diesen erhalten Sie direkt vom neuen Anbieter. Die weitere Abwicklung inklusive der Übertragung des Guthabens etc. erfolgt zwischen dem neuen Anbieter und der Öffentlichen Oldenburg.
Was muss bei nahendem Rentenbeginn veranlasst werden?
Auch in der Leistungsphase ist die Direktversicherung sehr flexibel. So kann Ihr Mitarbeiter bereits ab dem 60. Lebensjahr (ab 2012 ab dem 62. Lebensjahr) – vorausgesetzt er ist aus dem Erwerbsleben ausgeschieden und erhält eine Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung – die Leistung aus der Direktversicherung erhalten. Regulär wird die Leistung aus der Direktversicherung zum vereinbarten Ablauf des Versicherungsvertrages (65. bis 67. Lebensjahr) fällig. Grundsätzlich zahlen wir eine lebenslange Rente.
Auf Wunsch kann Ihr Mitarbeiter aber auch eine Kapitalauszahlung wählen.
Wie funktioniert der Abruf der Rente?
Die Öffentliche Oldenburg fordert vor dem regulären Vertragsablauf alle erforderlichen Unterlagen für die Zahlung der Altersrente an. Wünscht Ihr Mitarbeiter den vorzeitigen Bezug der Altersrente, informieren Sie uns bitte schriftlich und teilen den gewünschten Rentenzahlungsbeginn mit. Bitte fügen Sie den Rentenbescheid bei.
Wie funktioniert der Abruf der Kapitalleistung?
Frühestens 12 Monate und spätestens 2 Monate vor dem Beginn der Rentenzahlung teilen Sie und Ihr Mitarbeiter der Öffentlichen Oldenburg mit, dass Sie das Kapitalwahlrecht ausüben möchten.
Welche Auswirkungen haben bAV Leistungen auf Steuern und Sozialabgaben in der Auszahlungsphase?
Kranken- und Pflegeversicherung
Auf die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine monatliche Altersrente oder eine einmalige Kapitalauszahlung handelt.
Die Regelung gilt für alle Rentner, die freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner sind. Entscheidet sich der Mitarbeiter bei Rentenbeginn für die lebenslange Rentenleistung, werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung direkt von der Öffentlichen Oldenburg abgeführt.
Wählt der Mitarbeiter die Kapitalauszahlung, informiert die Öffentliche Oldenburg den gesetzlichen Krankenversicherer über den Bezug und die Höhe der Auszahlung. Danach wird sich die Krankenkasse zur Einforderung des Beitrages beim Versicherten melden.
Steuern
Die Leistungen sind in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig. Wir sind verpflichtet, eine Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu machen (Rentenbezugsmitteilung). Der steuerliche Abzug von den Leistungen erfolgt nicht durch die Öffentliche Oldenburg.
Der Versicherte erhält zu Beginn des Kalenderjahres nach Auszahlung der Leistung (bei Rentenzahlungen wiederkehrend jährlich) eine Mitteilung über die Höhe der Leistungen. Anhand dieser Mitteilung sind Auskünfte im Rahmen der Einkommenssteuererklärung abzugeben.
Gruppenunfallversicherung für Betriebe
Betriebliche Krankenversicherung
GewerbeSchutz
Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3676.