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Lohnt sich das?
Rentenbeiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen
Für Ausbildungszeiten kann man freiwillig Rentenbeiträge nachzahlen. Im besten Fall erhält man früher oder höhere Rentenzahlungen. Dafür sollte man aber rechtzeitig tätig werden.
17. Februar 2022
Ihnen gefällt nicht, was auf Ihrem Rentenbescheid steht? Sie wünschen sich eine höhere Rente oder wollen früher in den Ruhestand gehen? Dann kann es sich lohnen, über eine freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen nachzudenken.
Rentenbeiträge für bestimmte Ausbildungszeiten nachzuzahlen, ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine der wenigen Möglichkeiten, um im Nachhinein noch Rentenlücken zu stopfen. Das geht aber nur für Ausbildungszeiten, die für die Rente nicht berücksichtigt werden.
Frist für Antrag nicht verpassen
Dazu zählen Zeiten für den Besuch einer Schule, Fach- oder Hochschule sowie für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Versicherte können auch Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, die ab dem 17. Geburtstag länger als acht Jahre gedauert haben, also über den 25. Geburtstag hinaus. Oder für Zeiten der Immatrikulation nach Abschluss eines Studiums.
„Für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, können keine freiwilligen Beiträge nachgezahlt werden“, sagt Braubach. Wichtig: Wer freiwillig nachleisten möchte, muss spätestens bis zum 45. Geburtstag einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
Freiwillige Nachzahlungen können Steuerzahler entlasten
Aber: Was bringt das überhaupt? Wer freiwillig Rentenbeiträge nachschießt, bessert seinen Rentenanspruch auf und kann unter Umständen früher in Rente , wenn dadurch sogenannte Mindestversicherungszeiten erfüllt werden, heißt es von der Stiftung Warentest („Finanztest“-Ausgabe 11/2021).
Langjährig Versicherte können ab 35 Beitragsjahren vorzeitig eine Rente beziehen, allerdings mit Abschlägen. Wer im Laufe seines Lebens absehbar keine fünf Jahre in die Rentenkasse einzahlen wird, könne durch freiwillige Nachzahlung dieses Ziel erreichen, um überhaupt einen Anspruch auf Altersrente zu haben, sagt Braubach.
Freiwillige Nachzahlung hat Grenzen
Sogar für Personen, die so geringe Altersbezüge erwarten, dass sie im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, kann sich eine freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse lohnen. Braubach zufolge werden Renten, welche auf freiwilligen Beiträgen beruhen, seit einigen Jahren nicht bei der Grundsicherung angerechnet.
Der freiwilligen Nachzahlung sind gewisse Grenzen gesetzt. Derzeit müssen Versicherte für jeden Monat, den sie nachversichern möchten, mindestens 83,70 Euro einzahlen. Bei 1320,60 Euro ist aktuell Schluss. Je höher die Nachzahlung, desto mehr erhöht sich der spätere Rentenanspruch. Die Beitragszahlungen können laut Braubach auch über fünf Jahre in Raten bezahlt werden. Das geht dann auch über das 45. Lebensjahr hinaus. Der Vorteil der Nachzahlung: Sie kann steuerlich geltend gemacht werden.
Auskunfts- und Beratungsstellen helfen kostenlos
Ob sich eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen tatsächlich lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. Wer sich unsicher ist, kann sich kostenlos an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Das geht telefonisch unter 0800/10 00 48 00 oder online. Laut Braubach können bei der Beratung gegebenenfalls auch individuelle Probeberechnungen zu den Auswirkungen angefordert werden.
Die Stiftung Warentest rät, dieses Angebot in jedem Fall wahrzunehmen und vorab einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Dann werde überprüft, ob alle bisherigen Beiträge und rentenrechtlich relevanten Zeiten auf dem Rentenkonto richtig verbucht sind. Das sei Voraussetzung für eine gute Einschätzung.
Nachzahlung muss beantragt werden
Wer mit seinem Rentenberater oder seiner Rentenberaterin zu der Erkenntnis gelangt, dass sich eine Nachzahlung lohnt, muss die Nachzahlung beantragen. Das geht mit dem Formular V0080, das auf der Webseite der DRV zum Download bereitsteht. In einem abschließenden Bescheid teilt die Rentenversicherung laut Braubach die Bankverbindung und entsprechenden Zahldaten mit.
Foto: Robert Günther/dpa-tmn